Sie riet mir, trotzdem auf jeden Fall einen EMR-Antrag zu stellen, falls ich es nicht packe oder nicht voll hinkriege.
Das habe ich am 20.Januar dann gemacht und am 1.2. mit der WE im neuen Arbeitsbereich angefangen (2 Std. täglich)
Die 2 Stunden krieg ich gut hin, habe aber deutlich mehr Schmerzen, v.a. wenn ich doch mal ne halbe Stunde stehen muss.
Normalerweise hab ich eine Arbeitszeit von wöchentlich 29,88 Stunden, das sind fünf Tage mit je knapp 6 Stunden. Wenige Monate vor meiner Erkrankung habe ich von der 4-mal-7,5-Stunden-Woche auf die 5-Tage-Woche gewechselt, weil ich da schon so unerträgliche Schmerzen hatte.
Ist das dann eigentlich so, wenn ich meine "normale" Arbeitszeit mit knapp 6 Stunden grad so hinbekäme, dass ich dann (wenn sie genehmigt wird) eine Teil-EMR-Rente bekäme?
Ich weiß, es ist wirklich recht verworren...Ich hoffe, ihr versteht trotzdem, was ich meine?
Und unter diesen Voraussetzungen wäre es wohl ziemlich blöd von mir, vom EMR-Antrag Abstand zu nehmen, oder?
Und: Tinasonne, du schreibst, ich müsste auf jeden Fall freigestellt werden für die Gutachtetermine...Wie geht das denn praktisch vor sich? Ich bin ja in der Wiedereingliederung, da bin ich ja eigentlich noch krank...?
Bitte mal wieder ganz dringend um eure Antworten
Liebe Grüße
ManuHuhu Manu,
danke für deine Aufklärung

Ja es ist sehr schwierig, weil man von allen Ecken was geraten bekommt, und trotzdem keiner ein Plan hat
Also mal zum Fakt: wenn du 7,5Std 4xwöchentlich leisten kannst....bist du "voll" erwerbstätig, egal ob du ein Tag reduziert hast. Keine Rente.
Wenn du 6 Std. leisten kannst....bist du "voll" erwerbstätig! Kein Anspruch auf Rente auch keine Teil-EMR.Wenn du knapp 6 Std. leisten kannst, wie du schreibst, wird sich das für dich auch nicht gut auswirken. Denn die RV wird sagen, naja wenn sie das schafft, dann wirst du wohl unter den besagten "bis 6 Std. laufen. dh. voll!
Um eine Teil-EMR zu bekommen, musst du dich beweisen , dass du aus gesundheitlichen Gründen, nur noch 3- "unter" 6 Std. leisten kannst.
Bitte denke an das Wort "UNTER"!
Mir ist das ja damals passiert, Rehaentlassbericht....3-Bis 6Std. und schon bist du voll erwerbstätig.
Wenn dir zum Rentenantrag geraten wurde ist das ja schonmal ein Zeichen.Deshalb finde ich es umso wichtiger: Zu deiner Frage:
JA naklar gehst du zu den Gutachterterminen, komme was wolle.Ansonsten könnte man dir auch keine Mitwirkungspflicht(heisst das so??)unterstellen.
Und wie geschrieben, in der WE läufst du als krank. Wenn es mal nicht so richtig geht, dann musst du dich melden. Für die Termine dürfte es "normalerweise" deinem AG keine Probleme bringen dich freizustellen.
Zu guter Letzt kommt es jetzt auf die Gutachten an, wie entschieden wird.
Hoffe es hilft ein bisserl
Liebe Grüße Tinasonne