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Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Benn
Hallo,

ich hätte einige Fragen zur Berechnung des Übergangsgeldes.
Am gestrigen Tag habe ich meinen Bescheid auf Übergangsgeld für den Zeitraum der medizinischen Reha erhalten.
Dazu hätte ich einige Fragen zum Bemessungszeitraum und der Berechnung.
Zur Sache:
Ich habe von November 2019 bis 22. Juni 2021 eine Maßnahme (LTA) im BfW absolviert und dafür Übergangsgeld erhalten.
Am 23.06.2021 begann ich ein neues unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem Betrieb. (5 Stunden täglich)
Die Qualifizierungsmaßnahme im BfW war auf die Arbeitsstelle im Betrieb zugeschnitten. Weiterhin wurde ein Eingliederungszeitraum mit Eingliederungszuschuss der RV vom 23.06.2021 bis 22.12.2021 vereinbahrt.
Leider wurde mir die vereinbahrte leidensgerechte Tätigkeit vom Arbeitgeber nicht bereitgestellt.
Dadurch wurde ich etwa 1,5 Monate vor Beendigung der Eingliederung arbeitsunfähig.
Ich war vom 22.11.2021 bis 04.04.2022 arbeitsunfähig. (Krankengeld AG und KK)
Vom 05.04.2022 bis zum 10.07.2022 habe ich Resturlaub und Überstunden abgebummelt.
Vom 11.07.2022 bis 28.08.2022 arbeitsunfähig.(Krankengeld KK)
Vom 29.08.2022 bis 06.09.2022 Resturlaub.
Vom 07.09.2022 bis 30.01.2023 arbeitsunfähig. (Krankengeld KK) (September Krankengeld Arbeitgeber)
Vom 31.01.2023 bis 28.02.2023 med. Reha (Übergangsgeld RV)
Auf ärztlichen Rat zum 15. Februar gekündigt.
Es wurde bei mir der Bemessungszeitraum vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 zur Berechnung des Übergangsgeldes von der RV benutzt.
Auf der Bescheinigung der Krankenkasse Bezug von Krankengeld ab 19.10.2022 und Bemessungszeitraum vom 29.08.2022 bis 31.08.2022 ( bis 28.08.2022 AU)
Im Vergleich zum Übergangsgeld während der Maßnahme im BfW ist das jetzige Übergangsgeld einige Euro täglich weniger.
Kennt sich Jemand damit aus und kann mir mit Tipps helfen?
Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Gruß Benn
paul42
Hallo Benn

Es heißt in vielen Bereichen des Sozialrechtes erstmal "Übergangsgeld", aber das lässt sich nicht unbedingt miteinander vergleichen.
Eine ambulante Reha ist was anders, als eine Maßnahme im Berufsförderungswerk.

Maßgeblich ist das Datum und der persönliche Status bei Antragstellung und da hast du Krankengeld bezogen.

Wenn du Zweifel an der Bemessung hast solltest du deine Ansprechpartner bei den Sozialverbänden fragen.

viele Grüße
paul42





Benn
Hallo Paul42,

danke für die Antwort.
Ja ich werde mich mal beim SoVD erkundigen.

Gruß Benn
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