Hallo Knut
So wie dein Termin gelaufen ist liest sich das erstmal durchaus positiv.
So wie es abgelaufen ist, war es eine Begutachtung nach Nullwertmethode
Es bleibt abzuwarten was der Arzt nun tatsächlich als Gutachten verfasst und wie er zu der Beauftragung seine Stellungnahme abgibt.
Das er dir Ratschläge und Tips gegeben hat ist zwar sehr nett, war aber mit Sicherheit nicht seine Aufgabe gewesen.
Wenn er sich dazu auch im Gutachten schriftlich äüßert ist das Okay.
Du solltest diesbezüglich Akteneinsicht bei der DRV einfordern. Ich denke eine Frist von 4-6 Wochen ist realistisch um Akteneinsicht zu beantragen.
Sollte im Gutachten dazu kein Vermerk sein musst du mit der mündlichen Info des GA sehr vorsichtig umgehen.
Wenn in einem Rechtsstreit du z.B. davon berichtest das der GA dir Ratschläge gegeben hat, fliegt dir das Gutachten aufgrund von Befangenheit des GA nur so um die Ohren.
Versuche KG zu machen, aus dem Grund weil du dir persönlich was davon erhoffst und nicht weil der GA dir das empfohlen hat.
Die anderen Ratschläge solltest du ähnlich handhaben bevor du nicht genau weißt was tatsächlich im Gutachten steht.
Zitat
Aber mann weis ja nie was wirklich im Hintergrund abläuft.
Genau deshalb ist es wichtig darauf zu achten was du tust und wie du dich äußerst.
Ich gehe davon aus, dass das Gutachten dich in deinem Anliegen und Interesse unterstützen wird, glauben kannst du es erst wenn du weißt was im Gutachten tatsächlich steht und du es schwarz auf weis hast.