Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Schwerbehinderung beantragen?

Bandscheiben-Forum > HWS-Forum
Seiten: 1, 2
Jürgen73
Hallo Mike,
QUOTE
Die Abfindung wird heute ans Arbeitslosengeld angesetzt, also würde im schlimmten Falle einer Arbeitslosigkeit die Laufzeit verlängert.


Genau das war im März dieses Jahres nicht der Fall. Ich habe meine ganze Abfindung steurfrei ausgezahlt bekommen, und die Abfindung wurde nicht auf das ALG angerechnet. Ich war aber auch nur 6 Jahre in der Firma. Ich habe in etwa pro Jahr ein Nettogehalt bekommen (nicht zu verwechseln mit einem halben Bruttogehalt, was in etwa der Norm entspricht).

Bei 16 Jahren Betriebszugehörigkeit ist die Abfindung natürlich höher. Eventuell gibt es da ja auch irgendwelche Freigrenzen.

Zum Glück habe ich zum 1.9. wieder Arbeit gefunden.

Jürgen
Marauder
Hallo Jürgen,
ich hab mal gegooglet kinnkratz.gif
Du hast wohl recht, meine Aussagen sind veraltet.
Es war "einmal", jetzt bleibt eine Abfindung in der eigenen Tasche.
Das ist doch mal was positives.
Trotzdem bleibt ein gewisses Risiko, ob die Klage auf "Wiedereinstellung"
und das Ereichen einer Abfindung von Erfolg gekrönt ist. Aber das Risiko
würde ich eingehen. Vor allem bei 16 Jahren!
Die Prozesskosten würden sich auf so ca. 1500 Teuro für den Anwalt und ca. 50 Teuro für das Arbeitsgericht belaufen.
Im Falle einer Auszahlung wäre das ein Klacks. smokin.gif

Gruß Mike winke.gif
puscheline
Hallo winke.gif

vielen Dank für Eure Antworten.

Die Firma hat mir bisher lediglich mitgeteilt, dass mein Arbeitsplatz weg reduziert wird, ein Gespräch in der Personalabteilung findet jetzt am Dienstag statt.

Das mit der Abfindung wusste ich nicht. Ist ja wirklich interessant. Ich dachte immer, dass das Geld auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird und dann hätte man ja wirklch nichts davon.

Der Betriebsrat meiner Firma hat mir geraten erst einmal alles abzulehnen und extern schon einmal anzufangen zu suchen. Vielleicht findet sich ja schon etwas und ich kann der Firma ordendlich ein bischen Geld aus dem Kreuz leiern und das Geld einstecken.

Einen Anwalt: Ja, da liegt das Problem. Wir haben gerade gebaut und unsere Tochter ist gerade mal 3 Jahre alt. Wir haben gerade genug um über die Runden zu kommen und somit auch wirklich kein Geld über um einen teuren Anwalt zu bezahlen. Leider schulterzuck.gif

Ich hoffe, dass sich das so irgendwie klärt.

Meint Ihr denn ich hätte eine Chance auf 30%?
Ich habe einen Vorfall in 4/5 Operiert 21.10.05 und einen "kleinen Vorfall" in 5/1. Nach der OP hat sich nichts verbessert. Ich habe also so gut wie keine Verbesserung erfahren. Meine seelische Verfassung ist nicht die Beste und zwischendurch war ich deswegen auch schon mal in Behandlung. Da mir der Psychologe aber unsympatisch war bin ich nicht wieder hin gegangen.

Sei ca. 2 Wochen habe ich zusätzlich starke Probleme mit der HWS. Ich kann meinen Kopf fast nicht mehr drehen und leichtes Taubheitsgefühl im linken Arm.
Zum Orthopäden gehe ich am Dienstag um 18.00h.

Der hat mir übrigens abgeraten von dem Behindertenantrag wg. einer evtl. Arbeitslosigkeit und deren folgen. Man wäre dann halt schwer vermittelbar.

Nur so zur Info: Ich wohne in Hamburg. Vielleicht weiß ja einer von Euch einen vernünftigen Psychologen.....

Wäre super, wenn ich wieder ein paar Antworten von Euch bekommen könnte. Ich bin sooooooooooooo Dankbar, dass man hier Fragen stellen kann und qualifizierte Auskünfte erhält. Ohne Euch wäre ich manches mal schon am Ende. DANKE

Gruß Puscheline
puscheline
Da fällt mir noch etwas ein:

Betriebsbedingte Kündigungen hat es unserem Unternehmen noch nicht gegeben. Wir sind ein ziemlich großer Verlag in Hamburg und dort gibt es bisher noch nichts Betriebsbedingtes.

Ich denke aber immer, wenn sie einen Weg finden wollen, dann finden sie auch irgendetwas.

Gruß Puscheline
Jürgen73
Hallo Puscheline,
die eventuellen 30% GDB und auch ein Gleichstellungsbescheid brauchst du bei einem Vorstellungsgespäch nicht angeben. Ausser du wirst direkt danach gefragt. Es gibt natürlich auch Stellen, die direkt für Schwerbehinderte ausgeschrieben sind. Bei einer Gleichstellung profitiert auch dein Arbeitgeber. Er könnte dich dann mit der Schwerbehindertenabgabe verrechnen. Oder das Integrationsamt beteiligt sich an Arbeitshilfen (Schreibtisch Stuhl).
Bei 30%GDB kannst du auch noch ca. 350€ in deinem Lohnsteuerjahresausgleich absetzen.

Das Problem mit deinem Hals könnte natürlich ein BSV in der HWS sein.

Jürgen
Seiten: 1, 2
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2025 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter