Zitat (svelte64 @ Sonntag, 19.April 2009, 20:28 Uhr)
Hallo Max,
eine wichtige Sache wäre da noch: Wenn der Neurochirurg, den Du morgen aufsuchst, in einem Krankenhaus tätig ist, sprich ein sog. ermächtigter NCh, dann benötigst Du eine Überweisung von Deinem behandl. Arzt für diesen NCh, da solche Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, nur auf Überweisungen arbeiten dürfen.
Schönen Sonntagabend noch.
Gruß Svelte
Hallo Svelte !
Da muss ich mal eben nachhaken :-)
Wenn man in eine neurochirugische Ambulanz geht, mit Termin.
Dann muß man eine Überweisung haben ?
Ich war nämlich dort, mit Termin. Die arbeiten aber nur mit Einweisung. Als sie befanden, ich sollte stationär kommen, musste ich noch eine Einweisung bringen.
Entschuldigt, das gehört hier eigentlich nicht hin. Es hat mich aber gewundert, und wenn da schonmal jemand ist der sich auskennt...
@Max
Dir alles Gute und hoffentlich erwischt du einen guten Arzt !
l.G.
Conny