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Komplette Version wiedereingliederung

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
nordfriese
winke.gif Hallo ihr Lieben,

ich hoffe jemand von euch kann mir meine frage beantworten.....

folgendes..ich habe ja nun ne reha beantragt (hoffe sie wird auch genehmigt) .....nach der reha so ist es geplant soll ich mit ner wiedereingliederung stratzen(wenn die gesundheit mitspielt).....

nun ist meine frage wer die dann zahlt....weil die reha wird ja von der rentenkasse bezahlt.......mir wurde aber auf nachfrgae bei der barmer auch gesagt..das ich nur ne wiedereingliederung nach der reha machen kann...wenn die mich dort als AU entlassen......ansosnten müße ich gleich nach der reha normal wider los zur arbeit.....

und wenn ich AU nach hause kome...bekomme ich dann im anchluß wieder kranken geld...oder übergangsgeld........und wer zahlt dann die wiedereingliederung.......

und stimmt es das man das übergangsgeld nicht so schnell ausgezahlt bekomt wie das krankengeld.....


ich hoffe ihr könnt mir bei meinen fragen weiterhelfen.....

lg

nordfriese
KrankeSchwester
Hallo Nordfriese smile.gif

Aaaaalso:

Die Wiedereingliederung wird normalerweise von der KK bezahlt.
Den Wiedereingleiderungsantrag stellst Du bei der KK.

Und ja, Du musst AU entlassen werden, da sonst (logischerweise) die KK nicht mehr in Leistung treten muss.

Das Übergangsgeld erhälst Du nur für den Zeitraum der Reha. Bei mir war es so, dass ich einen Teil 2 Wochen nach Rehaantriit und den anderen Teil NACH Beendigung der Reha erhalten habe.
(Bei einer insg. 4-wöchigen Reha)

Du bekommst von der Reha nach Beendigung einen vorläufigen Entlassungsbrief, den Du dann der KK und Deinem behandelnden Doc vorlegst. Solltest Du AU entlassen werden, musst Du zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Reha bei Deinem Doc antanzen, um Dich weiter krankschreiben zu lassen. So ist Dein Krankengeld gesichert.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen ;-)

LG
KrankeSchwester
Harro
Moin moin,
am besten erklärt wird das Ganze hier: "Stufenweise Wiedereingliederung"
Dort steht alles was du Wissen musst.

LG Harro winke.gif
nordfriese
wink.gif vielen dank ihr beiden........

lg

nordfriese
Maja
Hallo Nordfiese,
bei mir war / ist es anders.
Ich war im Krankengeld (Krankenkasse zahlt). Im Juli dann Reha (Rentenversicherungsträger zahlt Übergangsgeld). Von der Reha-Einrichtung wurde die stufenweise Wiedereingliederung in die Wege geleitet. Auch diese Zeit wurde vom Rentenversicherungsträger (Übergangsgeld) übernommen.

Ich habe es allerdings so verstanden:
Wäre nach der Reha die Wiedereingliederung vom Arzt zu Hause auf den Weg gebracht worden, wäre die Krankenkasse für die weitere Zahlung zuständig gewesen.
In meinem Fall ist es über die Ärtze der Reha-Einrichtung gelaufen, daher Rentenversicherungsträger.

L.G.
Maja
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