
ich hoffe jemand von euch kann mir meine frage beantworten.....
folgendes..ich habe ja nun ne reha beantragt (hoffe sie wird auch genehmigt) .....nach der reha so ist es geplant soll ich mit ner wiedereingliederung stratzen(wenn die gesundheit mitspielt).....
nun ist meine frage wer die dann zahlt....weil die reha wird ja von der rentenkasse bezahlt.......mir wurde aber auf nachfrgae bei der barmer auch gesagt..das ich nur ne wiedereingliederung nach der reha machen kann...wenn die mich dort als AU entlassen......ansosnten müße ich gleich nach der reha normal wider los zur arbeit.....
und wenn ich AU nach hause kome...bekomme ich dann im anchluß wieder kranken geld...oder übergangsgeld........und wer zahlt dann die wiedereingliederung.......
und stimmt es das man das übergangsgeld nicht so schnell ausgezahlt bekomt wie das krankengeld.....
ich hoffe ihr könnt mir bei meinen fragen weiterhelfen.....
lg
nordfriese