Hallo Esperanza
Jetzt steht der Gutachtertermin fest und du wirst sehen, die Zeit bis zum Termin wird vergehen, du darfst dich nur nicht innerlich bis dahin verrückt machen.
Bedenke, auch ein GA ist lediglich ein Mensch, der einen an ihn gestellten Auftrag zu erfüllen hat.
Wie am Ende der Verlauf sein wird, was der GA befunden und dokumentieren wird, wie sein Gutachten von der beauftragten Stelle (DRV) ausgewertet und beurteilt wird, auf das alles hast du keinen Einfluss.
Selbst wenn der Gutachter feststellen sollte, dass ein eingeschränktes Leistungsvermögen, eine EM bei dir vorliegt, so kann es noch sein, dass die DRV am Ende der Feststellung und der Empfehlung des GA nicht Folge leisten und deinen Antrag ablehnen wird.
Es kann auch sein, dass die DRV ihren Leitspruch "Reha vor Rente" anwendet und dich erneut zur Reha schickt.
Doch es kann aber auch alles optimal und positiv schnell laufen und auch die DRV anhand der Befunde bereits deine Leiden und eine EM anerkennen, was ich dir von Herzen wünschen würde
Weiter oben fragtest du, was nach der Aussteuerung durch die KK kommt.
Es ist richtig, dass du dich, sobald dir die KK das Aussteuerungsdatum mitteilt, bei der Agentur für Arbeit (AFA) melden solltest, um deinen ALG I Anspruch aufgrund Paragraf 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) geltend zu machen.
Dieser Anspruch entsteht, wenn gutachterlich auch durch den ärztlichen Dienst der AfA ein gemindertes Leistungsbild festgestellt wird und du dich mit deinem "Restleistungsvermögen" f i k t i v der AfA zur Verfügung stellst.
Viele sind dann irritiert weil sie denken, ich kann mich doch der AfA und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen, ich habe doch noch einen ungekündigten Arbeitsplatz (den auch auf keinen Fall kündigen!)und ich bin außerdem krank (eine AU-Bescheinigung weiter vom Arzt ausstellen lassen und an den AG wie gewohnt reichen, die Kopie abheften nicht der AfA einreichen, sonst streichen die nach 6 Wochen die Leistung, weil du nicht "fiktiv" zur Verfügung stehst) und der Rentenantrag läuft (das bedingt die Nahtlosigkeit, bis über den Rentenantrag rechtsgültig entschieden wurde, oder der ALG I Anspruch erlischt).
Nicht all das weiß man und muss man auf Anhieb verstehen, doch dazu kann man sich durchfragen
Habe auf keinen Fall vor irgendetwas Panik, was da alles nun in Bewegung kommt, das ist lediglich der normal Ablauf, der meistens bestritten werden muss, auf dem Weg zur Anerkennung einer EMR.
Jetzt gehe unbedarft zum Gutachten, sei du selbst, verharmlose oder verschlimmere deine Krankheiten nicht, sei offen und ehrlich bei deinen Antworten, plaudere aber nicht über Dinge die den GA nichts angehen oder nach denen er nicht fragt, wer weiß wie es ausgelegt wird, ich war mit privaten Erzählungen immer sehr sparsam umgegangen.
Etwas möchte ich noch richtigstellen, ich bin lediglich auf 37uq Fentanylpflaster eingestellt und nicht auf 100 mg Morphine am Tag. Nicht relevant, nur so zur Info.
Und ja, es waren diese Menge an gutachterlichen Stellungnahmen bei mir, die alle zur Leistungseinschätzung erfolgten (davon aber auch drei MDK-Gutachten und zwei ä.D. der AfA-Gutachten nach Aktenlage).
Falls wir uns vorher nicht mehr lesen sollten, alles Gute und viel Erfolg für den GA-Termin

parvus