
ich habe einen GdB von 50%. Kürzlich habe ich im Internet mal nachgelesen, wann man einen GcB von 60% bekommt. Dabei wurde ich etwas stutzig, dort steht folgendes geschrieben:
"Chronisch krank
Als chronisch krank gelten Patienten, die sich in ärztlicher Dauerbehandlung befinden. Die ist der Fall, wenn wegen derselben Krankheit regelmäßige Arztbesuche notwendig sind, mindestens ein Besuch pro Quartal, wenigstens ein Jahr lang.
Darüber hinaus muss zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
· Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.
· Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach den Maßstäben § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.
· Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich, in Form von ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung, Arzneimitteltherapie und/oder Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.
Ohne eine derartige medizinische Versorgung wäre nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität, verursacht durch die chronische Krankheit, zu erwarten."
Und hier habe ich mein Problem. Hat man, wenn man chronische Schmerzen hat, d.h. jeden TAg seine Ration an Tabletten nehmen muss, um mit den Schmerzen klar zu kommen, hat man dann einen Anspruch auf eine Erhöhung des GdB auf 60%, zumal ich mehrmals im Quartal bei meinem Arzt bin. )Überwachung von Blut und Herz bezgl. der Tabletteneinnahme.)
Vielleicht gibt es ja hier einen Experten (Arzt oder so was), der sich mit dieser Materie anskennt bzw. schon einmal eine Erhöung auf 60% beantragt hat?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte,
Gruß
PeterDaune
