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Komplette Version 3.Gutachten ist da - Bin total verunsichert

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Lilianna
Liebe Bandis wink.gif ,

nachdem nun endlich das 3.Gutachten (Nachgutachten)da ist, bin ich genauso schlau wie vorher. Meine Ärztin meint, ich "solle die Füße stillhalten". Sie schreibt mich erstmal weiterhin 100% AU für die nächsten 4 Wochen, danach werde man weiter sehn. Ist das so in Ordnung? Aufgrund meiner Aussendiensttätigkeit bin ich privatkrankenversichert. Hat jemand Erfahrung damit?

Meine Ärztin ist nun 3 Wochen in Urlaub und mir ist nicht wohl dabei. Leider kann ich aufgrund einer Hand/Armschwäche auf der rechten Seite nicht so lang schreiben. Habe das schon 8 Wochen, dass ich morgens keine Kraft in der rechten Hand hab, kann auch keine Faust machen und im Daumen, Zeigefinder sowie Mittelfinger "kribbelt es". Wenn ich die Hand/Arm ausschüttele wird es etwas besser. Meine Ärtzin sprach von Messungen nach ihrem Urlaub. Ich solle die Hand schonen. War mir recht, wollte sie vor ihrem wohlverdienten Urlaub nicht noch nerven mit Beschwerden, die ich schon wochenlang mit mir rumtrage!!

Vor der Untersuchung sagte der Gutachter mir, dass es hier um die Berufsunfähigkeit gehe. Da hab ich wohl zu sehr gezeigt was ich noch kann, wollte aus finanziellen Gründen, einfach nicht in die Berufsunfähigkeit. Hoffentlich hab ich hier keinen Fehler gemacht!! Aber wenn man halb nackig befragt wird, war ich froh wieder draussen zu sein. Ich kann leider immer noch nicht lange sitzen oder stehn. Benötige lange Ruhepausen, damit meine Wirbelsäule sich wieder beruhigt. Nehme 3x täglich Celebrex und nachts zusätzlich Musaril bei Bedarf, sowie z. zt. noch Akupunktur und KGG. Steht auch so im Gutachten.
Der Gutachter schreibt nachdem er mich im ersten Gutachten 4 Wochen krankgeschrieben hatte, nun in seinem 2.Zusatzgutachten. Hier auszugsweise:

"Motorik":
Das rechte Bein hatte weiterhin bei Beugung, Streckung, Abduktion und Adduktion einen Kraftgrad von 4+!!!!!!!!!!! (Mein linkes Bein war gelähmt, das rechte ist gottseidank in Ordnung). Armhalteversuch: kein Absinken. Beinhalteversuch: wegen Schmerzenim LWS Bereich nach wie vor nicht durchführbar. Darüber hinaus keine Störungen von Trophik, grober Kraft und Mobilität der Muskulatur.
"Reflexe":
PSR links nicht auslösbar. Die ürbrigen Muskeleigenreflexe waren seitengleich mäßig lebhaft auslösbar.
"Sensibilität":
Angabe eines beidseits auf 4/8 herabgesetzes Vibrationsempfinden an den Schienenbeinkanten bzw. an den Außenknöcheln.
"Koordination":
Finger-Nase-,Finger-Finger-Versuch sicher. Knie-Hacken-Versuch sei wegen Schmerzen im LWS Bereich nicht möglich. Die Handwechselbewegungen waren seitengleich flüssig. Der Gang war hinkend. Stand sicher.
"Zusammenfassung":
Bei im wesentlichen unverändert bestehenden, mäßig ausgeprägten neurologischen Defiziten und nach Abschluß der entzündungshemmenden Therapie, ist mit zumutbarer Willensanstrengung die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit als Vertriebsassistentin im Außendienst zumindest stundenweise möglich. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass eine arbeitstäglich mehrfach wechselde Körperhaltung eingenommen wird. Was bei den hier bekannten Arbeitsmerkmalen, wie PKW fahren, Büroarbeiten und Kundengespräche gut möglich erscheint."

Kurz zu meiner Vorgeschichte: Bin innerhalb 7 Monaten 3 x am selben BSV, LWS 3/4 lks operiert worden. Neueste Kernspinn: eine 12 x 6 mm große in allen Wichtungen signalarme Weichteilformation, Re-Prolaps mit ausgeprägtem epiduralen Narbengewebe und einer akut erosive Osteochondrose. Sowie erst durch Röntgenaufnahmen und Bericht des 1.Gutachters festgestellt. Spondylose und Spondylarthrose.

Toll smhair2.gif , soll ich nach einer Stunde autofahren auf den Rastplatz fahren und mich auf die Rückbank legen!! Bin ich nun eine ganz faule Socke, weil ich das nicht versuche? Ich bin 80% meiner Tätigkeit im Aussendienst und nebenbei Büroarbeiten, hab ich ihm auch gesagt, hat er aber anscheinend nicht richtig zugehört vogel.gif

und die PKV schreibt nun:

"Aus den vorliegenden Bericht können wir entnehmen, dass Sie aus der medizinischen Sicht Ihre berufliche Tätigkeit stundenweise wieder aufnehmen können. Bitte lassen Sie uns eine Kopie des Wiedereingliederungsplanes zukommen"

Erstmal vielen lieben Dank, für das geduldige Lesen bis hier hin.

Kann ich die Füße stillhalten oder soll ich was aber was? unternhmen. Habt Ihr Erfahrung damit?

Bin so gespannt, was Ihr schreibt.

Liebe Grüße

Lilianna
Dissozia
Hallo Lilianna,

leider hab ich mit so einer Situation (oder besser Gott sei Dank) keine Erfahrung und kann Dir auch nicht wirklich einen Rat geben.

Dennoch möchte ich Dir antworten, weil es mir so leid tut, wenn ich so was lese. Ich finde es unfassbar, es sind einfach immer wieder die selben Geschichten, Leute, die solche Schmerzen/u./o. Krankheiten haben und einem regelrecht Faulheit unterstellt wird. Als würde man einfach nicht wollen. Es macht mich rasend vogel.gif und es tut mir sehr leid für Dich. Ich kann es oftmals einfach kaum glauben.

Selbst leide ich zusätzlich zu meinem Wirbelgleiten noch an einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung (M. Crohn), auch dort muss ich leider immer wieder solche Sachen lesen.

Es ist echt zum Kotzen, nur leider kann ich Dir nicht wirklich helfen.

Viel Kraft und Durchhaltevermögen und möglichst wenig Schmerzen wünscht Dir
Dis
Hansi
Hallo Lilianna,
hier wirst Du wohl, da privat versichert, ein Gegengutachten erstellen lassen müssen.
Das Versicherungsfreundliche Gutachten ist normal. (Habe ich drei Stück davon)
Vermutlich wird Dir der Klageweg dann nicht erspart werden. Allerdings nuzr wenn es um eine Bu-Versicherun geht.
Wenn du Rechtsschutz hast, ok. Wenn nicht wird es eine teure Geschichte. Langjährig noch dazu.
Du musst Dir erst einmal darüber klarwerden was Du eigentlich willst.
Eine private "Krankenkasse" sagt, Du bist nach einem halben Jahr BU.
Das heißt aber nicht, dass Du es bist, sondern nur dass die Krankenkasse dann kein Tagegeld mehr bezahlt.
Für die BU Versicherung bist Du arbeitsfähig bis eindeutig festgestellt ist, dass Du es nicht bist.
Klingt verrückt, ist aber so. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob DU eine BU Versicherung hast und wie alt Du bist(vor oder nach 1961 geboren).
Fakt ist jedenfalls, dass Du bei den meisten privaten Krankenversichrungen vertraglich unter keinen Umständen mehr als 6 Monate Krankentagegeld bekommst.

Liebe Grüße

Hansi winke.gif
tomtom2001
Huhu Lillianna,


ich habe leider genau so wenig Ahnung von dem ganzen.

Ich wünsche dir aber trotzdem ganz viel Kraft für alles weitere.

Die smilie_up.gif sind gedrückt das alles gut geht.
Lilianna
Hallo

@Dis: vielen lieben Dank für Dein Mitgefühl, das hilft auch!! Wünsche Dir kraft für Deine Krankheiten

@tomtom: auch für Dein Daumendrücken DANKE

@Hansi: Danke für den Beitrag. Ich habe gottseidank eine Rechtschutzversicherung, da hatte ich echt nen hellen Moment. biggrin.gif Ich bin aber eher der Typ, der erstmal lieber alles "IM GUTEN" ausprobiert und versucht zu reden. denn ich bin, vielleicht wie viele unter uns, momentan nicht in der Lage VOR 1961. Lange habe ich gegrübelt, was ich eigentlich will. Da es mit dem Sitzen und Stehen einfach nicht klappt, möchte ich eine Teil Erwerbsminderungsrente beantragen, mit Hinzuverdienst muss ich halt klarkommen. Immer noch besser, als nix.

Liebe Grüße

Lilianna
mona62
Hallo Lilianna,

mit den GA ist das so eine Sache.
In meinem Renten-GA stand damals - vollzeitig arbeitsfähig ohne langes Stehen, Sitzen, ohne schwer heben o. Tragen, ohne Treppensteigen.
Tja, wo gibt es solch eine Arbeit?
Ich habe bisher 6 GA und 2 Zusammenhangs-GA. 2 davon waren neutral, der Rest versicherungsfreundlich. smhair2.gif

Ich kann voll mitfühlen und dir nur raten weiter zu gehen - zu klagen.

Ich habe z.B. eine Bekannte, denen Mann schon 3 mal an der LWS operiert wurde. Zusätzlich hatte er eine OP an der Schulter re.. Seitdem kann er den Arm nicht mehr Heben und hat Schmerzen.

Er bekam trotz allem die Antwort von der RV - Keine Rente. Er könne ja noch mindestens 6 Std. im Tiefbau arbeiten, müsste dies eben mit links tun.
Sie gehen jetzt auch vor's Gericht.

Nur als Beispiel. Es ist sehr schwer Rente zu bekommen.
Vor allem wird in der ersten Instanz immer abgelehnt, außer man ist halbtot. heul.gif

Liebe Grüße und alles, alles Gute

Ramona

parvus
Huhu Lilianne winke.gif

QUOTE
VOR 1961. Lange habe ich gegrübelt, was ich eigentlich will. Da es mit dem Sitzen und Stehen einfach nicht klappt, möchte ich eine Teil Erwerbsminderungsrente beantragen, mit Hinzuverdienst muss ich halt klarkommen. Immer noch besser, als nix.


Da Du vor 1961 geborene bist, könntest Du Dich auf den Berufsschutz berufen.
Es gibt ein Übergangsrecht für ältere Versicherte (Vertrauensschutzregelung) im Rahmen einer modifizierten Rente wegen BU.
Wer zum Zeitpunktder gesetzlichen Neuregelung 1.1.01 das 40.Lebensjahr vollendet hatte, kann neben den Ansprüchen wegen teilweiser oder voller EM auch einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser EM bei BUhaben, wenn er berufunfähig isD. §240 1 SGB VI ist. BU bedeutet, dass der bisherige versicherungspflichtige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu einem ähnlich ausgebildeten Gesunden nur noch weniger als 6 Std ausgeübt wrden kann.

Nachzulesen unter: www.arbeitsrecht.de
und auch bei der DRV www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Allerdings wird zunächst zwar geprüft ob man unter dieser Regelung fällt und trotz allem, auch wenn Du die Voraussetzung erfüllst, wird man zunächst versuchen Dich da rauszudrücken und es ablehnen (das mache ich gerade mit hammer.gif ).

Nimm gleich einen Anwalt dazu, wenn Du diesen Antrag stellst, oder eben VDK oder SOVD, damit die dort sehen, dass Du juristischen Beistand hast!!

Viel Erfolg!! winke.gif parvus


Lilianna
Hallo wink.gif ihr lieben,

@mona: danke für deine info, da verlässt mich doch direkt der mut wenn ich deinen beitrag lese. bin momentan etwas dünn beseitet und schieb alles in die ecke, was mit kampf zu tun hat, dauert wohl noch was bei mir stirnklopf.gif , bis ich mich wieder durchsetzen kann. wie hast du es denn geschafft?

@parvus: kümmert sich der vdk denn auch um rentenanträge? Das ist doch mal ein hilfreicher tipp, danke dir.

allen noch einen schönen sonntag

lieben gruss

lilianna

parvus
Huhu Lillianne,

der VDK kümmert sich um alles was Sozialrechtliche Belange beinhaltet.

Und ich neige dazu auch unbedingt dazu zu raten, den Rentenantrag direkt mit einer juristischen Vollmacht abzugeben, also VDK, SOVD oder eben einem Anwalt für Sozialrecht!

Viel Erfolg und nicht ins Bockshorn jagen lassen, nur wer wagt, der gewinnt!

winke.gif Grüßle parvus
Lilianna
Danke Parvus,

werde mir Deinen Rat zu herzen nehmen.

Lieben Gruss

Lilianna
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