paul42
10 Nov 2022, 14:56
Hallo Jürgen,
wer soll hier denn die schriftliche Erlaubnis erteilen?
Hier wird doch eine Maßnahme seitens der RV gefördert, die leider völlig fruchtlos aus den benannten Gründen verläuft.
Die RV hat doch bereits schon mal angekündigt, die Maßnahme zu beenden.
Ich frag mal andersrum in die Runde, sind Benn durch diesen Umstand eventuell Nachteile entstanden?
Allein der Umstand der bestehenen AU rechtfertigt aus meiner persönlichen Sicht die Aufhebung der bisherigen Eingliederungsmaßnahme.
Viele Grüße
paul42
Juergen73
10 Nov 2022, 17:05
Moin Paul,
ich meinte das in Bezug Arbeitsamt.
Das habe ich mal in einem andern Forum gelesen.
Ein Sachbearbeiter hat gesagt ďas die Person kündigen dürfte und der nächste Sachbearbeiter sagt er hätte nicht kündigen dürfen, Deswegen soĺte nan sich vom Arbeitsamt alles schriftlich geben lassen.
Hallo Paul42,
Hallo Juergen73,
danke für die hilfreichen Hinweise zu meinem aktuellen Problem.
Ich habe zu der Problematik auch den SoVD angeschrieben da ich Mitglied bin.
Hier die Antwort:
Hinsichtlich Ihrer darin gestellten Frage, ob es ratsam sei, das Beschäftigungsverhältnis auf ärztlichen Rat zu beenden und sich dann arbeitslos zu melden, möchte die Untengenannte folgendes mitteilen:
Für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat, kann Ihr behandelnder Arzt eine ärztliche Stellungnahme zur Einschränkung der Leistungsfähigkeit abgeben bzw. bestätigen, dass er die Aufgabe der Beschäftigung empfiehlt.
Vor einer eigenständigen Kündigung infolge einer ärztlichen Empfehlung wäre es ratsam, dass Sie sich Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen, da im Zuge dessen auch mögliche Schadens-ersatzansprüche gegen den Arbeitgeber oder die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, ggf. gegen eine Abfindungszahlung, ausgelotet werden können.
Hinsichtlich Ihrer Frage, Arbeitslosigkeit – evtl. Operation möchte die Untengenannte mitteilen, dass gemäß § 146 SGB III die Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wie folgt geregelt ist:
Wer während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit arbeitsunfähig oder während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird, verliert dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen (Leistungsfortzahlung).
Ich denke das Alle im Forum wissen das es bei Wirbelsäulenschäden nicht nur bei sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit bleibt!
Also kann ich mich nicht operieren lassen wenn ich im Arbeitslosengeldbezug bin!
Ich muss am 18.11.2022 zum Chirurgen und sehen ob ich weiter Krank geschrieben werde oder nicht.
Den Termin beim Neurochirurgen habe ich erst am 28.11.2022 . Und den Termin beim Orthopäden habe ich erst am 07.12.2022!
Die Situation ist absolut verzwickt.
Gruß Benn
murmel
13 Nov 2022, 01:30
Hallöchen ,
da will ich mal meinen Senf dazugeben!
Ist man in ALG.1 und es kommt zu einer Krankheit wo man Krankgeschrieben wird auf alle Fälle bei einer neuen Krankheit . Wird das ALG 1 unerbrochen bis zur erneuten Aussteuerung!
Dann fällt man in die restliche Zeit des ALG 1 zurück!
Wichtig ist das man sich bei der Agentur sofort meldet mit dem Krankenschein. Ein Teil bekommt die Agentur die andere die Krankenkasse.
Es entfällt dann das ALG1!!!!
Von dem Krankenschein eine Kopie für sich selber machen! Sch die Abgabe schriftlich mit Datum und Unterschrift bestätigen lassen!
Oft gehen Unterlagen bei Behörden auch verschwunden!
Aber die Agentur müsste euch auch darüber Auskunft geben können, Fragt auch bei der Krankenkasse nach!
Also kann ich mich nicht operieren lassen wenn ich im Arbeitslosengeldbezug bin!
Auf alle Fälle nachfragen!!!!
Gruß murmel
Hallo murmel,
danke für Deine Antwort.
Ja, ich kann mich dann wirklich nicht operieren lassen im Arbeitslosengeldbezug.
Falls meine Chirurgin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht verlängert ohne das ich zuvor beim Neurochirurgen und beim Orthopäden gewesen bin, werde ich die Termine beim Neurochirurgen und beim Orthopäden absagen.
Ich muss dann leider mit den Schmerzen weiterleben nur um weiter ALG I Leistungen zu erhalten.
Ich bin gespannt wie die RV und die BG darauf reagiert, denn die RV und die BG haben die Befunde der Ärzte.
Gruß Benn
karin59
13 Nov 2022, 21:13
Hallo,
Ich mal wieder
Also , meine WS - OP war im Juli 2010. Da war ich 6 Monate ALG I Bezieher.
Die ersten 6 Wochen bekam ich weiter normal " Gehalt " , danach zahlte die kK bis zur Gesundschreibung.
Danach weiter ALG. Die Zeit dazwischen wurde hintenangestellt. Also die Krankenkassenzeit.
Ob das noch gilt, weiß ich nicht.
paul42
14 Nov 2022, 16:59
Hallo Benn
ich sehe das genauso wie Karin.
Wenn derzeit eine OP Indikation begründet bestehen sollte, geht das auch mit Leistungsbezug aus dem Sozialrecht.
Die OP Kosten trägt die KK und nach Entgeldfortzahlung wird auch Krankengeld zur Sicherung des Lebnensunterhaltes gewährt.
Es wäre aus meiner Sicht verkehrt, wenn du weitere med. Hilfe aus wirtschaftlicher Härte voreilig ablehnst.
Du wolltest doch zunächst die Reha probieren.
Schau mehr nach vorne, es hat seinen Grund das die Windschutzscheibe größer ist, als der Rückspiegel im Fahrzeug.
In deiner jetzigen Situation bist du ja bereits bestärkt worden, deine persönlichen Pläne neu gestalten zu können.
Das diese ganzen Umstände zusätzlich zur seelischen Belastung geführt ist doch verständlich, weil es überhaupt keine Wertschätzung zur betrieblichen Wiedereingliederung seitens des AG gab.
Besorge dir erstmal solide med. Aussagen und bleib am Ball.
viele Grüße
paul42
Hallo Karin59,
Hallo Paul42,
ich will ja keine medizinische Hilfe ablehnen, aber die Sicherung des Lebensunterhaltes muss gesichert sein.
Mal sehen was meine Chirurgin am 18.11.2022 sagt.
Ja die medizinische Reha wäre für eine solide medizinische Leistungseinschätzung am Besten.
Auf jeden Fall bleibe ich am Ball.
Danke für Eure Antworten.
Gruss Benn
Hallo,
ich will Euch auf den aktuellen Stand bringen.
Beim Besuch am 18.11.2022 bei meiner Chirurgin wurde die Arbeitsunfähikeitsbescheinigung verlängert.
Am 28.11.2022 hatte ich einen Termin beim Neurochirurgen aufgrund des MRT Befundes der HWS / obere Abschnitt BWS.
Höhe C2/C3, C3/C4, C4/C5 angedeutete Bandscheibenprotrusionen und angedeutete Unkarthosen.
Höhe C5/C6 linksbetonte Bandscheibenprotrusion begleitet von deutlichen Unkarthosen bds. mit Einengung der Neuroforamina bds. links mehr als rechts.
Höhe C6/C7 angedeutete Bandscheibenprotrusion, leichte Unkarthosen linksseitig.
Höhe C7/Th1 angedeutete Bandscheibenprotrusion, geringe Unkarthosen.
Leichte Abflachung der HWS-Lordose bei leichter rechtskonvexer Rotationsskoliose.
Die Diagnose des Neurochirurgen lautet:HWS Syndrom, Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei Spondylose.
Es wurde Fango, manuelle Therapie und Schmerztabletten verordnet.
Am 07.12.2022 war ich aufgrund der schmerzenden Schultern beim Orthopäden.
Es wurden enzündungshämmende Tabletten verschrieben.
Beide Ärzte haben aufgrund meiner Schilderung gesagt das der Stress und das Mobbing mit dem arbeitgeber absolut schädlich für meinen Genesungsprozess ist.
Beim Termin bei meiner behandelnden Chirurgin wurde daraufhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 05.01.2023 verlängert.
Ich habe am 13.12.2022 ein persönliches Gespräch mit meinem Reha Berater der Deutschen Rentenversicherung.
Mal sehen was mir angeboten wird damit ich eine Zukunft habe.
Gegebenenfalls würde ich auf ärztlichen Rat beim Arbeitgeber kündigen um nicht weiterhin dem Mobbing ausgesetzt zu sein.
Ich hoffe es wird alles gut.
Gruß Benn
paul42
11 Dez 2022, 14:08
Hallo Benn,
aus meiner Sicht müsste nun aufgrund der verlängerten AU, die Rentenversicherung diese fragliche Eingliederungsmaßnahme endlich Mal beenden.
Ein Rehaberater ist leider nicht ausgebildet und befugt, anhand med. Befunde für dich den richtigen Beruf zu finden.
Der med. Dienst der RV entscheidet , ob er Leistungen trägt.
Die RV wird diese Maßnahme vermutlich erst beenden, wenn du sagst ich möchte nach Reha stattdessen die Ausbildung XY machen wenn es dir nach Reha wieder besser geht.
Du wolltest doch eine ambulante Reha versuchen.
Bei deinem HWS Befund nach, würde dir das bestimmt helfen.
Hinsichtlich deiner HWS Beschwerden besteht hier kein Grund zur Sorge, dass hier eine OP Indikation besteht.
Schreib dir erneut die Fragen für das Gespräch auf.
Mobbing sollte und kann nur der letzte Grund für eine Kündigung sein, denn es gibt hier ja ganz andere Ursachen die Eingliederung zu beenden.
Die erlernte Tätigkeit als tech. Zeichner in dieser speziellen softwar wurde doch durch den Ag leider gar nicht ermöglicht.
Aus meiner Sicht, besteht der Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben weiterhin.
Viele Grüße
paul42
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