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Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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manu3
Hallo Ihr,

im Januar hatte ich ja einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.

Nun bekam ich Post von der RV mit einer "Anforderung einer Einwilligungserklärung zur Übermittlung des Entlassberichts der Rehaklinik an den Gutachter".

Was mich wundert ist, ich hatte dem Antrag jede Menge Arztberichte und auch den Entlassbericht der Rehaklinik beigelegt.

Ist das okay, dass die jetzt eine Einwilligungserklärung für den Entlassbericht von mir haben möchten? Heißt das, die ganzen Arztberichte, die ich mit dem Entlassbericht dem EMR-Antrag beigelegt habe, dürfen vom Gutachter gar gelesen werden?

Auf dieser Einwilligungserklärung ist auch ein Feld vorgesehen: Nein, ich willige nicht in die Übermittlung des Arztberichtes ein.

Was sollte ich tun?

Danke, liebe Grüße

Manu
parvus
Hallo Manu winke.gif

Code
Was mich wundert ist, ich hatte dem Antrag jede Menge Arztberichte und auch den Entlassbericht der Rehaklinik beigelegt.


Dann sollten sie doch diese Berichte schon haben!

Code
Heißt das, die ganzen Arztberichte, die ich mit dem Entlassbericht dem EMR-Antrag beigelegt habe, dürfen vom Gutachter gar gelesen werden?


Würde Sinn machen, denn sonst weiß ja der Gutachter (zunächst der med. Dienst der DRV wohl eher, dann ggf. Gutachter) nicht wie er Dich einschätzen sollte, wenn ihm nichts vorliegt, kann er nicht beurteilen.

Code
Ist das okay, dass die jetzt eine Einwilligungserklärung für den Entlassbericht von mir haben möchten?


Da Du diesen Bericht ja schon mitgeschickt hast, ist es von Deiner Seite ja schon OK gewesen, oder?

Ich sage es mal so: wenn die Befunde und Berichte für Dich nicht im negativen Sinn dastehen, dann sollten sie auch vom med. Dienst der DRV eingesehen und beurteilt werden. Dadurch könntest Du Dir vielleicht vermehrte Gutachtertermine zusätzlich ersparen ... was nicht heißt, dass sie Dich trotzdem noch zu Gutachten schicken werden ... rechne da auf jedenfall mal mit. zwinker.gif

Ich hatte die Einwilligungserklärung beruhigt abgegeben, da meine Berichte für mich nichts negatives enthielten, im Gegenteil zwinker.gif

Alles Gute winke.gif parvus
vrori
Hallo,

dieses Schreiben habe ich auch 2x sogar, erhalten...die DRV darf keine Daten weiter leiten, auch nicht an evtl. Gutachter...der Patient oder Antragsteller muß jeweils dafür die Einwilligungserklärung unterschreiben...erst dann darf der Vorgang an einen Gutachter weitergeleitet werden....
Allerdings habe ich im letzten Jahr die Erfahrung gemacht, dass der Gutachter gar keine Unterlagen von mir hatte...geschweige denn den Entlassungsbericht aus der REHA...
Den habe ich ihm nach dem Gutachten von zu Hause aus zugeschickt...

Ich drück dir die Daumen für deinen Antrag..

LG
Vrori
Tinasonne


Auf dieser Einwilligungserklärung ist auch ein Feld vorgesehen: Nein, ich willige nicht in die Übermittlung des Arztberichtes ein.

Was sollte ich tun?


Hallo Manu,

ich finde das schon sehr wichtig, das die Reha-und Entlassberichte weitergeleitet werden. Die Einwilligungserklärung zählt für den Datenschutz.
Ohne deine Unterschrift gehtgar nichts!!
Könnte ja sein, das der Patient noch andere Erkrankungen hat, die er nicht unbedingt Preis geben will. Wenn dir Wohl dabei ist und du dazu stehst, dann kannst du das bedenkenlos unterschreiben.

Liebe Grüße Tinasonne winke.gif




manu3
Hallo, Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Antworten. Dann ist das ja okay, wenn ich meine Zustimmung gebe.

Nun hab ich ein neues Problem. Ich hab ja schon geschrieben, dass ich momentan die zweite Woche eine Wiedereingliederung, mit 2 Stunden mit einem anderen Aufgabengebiet mache. Ab nächster Woche dann 2 Wochen mit 4 Stunden. Bisher läuft es ganz gut, hab halt mehr Schmerzen als ohne Arbeit aber nicht so, dass ich die WE deshalb abbrechen müsste/wollte.

Nun hab ich heute schon von der RV eine Aufforderung für zwei Gutachter (Psychiatrisch und orthopädisch) bekommen und mit gleicher Post hat sich die ensprechende Psychiater-Gutachter-Praxis bei mir gemeldet. Nächste Woche am 18.2. hab ich um 12Uhr in Stuttgart (ca. 40 km von mir entfernt) einen Gutachtertermin.

Nun läuft aber die WE recht gut. Und den Tag davor hab ich schon meinen freien Tag im Geschäft beantragt, weil ich da 2 sehr schwer zu ergatternde Arzttermine (Psychotherapeut und Orthopäde) bekommen habe.
Nächste Woche würde ich ja mit 4 Stunden arbeiten, da kann ich mit Gutachtertermin also keinesfalls zusätzlich arbeiten. Und der zweite Gutachtertermin wird wohl auch in den nächsten Tagen ins Haus flattern.

Ich hätte nie gedacht, dass die RV auch mal schnell arbeitet...Ich hatte gehofft, bis die Gutachtertermine kommen, weiß ich wohl schon, ob meine WE erfolgreich ist oder nicht.

Bin jetzt total überfordert, was ich machen soll. Am liebsten würd ich der RV anrufen und sagen, dass ich gerade eine WE mache, die ich hoffe, erfolgreich zu meistern und ob man die Gutachtertermine nicht zurückstellen kann bis ich weiß, dass/ob ich es nicht packe... schulterzuck.gif

Bitte dringend um eure Ratschläge kinnkratz.gif

Ganz liebe Grüße

Manu
parvus
Hallo Manu,

hmmmm ... für mich ist das aber jetzt schwer zu verstehen ...
Zum einen machst Du eine WE hast aber gleichzeitig einen Rentenantrag gestellt.

Warum hast Du den Antrag dennn bereits schon gestellt, wenn Du noch gar keinen Arbeitsversuch hinter Dir hattest?
Hätte dieser Antrag nicht gestellt werden können, wenn der Arbeitsversuch gescheitert wäre?
Wenn das Arbeiten jetzt doch besser klappt, als eigentlich gedacht, dann ist der Rentenantrag doch nicht mehr nötig, Du bist ja dann erfolgreich eingegliedert ... oder verstehe ich hier etwas falsch schulterzuck.gif

Jedoch könnte ich mir denken, wenn Du die Rentenversicherung jetzt bittest die Gutachten noch zu schieben, weil Du nicht weißt ob das Arbeiten klappt, dann fragen die sich mit Recht, warum hat sie den Antrag denn überhaupt gestellt und werden das wohl ja auch so in Deiner Akte vermerken.

Ich weiß nicht was man Dir raten sollte, denn ich verstehe diese Situation nicht so ganz, oder ich bin zu dumm es zu verstehen. kopfschuettel.gif

Grüßle winke.gif parvus

Tinasonne
Hallo Manu,

naja kinnkratz.gif das ist ja ein bisserl verzwickt, wenn ich das so schreiben darf. Du solltest dich schon entscheiden in welche Richtung du gehen willst. Falls du deinen Antrag auf EMR ernsthaft willst, rate ich dir dringend die Gutachtertermine einzuhalten. Wenn du diese jetzt absagst und der Rentnkasse mitteilst, das die WE gut klappt, dann ist dein Antrag sowas von hinfällig.

Aber stell dir mal vor , du hast jetzt mit 2 Std. begonnen, und plötzlich schaffst du die 4 Std. schmerztechnisch doch nicht "AUF DAUER" und hast die Gutachten nicht wahr genommen, dann siehts so aus smilie_auslachen.gif .

Nicht falsch verstehen, ich bin ein sehr direkter Mensch mit viel Güte im Herz ;-).

Du musst das ganze mal auf Dauer denken, als ich wieder angefangen habe nach der Umschulung, war ich glücklich alles lief gut. Dann wurde ich über Monate mehr eingeteilt, mehr Stunden gearbeitet und habe mir direkt einen neuen BSV eingefangen. Jetzt habe ich die Teil-EMR, arbeite meine gewisse Stundenzahl, bin nochmals anders eingeteilt worden..........Und jetzt gehts, dass kann ich noch leisten...........mehr geht nicht!!!!!!!

@Parvus, alles richtig verstanden smilie_kiss1.gif

Also Manu, mach dir nochmal einen Kopf, was DU willst. Vielleicht klappts ja wirklich mit der WE, aber dann ist deine EMR weg.

Was mir noch eingefallen ist zu deinem Zitat:
Nächste Woche würde ich ja mit 4 Stunden arbeiten, da kann ich mit Gutachtertermin also keinesfalls zusätzlich arbeiten. Und der zweite Gutachtertermin wird wohl auch in den nächsten Tagen ins Haus flattern.

Für die Gutachten musst du auf jeden Fall frei gestellt werden, denn diese dienen zur Überprüfung deiner Leistungsfähigkeit!!!!!

Liebe Grüße Tinasonne
manu3
Hallo Parvus, hallo Tinasonne,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ja, es ist bestimmt etwas schwierig zu verstehen...

Im April vergangenen Jahres hatte eich einen gescheiterten Wiedereingliederungsversuch.
Im November/Dezember 10 war ich wieder zur Reha weg (AU übrigens durchgehend seit Nov 09). Dort haben die mir "auf den Kopf zugesagt", dass ich meinen Job nicht mehr machen kann.
Auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" leichte Arbeiten, abwechselnd sitzen, stehen, gehen.
Da ich noch Geburtshjahr 1960 bin, riet mir die Sozialberaterin der Reha, eine Rentenberatung aufzusuchen und einen EMR-Antrag zu stellen, es würde dann wohl auf eine Teil-EMR rauslaufen.

Eigentlich gibt es bei meinem Arbeitgeber keinen solch abwechslungsreichen Job.
Als ich mich nach der Reha bei meinem AG weiter AU meldete, sagte mir unsere Schwerbehindertenvertreterin, dass gerade ein neuer Arbeitsplatz im Entstehen sei, der für mich evt. machbar wäre.
Bin dann noch zur Rentenberatung. Ich erzählte der Beraterin, dass ich meinen Job gesundheitshalber nicht mehr machen kann, den neuen vom AG angebotenen natürlich dankbar ausprobieren wolle, ob ich den durchhalte.
Sie riet mir, trotzdem auf jeden Fall einen EMR-Antrag zu stellen, falls ich es nicht packe oder nicht voll hinkriege.
Das habe ich am 20.Januar dann gemacht und am 1.2. mit der WE im neuen Arbeitsbereich angefangen (2 Std. täglich)

Die 2 Stunden krieg ich gut hin, habe aber deutlich mehr Schmerzen, v.a. wenn ich doch mal ne halbe Stunde stehen muss.

Normalerweise hab ich eine Arbeitszeit von wöchentlich 29,88 Stunden, das sind fünf Tage mit je knapp 6 Stunden. Wenige Monate vor meiner Erkrankung habe ich von der 4-mal-7,5-Stunden-Woche auf die 5-Tage-Woche gewechselt, weil ich da schon so unerträgliche Schmerzen hatte.

Ist das dann eigentlich so, wenn ich meine "normale" Arbeitszeit mit knapp 6 Stunden grad so hinbekäme, dass ich dann (wenn sie genehmigt wird) eine Teil-EMR-Rente bekäme?

Ich weiß, es ist wirklich recht verworren...Ich hoffe, ihr versteht trotzdem, was ich meine?
Und unter diesen Voraussetzungen wäre es wohl ziemlich blöd von mir, vom EMR-Antrag Abstand zu nehmen, oder?

Und: Tinasonne, du schreibst, ich müsste auf jeden Fall freigestellt werden für die Gutachtetermine...Wie geht das denn praktisch vor sich? Ich bin ja in der Wiedereingliederung, da bin ich ja eigentlich noch krank...?

Bitte mal wieder ganz dringend um eure Antworten

Liebe Grüße

Manu


Tinasonne

Sie riet mir, trotzdem auf jeden Fall einen EMR-Antrag zu stellen, falls ich es nicht packe oder nicht voll hinkriege.
Das habe ich am 20.Januar dann gemacht und am 1.2. mit der WE im neuen Arbeitsbereich angefangen (2 Std. täglich)

Die 2 Stunden krieg ich gut hin, habe aber deutlich mehr Schmerzen, v.a. wenn ich doch mal ne halbe Stunde stehen muss.

Normalerweise hab ich eine Arbeitszeit von wöchentlich 29,88 Stunden, das sind fünf Tage mit je knapp 6 Stunden. Wenige Monate vor meiner Erkrankung habe ich von der 4-mal-7,5-Stunden-Woche auf die 5-Tage-Woche gewechselt, weil ich da schon so unerträgliche Schmerzen hatte.

Ist das dann eigentlich so, wenn ich meine "normale" Arbeitszeit mit knapp 6 Stunden grad so hinbekäme, dass ich dann (wenn sie genehmigt wird) eine Teil-EMR-Rente bekäme?

Ich weiß, es ist wirklich recht verworren...Ich hoffe, ihr versteht trotzdem, was ich meine?
Und unter diesen Voraussetzungen wäre es wohl ziemlich blöd von mir, vom EMR-Antrag Abstand zu nehmen, oder?

Und: Tinasonne, du schreibst, ich müsste auf jeden Fall freigestellt werden für die Gutachtetermine...Wie geht das denn praktisch vor sich? Ich bin ja in der Wiedereingliederung, da bin ich ja eigentlich noch krank...?

Bitte mal wieder ganz dringend um eure Antworten

Liebe Grüße

Manu



Huhu Manu,

danke für deine Aufklärung smilie_up.gif Ja es ist sehr schwierig, weil man von allen Ecken was geraten bekommt, und trotzdem keiner ein Plan hat zwinker.gif
Also mal zum Fakt: wenn du 7,5Std 4xwöchentlich leisten kannst....bist du "voll" erwerbstätig, egal ob du ein Tag reduziert hast. Keine Rente.
Wenn du 6 Std. leisten kannst....bist du "voll" erwerbstätig! Kein Anspruch auf Rente auch keine Teil-EMR.Wenn du knapp 6 Std. leisten kannst, wie du schreibst, wird sich das für dich auch nicht gut auswirken. Denn die RV wird sagen, naja wenn sie das schafft, dann wirst du wohl unter den besagten "bis 6 Std. laufen. dh. voll!
Um eine Teil-EMR zu bekommen, musst du dich beweisen , dass du aus gesundheitlichen Gründen, nur noch 3- "unter" 6 Std. leisten kannst.
Bitte denke an das Wort "UNTER"!
Mir ist das ja damals passiert, Rehaentlassbericht....3-Bis 6Std. und schon bist du voll erwerbstätig.

Wenn dir zum Rentenantrag geraten wurde ist das ja schonmal ein Zeichen.Deshalb finde ich es umso wichtiger: Zu deiner Frage:
JA naklar gehst du zu den Gutachterterminen, komme was wolle.Ansonsten könnte man dir auch keine Mitwirkungspflicht(heisst das so??)unterstellen.

Und wie geschrieben, in der WE läufst du als krank. Wenn es mal nicht so richtig geht, dann musst du dich melden. Für die Termine dürfte es "normalerweise" deinem AG keine Probleme bringen dich freizustellen.

Zu guter Letzt kommt es jetzt auf die Gutachten an, wie entschieden wird.

Hoffe es hilft ein bisserl biggrin.gif

Liebe Grüße Tinasonne
manu3
Hallo Tinasonne und alle anderen,

hmm, wenn ich nächste Woche den Gutachtertermin hab, werd ich dene wahrheitsgemäß sagen, dass mir mein AG einen anderen Job angeboten hat, den ich als Wiedereingliederung (bis dahin dann 4 Stunden täglich) erprobe.
Ich werde sagen, dass ich bei der Arbeit deutlich stärkere Schmerzen habe als ohne, dass die meisten Schmerzen erst nach der Arbeit kommen. Ich muss mich danach regelmäßig hinlegen, ein "soziales Leben" habe ich so gut wie keines.

Hmm, ich weiß ja echt nicht, wie sich meine WE weiter so entwickelt...mein AG hat ja deutlich gesagt, jetzt schaun wir mal, wieviel Stunden du durchhältst, dann machen wir einen neuen Vertrag (mit weniger Stunden...).

Ich bin grad echt überfordert...wenn ich meine 4, dann knapp 6 Stunden mal grad so schaffen sollte, ich hab aber ansonsten kein "Leben" mehr, nur Schmerzen, ich denke, ich müsste trotzdem versuchen zu arbeiten, meine volle EMR wäre nur 600 €. Die einzige "lebenswerte" Chance wäre dann eine Teil-EMR mit Hinzuverdienst bei meinem AG...

Die WE abbrechen wollte ich echt nur dann, wenn ich absolut nicht mehr kann...ich bin ja noch dazu Alleinverdiener/Alleinstehend.

Muss ich für einen Gutachter-Termin meinem AG dann echt nur sagen, ich hab da nen Gutachtertermin und der braucht da nichts irgendwie Schriftliches?

ach Mann...

Liebe Grüße

Manu

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