Hallo Hundi,
ich finde es sehr lieb von Dir, dass Du Mohrel mit Deinen Beiträgen beistehst, ich versuche es ja auch
Nur das hier:
Ups, du hast einen Bericht, wo drin steht, dass du ohne OP nicht arbeitsfähig bist - na dass ist es doch. Es gibt sogenannte Gesetze der Mirtwirkungspflicht - und so eine OP fällt garantiert nicht darunter. Deshalb bin ich mir auch ziemlich sicher, das der med. Dienst nicht der Meinung ist, dass du arbeitsfähig bist, nur weil du die OP verweigerst.steht im Gegensatz zu dem hier:
B) Beurteilung der letzten beruflichen Tätigkeit
Die Pat. hat zuletzt als Verkäuferin gearbeitet. Der weitere Behandlungsverlauf sollte abgewartet
werden. Nach einer oprerativen Versorgung mittels Spondylodese wird die zuletzt
ausgeübte Tätigkeit als Verkäuferin, zumindest unter Vermeidung regelmäßiger mittelschwerer-
und schwerer Hebe- und Tragebelastung wieder vollschichtig zumutbar sein.und das war leider die letzte Einschätzung, nämlich der Ärzte in der Reha!
Egal, ob mit oder ohne OP, in der Reha hat man sie unter Berücksichtigung aller Eventualitäten (also auch die Variante einer evtl. erfolgten OP) und dem Gegenüberstellen des positiven wie negativen Leistungsbildes als sogar weiter in ihrem Beruf voll arbeitsfähig eingeschätzt.
Auch wenn man Mohrel als berufsunfähig entlassen hätte, so würde maßgeblich "der allgemeine Arbeitsmarkt" für die Leistungseinschätzung anzusetzen sein (positives und negatives Leistungsbild).
Ich möchte einfach nicht, dass Mohrel, die ja leider so schon durch den Rehaaufenthalt durch den Wind ist, nicht falsche Hoffnungen gemacht bekommt, daher schreibe ich das noch einmal so deutlich und zeige auf, dass
auch nach einer OP man annimmt, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, unter Berücksichtigung einzelner Einschränkungen/Beachtungen, zumutbar sein wird.
Im Umkehrschluss,
ohne OP gilt sie jetzt eh als arbeitsfähig, sonst hätte sie dies jetzt nicht deutlich von allen Ärzten zu spüren bekommen.
Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird man sie dann voll verweisen!
Wenn Mohrel sich nun bei der AA meldet, dann hat sie da eine Chance, dass der med. Dienst der AA sie begutachtet und ggf. zu einem anderen Ergebnis kommt, als die Rehaanstalt.
Aber auf die alten Befunde darf sie nicht hoffen, schon gar nicht auf nur einen einzigen. Die anderen Vorbefunde sind dahingehend ja nicht so deutlich geworden, sodass sie nicht alle Vorbefunde dazuziehen kann um zu beweisen, dass der Rehabericht alleinig negativ für sie dasteht.
Der jetzige letzte Bericht wird leider nun zunächst die Marschrichtung vorgeben.
Daher auch immer "Reha vor Rente" ... in Mohrels Fall vielleicht eher auch "Reha zur Leistungsbeurteilung"
Ich hoffe, Hundi, Du verstehst, warum ich das hier so deutlich analysiert habe.
Dein Fall ist gleichfalls sehr interessant, jedoch mit dem von Mohrel nicht zu vergleichen, beide Fälle liegen total anders in der Bewertbarkeit.
Liebe Grüße

sendet parvus
Liebe Mohrel, Du kennst mich ja jetzt etwas besser und weißt, dass ich die Sachlage eher nüchtern betrachte und nichts verschönen oder Hoffnungen wecken möchte, denn Du leidest dann nur noch mehr.
Also bitte nicht böse sein, wenn ich es noch einmal deutlich erläutert habe, was Du in etwa erwarten kannst.
Einer meiner Docs sagte mir, es geht bei allem nicht um den Patienten, hier geht es nur darum: wer muss zahlen!
Er hatte dabei wirklich recht!
Liebe Grüße auch an Dich und wir lesen uns!

parvus