Hallo Leute
Muß mich mal wieder melden. Ich bin am 11.05.10 als Arbeitsunfähig aus der AHB Entlassen worden. Bekomme zur Zeit noch
Krankengymnastik. Bei meinem letzten Besuch bei meinem Hausarzt meinte dieser, ich müßte mich mal wieder um eine Arbeitsstelle
bemühen. Bin seit Juli letzten Jahres durch Insolvenz arbeitslos geworden. Meine Gesundheit war damals schon angegriffen.
Mein Hausarzt meinte das er selbst auch schon einen BSV hinter sich habe, und es ja nun mal irgendwie weitergehen müsse. Er ist
allerdings nicht operiert worden. Habe zuletzt als Lkw-Fahrer gearbeitet, bin täglich ca. 600 km. gefahren. Ein 12- 14 Stundentag ist da
an der Tagesordnung. Da ja nicht alles Palettenware ist und man oftmals auch selbst sein Fahrzeug beladen muß brauche ich ja nicht
zu sagen. In der AHB sagte man mir, daß Zwangshaltung und Überkopfarbeit in Zukunft auszuschließen sei. Wenn man als Lkw-fahrer
keiner Zwangshaltung ausgesetzt ist, wann denn dann?
Ich beziehe Krankengeld und bin seit Februar Krankgeschrieben. Meine HWS-OP war am 23.03. 10 Durch die Krankengymnastik habe
ich jetzt verstärkt Schmerzen im LW-Bereich. Diese Schmerzen haben sich schon die letzten beiden Wochen in der AHB angekündigt,
ist nun eben alles intensiver geworden.
Ich bin nun mal der Meinung, daß mein Hausarzt sich erst mal den ausführlichen Entlassungsbericht von der AHB anschauen sollte bevor
er solche Aussagen von sich gibt. Bis zum heutigen Tag liegt dieser Bericht nicht vor.
Ebenfalls verlangt die KK, wenn dieser Entlassungsbericht vorliegt, daß ich mir von meinem Hausarzt eine Kopie besorge und diesen
der KK zukommen lassen sollte. An dieser Kopie bin ich natürlich selbst auch stark interessiert. Die verstärkten Schmerzen im
LW-Bereich habe ich bei meinem Entlassungsgespräch beim zuständigen Arzt angesprochen.

Wie würdet ihr euch verhalten?
Grüße Uli