
Ich befinde mich gerade in einer großen Zwickmühle.
Auf der einen Seite wurde ich von der KK aufgefordert, bis zum 15.6. einen Rehaantrag zu stellen. Wenn ich das nicht mache, streichen sie mir die Leistungen.
Nun war ich aber gestern und auch heute bei Chirurgen und Orthopäden wegen meiner Probleme mit beiden Schultern.
Gestern hat der Chirurg schon angedacht, die rechte Schulter nochmal in einer offenen OP zu behandeln, weil er der Meinung ist, daß das Schultereckgelenk immer noch von einem Knochen eingeengt wird. Ich wurde im November 2008 schon arthroskopisch operiert. Dabei wurde der Schleimbeutel entfernt und auch ein Teil des Knochens. Danach versteifte die rechte Schulter, sie wurde dann am 26.01.2009 nochmal in Narkose mobilisiert, leider ohne Erfolg. Nach zwei Tagen war sie wieder versteift.
Naja, jedenfalls hofft der Chirurg nun, durch eine offene OP das Problem zu lösen.
Seit 4 Wochen habe ich nun ja auch noch eine akute Entzündung in der linken Schulter, weshalb ich heute beim Orthopäden war.
Der hat nun ein MRT für beide Schultern und die HWS angeordnet, weil er gucken will, ob die Einengung wirklich besteht und was mit der linken Schulter und ggf. der HWS los ist, weil mir ja auch ständig die Hände einschlafen.
So, ich sprach ihn nun heute auf den Rehaantrag an. Darauf meinte er, daß ich jetzt keine stellen soll, weil das derzeit keinen Sinn macht, wenn noch ggf. zwei OP's anstehen in nächster Zeit.
Darauf habe ich bei der KK angerufen und denen mein Problem geschildert. Die stimmten zu, daß ich wirkllich in einer Zwickmühle sei. Der Sachbearbeiter meinte, es gäbe zwei Möglichkeiten, wie nun verfahren werden könnte.
1. Ich soll den Rehantrag stellen und gucken, was passiert. Wenn die Bewilligung ggf. lange dauert, könnte es sein, daß ich dann die OP's schon hinter mir habe und wieder rehafähig bin.
2. Ich soll mir von meinem Doc eine Bestätigung geben lassen, daß ein Rehaantrag derzeit keinen Sinn macht und die KK die Aufforderung erstmal zurückstellen möge.
Mein Problem ist, daß ich zum 8.7. schon ausgesteuert werde (ich habe aber noch kein Aussteuerungschreiben der KK). Würde ich denn auch nach der Aussteuerung noch eine Reha bekommen, wenn dann ein Antrag gestellt werden würde?
Sorry, nun ist der Text so lang geworden. Aber ich wollte Euch alles erklären, damit ihr seht, in welcher Zwickmühle ich mich befinde.
Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?Antrag stellen oder Bescheinigung besorgen?
