
mein Ortho. hat mir empfohlen eine Reha zu beantragen. Er hat mich dann ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahme vom Rentenversicherer bewilligt werden müßte. Wenn ich es richtig verstanden habe, weil ich im Arbeitsverhältnis stehe, ansonsten sei die Krankenkasse zuständig. Den vollständig ausgefüllten Antrag soll ich in der Praxis abgeben, und die würden ihn dann an die BfA weiterleiten.
Ich habe mir dann am Wochenende auch brav den Antrag aus'm Netz gezogen und bin heute mit Formblatt "G120 - AUD-Beleg" zum SB bei meiner Krankenkasse gestiefelt. Ja, und dann wollte die freundliche Dame am Schalter plötzlich den vollständigen Antrag haben, mit dem Vermerk, dass die KK ihn auch weiterleitet, und wenn ich zur Zeit noch in der AU sei, könne man ein "Eilheilverfahren" anstreben. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich davon ausgegangen sei, dass die BfA zuständig sei für die Bearbeitung und nicht die KK, worauf sie sich jedoch nicht näher einließ. Sie blieb dabei: ich kann den Antrag bei ihr abgeben.
Tja, was stimmt denn jetzt? Mein "G120 - AUD-Beleg" durfte ich unausgefüllt wieder mitnehmen, den würden sie dann ausfüllen, wenn ich den kompletten Antrag vorlege.

Könnte mir hier jemand vielleicht Licht ins Dunkle bringen? Und mir vielleicht auch noch erklären, was es mit diesem "Eilheilverfahren" auf sich hat? Auf Nachfrage hieß es nur "dann geht es schneller". Ist die KK da bei Arbeitnehmern wirklich (auch) zuständig?
LG
Sedonith