Hallole
Behandlungs-Rezepte kann der Arzt so viele ausstellen, wie er es als notwendig ansieht.
KG-Rezepte werden in der Regel, laut Heilmittelkatalog, maximal 3x6 Einheiten verordnet, dann sollte eine Pause von ca. einem Quartal erfolgen.
Jedoch gibt es die Ausnahme innerhalb der "Langfristverordnung!
Der Arzt muss diese Notwendigkeit gegenüber der KK nur darlegen und somit kann er Rezepte ohne Pause verordnen, solange wie er es als notwendig ansieht.
Ich bin seit 2001 in der Langfristverordnung, erhalte KG-Rezepte nacheinander immer in 20 er Einheiten
Sprich Deinen Arzt also darauf an, mache ihm plausibel, dass Du diese MT-Therapie benötigst, um den Statuserhalt wenigstens zu gewährleisten!
Alles Gute

wünscht parvus