Hallo Wolfgang!
Aus deinem Posting ergeben sich für mich einige Fragen und Anmerkungen:
Du schreibst, dass du Schmerzen und Bewegungseinschränkungen im Bereich der HWS hast und deswegen sogar Schlafstörungen. Nur frage ich mich gerade, warum du mit diesem Beschwerdebild in der Psychosomatik behandelt werden sollst?

Bekommst du denn entsprechende Schmerzmittel? Wenn nicht gezielt was gegen den Schmerz getan wird, dann kann er sich ganz leicht chronifizieren (wenn das nicht sogar schon geschehen ist nach einem halben Jahr).
Es ist sehr gut, dass du jetzt selber aktiv geworden bist und einen Termin bei einem NCH gemacht hast. Weißt du, viele Ärzte können oder vielmehr wollen wohl gar keine Verletzungen an der HWS feststellen.
Ich hatte selber einen schweren Unfall (2002) und bin über 3 Jahre quer durch Deutschland von einem (angeblichen) Spezialisten zum Nächsten gefahren. Seit dem Unfall sind ständige Schmerzen und Schwindel mein ständiger Begleiter. Ohne starke Schmerzmittel geht gar nichts.
Alle Ärzte, die ich in der Zeit aufgesucht hatte sagten, naja das gibt sich wieder oder die Beschwerden könnten nach so langer Zeit nicht mehr vom Unfall kommen. Ich stand auch schon kurz davor in eine Psychosomatik zu müssen, weil man meine Beschwerden nicht mehr ernst genommen hat. Erst nach über 3 Jahren bin ich zu einem Neurochirurgen gekommen, der innerhalb kürzester Zeit eine konkrete - und ziemlich harte - Diagnose stellen konnte. Und diese Diagnose habe ich von einem zweiten NCH kurz danach bestätigt bekommen. Der erste NCH hatte mir sogar gesagt, dass man Anzeichen für meine Verletzung (Riss oder Anriss (li.) bzw. Überdehnung (re.) der Kopfgelenksbänder, Verletzung der Gelenkkapsel) schon bei den allerersten Röntgen- und CT-Aufnahmen hätte sehen können. Da hätte längst ein Arzt weiterforschen müssen.
Also ganz wichtig, dran bleiben und dafür sorgen, dass alle notwendigen Untersuchungen gemacht werden, bis du genau weißt, woher deine Beschwerden kommen.
Das zum medizinischen. Jetzt noch was zum rechtlichen bzw. zur Begutachtung:
Grundsätzlich ist es wichtig, dass du alle Befunde im Zusammenhang mit deinem Unfall sammelst. Lass dir von allem Kopien geben. Nach Möglichkeit auch von Röntgen- und MRT-Aufnahmen. Wenn du zu einer Begutachtung musst, dann möchten die meisten Gutachter die Aufnahmen in Ruhe ansehen. Es ist aber schon vorgekommen, dass dann plötzlich - meist sehr aussagekräftige - Aufnahmen verschwunden waren. Also gib nie die Originale aus der Hand!
Grundsätzlich dürfte es für dich schwer werden, genau zu beweisen, welche Beschwerden genau durch den Unfall ausgelöst wurden, da du schreibst, du hättest schon ältere Bandscheibenvorfälle. Dies wird jede Versicherung versuchen für sich zu nutzen und eine Zahlung zu verweigern. Deshalb ist es ganz wichtig, dass von allen Ärzten alles, was im Zusammenhang mit deinem Unfall steht, ganz genau dokumentieren. Glaube mir, jedes noch so kleine Wort, aus dem die Versicherung einen Zweifel ziehen kann, werden die ausschlachten. Ich prozessiere schon seit über 5 Jahren und trotz eindeutiger Diagnosen zweifelt die Versicherung alles an. Auch versucht man mir schon verschleißbedingte Beschwerden anzudichten, dabei bin ich gerade erst 32 geworden (und war bei dem Unfall 25).
Zitat (bertel01 @ Dienstag, 10.Februar 2009, 13:45 Uhr)
Ich warte noch auf eine Rehamaßnahme in der MHH Psychosomatik und eine Begutachtung (Auftraggeber Berufsgenossenschaft) in Kassel durch das Institut für med. Begutachtung Dr. Schröter. ...
Meine Fragen:
...
Wer kann mir etwas über das Begutachtungsinstitut sagen.
Zum Schluss noch was zu dem von dir genannten Begutachtungsinstitut. Als ich den Namen gelesen habe, da haben alle Alarmglocken gleichzeitig geschrillt.
Wenn du noch irgendeine Möglichkeit hast, versuche diesen Gutachter Dr. Schröter abzulehnen. Einen kleinen Einblick über seine Tätigkeiten und das IMB (Institut für med. Begutachtung) findest du
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Gib da im Forum einfach mal den Namen Schröter ein, und du wirst zahlreiche Beiträge finden. Gehe auch ins neue Forum und suche da, auch dort wird was über ihn und IMB zu lesen sein.