Moin ihrs,
obs ein Upright oder ein normales offenes MRT ist spielt für die Kassen keinen Unterschied bei der Abrechnung es wird beides nur bei solchen Fällen
eventuell übernommen.
Nur aus bestimmten Gründen kann bei den gesetzlichen Kassen im Einzelfall eine Kostenübernahme beantragt werden. Hierzu gehört:
* schwere Platzangst, wobei Gründe gegen eine sedierende (beruhigende) Medikation vorliegen müssen
* Körpergewicht über 140 kg, so dass eine Untersuchung im engen geschlossenen System nicht möglich ist
* wenn bei Ihre Kind eine ambulante Untersuchung in Narkose notwendig ist.
Ein Antragsformular dafür gibts
hier klicken. :-))Dort stehen auch die Gebührensätze für ein MRT drin, also der einfache Satz der Gebührenordnung Wirbelsäule beträgt 244,18 Euro, ist also nicht so teuer wie gedacht.
Weiss aber nicht wie das dann in der Abrechnung hinterher aussieht ob es dann der 2fache oder gar 2.5 fache Satz ist.
LG Harro
PS. Bei mir wurde die Kostenübernahme abgelehnt, konnte denen nicht überzeugend darlegen ich hätte Platzangst.