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hoppel64
Hallo Ihr Lieben, wünsche allen ein gesundes neues und schmerzarmes Jahr. Ich weiss nicht , ob meine Frage hier richtig ist ? Ich möchte gerne eine Wiedereingliederung probieren nach Hamburger Modell , bekomme zur zeit auch eine private Berufsunfähigkeitsrente und Krankengeld. Würde während der Zeit die private wegfallen, weil ich ja arbeiten bin. Die zahlen ja nur bei 100% arbeitsunfähigkeit. Vielleicht könnt ihr mir eure Erfahrungen mitteilen. Danke schon mal. hoppel64
murmel
Hallöchen Hoppel41 wink.gif
Die Frage wird sein arbeitest du dann wieder in deinem Beruf?
Würde mich da ganz genau schlau machen!!!!!
Mal bei deinem Versicherungsvertreter nachfragen lassen ohne das da Persönliche Daten fließen und das ganze nicht nach hinten losgeht!
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
murmel smilie_bank.gif
Topsy
Hallo hoppel,

ich hab gerade die Wiedereingliederung fertig und in dieser Zeit bekam ich das Geld von der KK. Man ist weiterhin AU geschrieben und bekommt das Geld von der KK.

Bei mir stand in dem Wiedereingliederungsplan, dass der Arbeitgeber dem zustimmt, aber die KK weiterhin Krankengeld zahlen muß. Es gibt auch Fälle, wo der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt und da mußt Du dann die Finger davon lassen.

LG Topsy
murmel
Hallöchen Topsy wink.gif
Ich glaub dass sie mehr die von der privaten Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente im Blickfeld hat!
Hatte damals das Hamburger Modell gemacht und hatte eine von Berufsunfähigkeitsrente der DRV.
Kann nur eins jedem sagen!
Alles schnell antworten der DRV, per Einschreiben mit Empfangsbestätigung ,jeglichen
Schriftverkehr Kopieren/ und im PC Dokumentieren!
Fax Sendebericht gut aufheben wen man ein Fax sendet!!!
Hatte dann immer großen Stress mit der DRV.
Aber das ist ein anderes Thema aber auch sehr Wichtig!!!
murmel smilie_bank.gif
hoppel64
danke euch für eure Antworten, ja geht um die frage, würde die private dann immer noch zahlen. Einerseits bleibt mann ja im Krankenstatus, aber anders herum ist man ja arbeiten. Und da mach ich mir so meine Gedanken , denn die legen es ja immer so aus wie sie wollen. Werde aber mal ganz anonym nachfragen . Danke
bagermester
hallo hoppel64 winke.gif

also solange du in der wiedereingliederung bist wird deine private bu weiter zahlen.
ob die wenn die wieder arbeitest zahlt solltes du in den avbs nachschaun:
-wie lange hast du deine bu vor 1991 oder nach 91 abgeschlossen
-nur operiert und dann in den alten beruf
-brauchst technische hilfsmittel (stuhl,tisch,usw)
-hast du medizinische hilfsmittel(coflex,künstliche bandscheibe usw)

gruss

helmut wink.gif
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