Hallo MB65,
danke für Deinen ausführlichen Beitrag.
Du hast es sicherlich richtig und gut verstanden, dass die b-twin-cages (die im Übrigen gar keine cages = Käfige sind), nur als reine Abstandshalter im Bandzwischenraum dienen. Als Dipl.-Ing. sollte es Dir damit auch klar sein, dass die
b-twins ohne Knochenmehl, bzw. ohne einsetzen von Knochenchips in den Bandscheibenzwischneraum
nicht zu einer Fusion führen können. Die Verwendung von
Knochenmehl bzw. Knochenchips schreibt der Hersteller dieser b-twins auch eindeutig und verbindlich in seiner OP-Anweisung vor.
So ähnlich würde es sich vergleichsweise verhalten, wenn ein Maurermeister eine tragende Wand mit Ziegelsteinen mauern würde und
unterlassen hätte, die Mörtelfugen (Abstandshalter)
statt mit Zementmörtel nur mit nassem Sand gefüllt hätte. Die Folge wäre, dass die Wand
dadurch instabil ist und bei der
geringsten Belastung
zusammenbricht . Der Maurermeister könnte sich bei einer solchen fahrlässigen Vorgehensweise darauf gefasst machen, dass die Handwerkskammer ihm seinen Titel abnimmt und den Betrieb schließen würde, weil er durch diese Unterlassung nicht nach den Regeln der Technik und nicht nach Herstellervorschrift handelte. Wenn sich dann noch herausstellen sollte, dass der Maurermeister in der Vergangenheit immer wieder einen solchen Unsinn verzapfte, wäre die Presse auch gleich mit Schlagzeilen wie
"Pfusch am Bau" zur Stelle.
Zu Deiner gelungenen OP mit
b-twin und Knochenmehl kann ich Dich insofern beglückwünschen.
Eine Antwort auf die Darstellung eines
b-twin Patienten, bei dem
kein Knochemehl verwendet wurde, wäre von Dir als Ergänzungsbeitrag sehr nett, nachdem Du Dir unter dem folgenden Link diese Seite angesehen hast.
Geh zum Link: Ohne Impressum auf diese Seite bitte nicht verlinken (Warum? Wir sind von Health On the Net zertifiziert und wüssten schon woher manche Infos Kommen)
L.G.
Klaus
( Danke Harro)