kirakira1
17 Jan 2015, 10:46
hallo. gynäkologisch bin ich abgeklärt. keine beckenbodenschwäche oder sonstiges.
ich warte trotzdem bis montag ab. ich will ja nicht wieder irgendwo für irre verkauft werden.
bei uns läuft die Sache folgendermaßen: es gibt einen patientenentschädigungfond. an diesen wendet man sich nach op-komplikationen. hier kommt dann alle paar Wochen der "vorstand" zusammen und entscheidet über den Einzelfall anhand Bildern und befunden. dann bekommt man bescheid. das wars...
vertreten wird man hier, damit man alle wichtigen dinge zusammen hat, von der patientenanwaltschaft. somit wird auch nicht der Arzt der den fehler gemacht hat verglagt. das wollte ich irgendwie nämlich nicht. jeder kann fehler machen und jetzt ist er eben bei mir passiert. ich finde es viel schlimmer dass die Beschwerden nach der op nicht ernst genommen wurden und ich den jetzigen zustand zu tragen habe. und hier ist nicht nur der Operateur daran schuld.
nein, ich hatte zuvor keine Skoliose. nur werde ich die jemals wieder los? ich kann mir vorstellen wenn man versucht die auszugleichen, dass das auch wieder ein Umstellungsprozess ist der wahnsinnig weh tut!?!?!?
es wär natürlich auch schön wenn mir jemand seine Erfahrungen schildern könnte.
lg
Nellie
17 Jan 2015, 13:42
Hallo Kira,
Guck mal im skoliose-info-forum.de
An Deiner Stelle wuerde ich die Bilder auch da mal posten und berichten, wie schnell sich das entwickelt hat. Ist echt schwer vorstellbar
Dort werden auch spezialisierte Aerzte genannt, die sich mit solchen Fehlstellungen auskennen.
karabina
17 Jan 2015, 13:51
Hallo Kira,
ich muss mich hier nochmal einhaken...
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, wäre es tatsächlich von Vorteil.
Ich war damals so alt wie du und wusste nicht, dass ich an der verkehrten Bandscheibe operiert wurde, als ich mich an die Schlichtungsstelle gewandt hatte.
Diesen Rat bekam ich übrigens von meinem Orthopäden, zu dem ich erst nach meinen Eingriff kam. Vorher hatte ich noch keinen...
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob er das damals schon anhand der Röntgenbilder gesehen hat, aber gesagt hat er mir das jedenfalls nicht.
Ich dachte, da ich keine ordnungsgemäße Aufklärung erhielt (man gab mir nur die Aufklärungsbögen zu lesen und liess mich damit allein, klärte mich weder über Risiken...etc auf) Eine Stunde später sollte ich schon in den OP....
Also ich hatte keine 24 Stunden Bedenkzeit. Als der Arzt nochmal kurz zu mir kam und ich fragte, ob das wirklich sein muss, erhielt ich nur zur Antwort: "Möchten Sie denn ewig mit den Schmerzen herumlaufen?" Da ich zu dem Zeitpunkt schon Opiate bekam, die allerdings überhaupt nicht anschlugen und ich diesen Zustand auch nicht mehr länger ertragen konnte, unterschrieb ich die Aufklärungsbögen und das war´s...
Dieser Punkt und die Tatsache, dass mein Nerv während der OP beschädigt wurde (das wurde mir auch direkt nach der OP so gesagt) dachte ich, reichen aus, um mal eine Überprüfung bei der Schlichtungsstelle zu beantragen.
Bei dem Gutachterverfahren stellte sich dann heraus, dass die verkerhrte Bandscheibe operiert wurde und ich war fassungslos...
Ich habe mich dann mit meiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt und gefragt, welchen Anwalt sie mir empfehlen können. Das haben sie ohne Weiteres gemacht und auch alle Kosten übernommen bis in die 2. Instanz...
Es geht nicht darum, dem Arzt eins reinzuwürgen, sondern es geht um DICH!
Was nützt dir eine eventuelle Einmalzahlung aus dem Patientenfond? Da wir keine amerikanischen Verhältnisse haben, wird diese Summe nicht sehr hoch ausfallen.
Wie sieht es z.B. in 10, 20 oder 30 Jahren aus mit deiner Gesundheit?
Es geht auch nicht darum, ein strafrechtliches Verfahren anzustreben, sondern ein zivilrechtliches, welches dich für mögliche Folgeschäden in der Zukunft absichert!
Mir wurde damals schon im Erstgespräch mit meinen Anwälten ans Herz gelegt, sollte die Gegenseite mir ein Angebot unterbreiten, sollte ich nicht gleich zugreifen, sondern erst mit ihnen Rücksprache zu halten.
Meinen Anwälten war es halt wichtig, anbetracht meines jungen Alters, dass ich auch in Zukunft abgesichert bin.
Ich finde, dieser Punkt trifft für dich ebenso zu. Deshalb würde ich dir raten, erstmal das Ergebnis der Patientenanwaltschaft abzuwarten und dich danach nochmal beraten zu lassen, ob nicht ein zivilrechtliches Verfahren anzustreben wäre, gerade im Bezug auf deine gesundheitliche Zukunft.
Das sollte nur mal zur Überlegung für später sein, Jetzt geht es erstmal darum, was am Montag rauskommt und da drück ich dir alle Daumen!
Liebe Grüße
Kerstin