Fakt ist, es steht auf dem Papier, der sogenannte Vetrauensschutz.
Aber den auch durchzusetzen bedarf es grosser Antrengungen, denn das "Mistvieh" ist ein Guimmiparagraph sondergleichen und unter normalen Voraussetzungen sehr schwer durchzusetzen.
Nur mit Hilfe, von aussen(Rechtsanwälten) oder eines wohlgesonnenen Richters (soll vorkommen) kann es klappen.
Diese wenns und abers in den Gesetzen sind für einen Laien kaum durchschaubar.
Wenn du dich mal richtig belesen machen willst zu diesem Thema, unser Ralf hatte das ausgebuddelt,
>>>hier klicken<<<Heisst zwar anders das Dokument , aber es geht genau um die Erwerbs und Berufsunfähigkeit.
Harro