für Behinderte gibt es Pauschbeträge, die in den Steuererklärungen geltend gemacht werden können.
Grad der Behinderung Pauschbetrag in EURO
25 - 30% 310
35 - 40% 430
45 - 50% 570
55 - 60% 720
65 - 70% 890
75 - 80% 1.060
85 - 90% 1.230
95 - 100% 1.420
Diese Pauschbeträge erhalten Steuerpflichtige, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50% festgestellt wird, oder
deren Grad auf mindestens 25% festgestellt wird, wenn ihm aufgrund seiner Behinderung Renten oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der Beweglichkeit führt (Bandis), oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
Krankheitsbedingte Aufwendungen (Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Physiotherapie, Hilfsmittel....) können im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
z.B. Ehegatten, keine Kinder, haben Einkünfte (Gewerbebetrieb, Lohn und Gehalt ....) von insgesamt 30.000 EURO, Krankheitskosten von 1.000 EURO.
Gerechnet wird jetzt zumutbare Belastung ist 5% von 30.000 EURO (ergibt 1.500 EURO). Diese 1.500 EURO sind die zumutbare Belastung, erst Aufwendungen, die darüber liegen, werden steuerlich berücksichtigt. Also hat unser Ehepaar mit den 1.000 EURO Krankheitskosten keinerlei steuerliche Vorteile.
Selbst berechnen könnt Ihr Eure zumutbare Belastung unter:
http://www.steuer.niedersachsen.de/default2.htm
Liebe Grüße von Anette
