Hallole und willkommen im Forum
zunächst einmal meine Frage an Dich, bei was möchtest Du weitergeholfen bekommen?
Wenn es rein um die Frage nach der "Norm" einer Ablehnung zur Berentung geht, dann kann ich die Frage mit teilweise JA beantworten, da man auch hier im Forum immer das gleiche Muster lesen wird:
1. die Antrags-Ablehnung = in der Regel trifft das fast jeden ziemlich schnell
2. es folgt der Widerspruch = danach 1-2 Gutachtenaufforderungen, ggf. Rehamaßnahme und längere Wartezeit in der Regel bis zur nächsten Ablehnung
3. nach der Widerspruchsablehnung mit der regulären Begründung auf Benennung einer Verweistätigkeit = in der Regel trifft auch das nahezu jeden
4. folgt für den Antragsteller noch der Klageweg = eventuelle Chance für den Klagenden wenn das Sozialgericht gleichsam zu der Auffassung kommt, dass hier der Klagende im Recht ist. Auch hier ist zunächst wiederum mit erneuten Gutachten oder einer Reha zu rechnen, damit der Richter auf einem aktuellen und auch prognostischen Stand ist.
Es geht natürlich auch anders, d.h., es gibt tatsächlich Patienten, die ohne diesem gängigen Procedere die EU-Rente zugesprochen bekommen ... aber das ist nicht wirklich die Norm
Sinnvoll für Dich wäre es, Dich betreuende Ärzte hiervon in Kenntnis zu setzen, ausreichende chronologische Vordokumentationen vorliegen zu haben und auch auch aktuelle Befunde/Rehaberichte etc. die auch Prognosen enthalten.
Hilfreich könnte Dir hierbei ggf. auch die Bandi-CD "
Erwerbsminderungsrente!" sein
Alles Gute und toi, toi, toi für den nicht immer einfachen Kampf!

parvus