"Gelber Schein" kein Freibrief
Wer einen "gelben Schein" von seinem Hausarzt bekommen hat, kann nicht sicher sein, dass er auch wirklich arbeitsunfähig ist - zumindest juristisch gesehen. So kann der Arbeitgeber auf einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse bestehen. Das hat das Landesarbeitsgerichts Hamm entschieden. Erscheint der Arbeitnehmer nicht zum Untersuchungstermin, kann sogar der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Krankheit verfallen.
(AZ: 18 Sa 1137/02).
In diesem Sinne Harro
