Hallo,
der AG muss die REHA sogar fördern bzw. Unterstützen
Zitat
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist zunächst eine Aufgabe des Arbeitgebers und gilt für alle Beschäftigten. Er ist verpflichtet, im Einzelfall alle Möglichkeiten auszuschöpfen,
um die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters oder seiner Mitarbeiterin zu beenden, weiterer
Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
normalerweise müsste Dein AG froh sein, wenn mit dieser Maßnahme Deine Arbeitsfähigkeit erhöht wird.
Gerald