Meine Krankenkasse hat mich aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, 10 Wochen Frist, die Regeln kenne ich.
Ich falle aber schon vor Ablauf dieser Frist aus dem Krankengeldbezug, und bekomme dann ALG ! nach Nahtlosigkeitsregelung.
Meine Frage ist nun : Bekomme ich ein Problem mit der Agentur für Arbeit, wenn ich den Rehaantrag nicht stelle ? Also darf ich die Frist verstreichen lassen ?

( eben rief mich die SB von der KK an, sie wollte mich mal an den Rehaantrag erinnern !! das macht mir echt Druck !!!! )
Ich würde dadurch nur Zeit gewinnen, da die Agentur mich ja auch auffordern wird einen Rentenantrag zu stellen und dieser in einen Rehaantrag umgewandelt würde.
Aber dieser Zeitaufschub würde mir einfach sehr viel weiter helfen...
Versteht mich nicht falsch, ich finde es sehr wichtig sich an Regeln zu halten und an der Genesung mitzuarbeiten, wenn ich Sozialleistungen beziehe, aber ich möchte trotzdem gern wissen, ob ich Sanktionen zu befürchten habe.
Oder die Agentur die Info der Aufforderungen zum Rehaantrag von der KK bekommt ?
Hoffe, es ist nicht zu kompliziert !!!!
Ich habe noch 3 Wochen Zeit um mich zu entscheiden, Rehaantrag oder nicht...
Danke für Eure Mühe und alles Gute für Euch, Freude