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Komplette Version Volle EMR befristet - Verlängerung möglich?

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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Hundi
Hallo ihr Lieben,

habe jetzt meinen Bescheid über die voll EMR bis Ende diesen Jahres bekommen. Dieser ist befristet rückwirkend ab 1.6.2010.

In dem Bescheid steht:

,,Die Rente endet mit dem 31.12.2011, ohne dass wir einen weiteren Bescheid erteilen. Die Rente kann auf Antrag weitergezahlt werden, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt. Der Rentenantrag ist zeitlich begrenzt, weil es nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle EMR behoben werden kann".

Jetzt ist es bei mir ja so, dass sich erst nach Antragstellung herausgestellt hat, dass bei mir eine Instabilit/Pseudarthrose der LWS 3 vorliegt. Ich habe mich ja zur Zeit gegen eine OP entschieden und hoffe auf eine ,,natürliche Versteifung". Das dies ein langer, harter Weg ist, weiß ich - möchte es aber probieren, da ja so eine Versteifungs-OP (von vorn und hinten) auch nicht ganz ohne ist.

Könnte es jetzt sein, dass die DRV sagt, wir verlängern ihren Antrag nicht, denn wenn ich micht nicht operieren lasse, ist es mein Problem - dass ich dann somit mit den massiven Schmerzen arbeiten müsste?

Bin seit 1 1/2 Jahren in schmerztherapeutischer und psychologischer Behandlung und habe jetzt einen GdB von 50 % unbefristet, und von der BG 40 befristet.


Welche Erfahrungen habt ihr so gemacht ?

Viele liebe Grüßlein
Hundi
zikkchen 39
Hallo Hundi


Das selbe stand auch bi mir im Rentenbescheid. Nur das die noch dabei geschrieben haben ich brauche KEIN neuen Verlängerungsantrag zu stellen, da laut ärztl Befunden noch nicht gesagt ist das die volle Rente wieder aufgehoben werden kann. Sie würden von Amtswegen selber entscheiden smhair2.gif

Ich sollte normal zum Gutachter ( neurologie , pyschatrie , pyschotherapie )


Der Termin ist aber zurückgezogen worden. Da ich im Mai wieder in die Klinik muss. Saumbildung um die Schrauben und Verdacht auf Pseudarthrose.

Darf ich mal fragen auf was du 50% bekommen hast ? Ich bin 6x an der Lws operiert ( auch versteift von hinten u vorne ) worden innerhalb von 2 Jahren und habe nur mit hängen u würgen

30% bekommen.

gruss
Hundi
Hallole zikkchen 39,

hey, ganz lieben Dank für deine nette Rückinfo.

Hm, also die 50 % habe ich wie folgt erhalten:

40 % auf die WS Instabilität mit schwerem chron. Schmerzsyndrom
40 % auf PTSB
10 % Behinderung der Nasenatmung

Muss aber noch dazu sagen, dass wiederum zwei Einschränkungen noch fehlen: Gelenkausriss des li. Zehes, Schultergelenk (kann den Arm nicht mehr nach oben und hinten heben) und die beginnende Kniearthrose nach Spitzenfraktur.

Es war aber schon ein harter Kampf um auf 50 % zu kommen. Erst waren es 20, dann 30, dann 40 und jetzt eben 50.

Dies lag aber daran, dass bei mir immer im Nachhinein neue, zuvor nicht festgestellte Verletzungen dazu kamen.

Das ist dann schon eine verzwickte Sache. Da gibt es dann nicht nur Probleme beim Versorgungsamt - auch die PUV fragt langsam, wass das soll.

Aber zurück zu dir: Also 30 % - prrrrrrrrrrrr ist doch ein Witz - oder stirnklopf.gif

Hast du den Antrag alleine gestellt oder durch einen Verband wie z.B. VDK? Stelle auf jeden Fall einen Verschlechterungsantrag !

Viele liebe Grüßlein
Hundi
zikkchen 39
Huhu Hundi

Den ersten Antrag hatte ich selber gemacht. da bekam ich nur 20%. Hatte dann Widerspruch eingelegt. Der wurde aber abgelehnt.

Habe mich dann an den VDK gewand. Die haben das dann alles für mich übernommen. So bekam ich 30%.

Ich hatte danach nochmal ein Verschlimmerungsantrag gestellt. Der wurde wie immer abgelehnt.

Der VDK hat dann für mich Widerspruch eingelegt. Dann haben die irgendso ein Schreiben geschickt was wohl der Arzt ausfüllen muss.

Jo und was jetzt dabei rumkommt keine Ahnung. Werde im Mai evtl wieder Operiert wegen Pseutarthrose und Saumbildung. Falls sich der Befund bestätigt.




Grüssle zwinker.gif
parvus
Hallole,

meine Info meiner zuständigen Stelle für den GdB lautet, dass auf BS/WS-Schäden, da sie leider nun eine Volkskrankheit geworden ist und die Schwerbehinderung sich aus dem Vergleich mit einer gesunden Person gleichen Geschlechts und Alter zu vergleichen ist, nahezu nur noch mit einem GdB 30 bemessen wird. Die gesamte WS wird dabei als Grundlage gesehen, also nicht ob man da verschiedene Beschwerden in allen einzelnen Abschnitten hat, sondern die WS als Gesamtheit.

Meine SB dort sagte mir, dass mehr als ein GdB 30 es bei ihnen nicht mehr dafür geben wird. kinnkratz.gif

Die Beurteilungen aller Gesundheitsstörungen sind vielmehr ausschlaggebend, um einen höheren GdB zu erreichen.
Z.B.: bei mir führten 18 verschiedene einzel anzuerkennende Gesundheitsstörungen zu einem Gesamt GdB 70.

Grüßle parvus winke.gif



Hundi
Halloe zikkchen 39 und parvus,

lieben Dank für eure weiteren Rückinfos.

zikkchen 39, parvus hat schon recht. Heute ist es wirklich schwer bei WS-Problemen über die 30% Grenze zu kommen. Mein Männlein hat seit Kindheit eine WS-Krümmung mit Beinverkürzung. Auch er hat es bis heute nicht geschafft den GdB höher als 20 % anerkannt zu bekommen.

Ich gehe mal davon aus, dass bei mir 40 % GdB auf die WS anerkannt wurden, wegen dem damit verbundenem schwerem chronischem Schmerzsyndrom.

zikkchen 39, solltest du operiert werden müssen, wünsche ich dir alles alles Gute. Und natürlich halte ich dir auch die Daumen, dass dein Widerspruch beim Versorgungsamt jetzt eine Erhöhung bringt.

Viele liebe Grüßlein und euch einen schönen ruhigen Sonntag
Hundi
zikkchen 39
huhu hundi

ein chroniches schmerzsymdrom habe ich auch. aber das wurde scheinbar nicht berrücksichtigt. oder muss der dok da was schreiben. ich habe seit jahren schmerzen im rücken zum verrückt werden. trotz den vielen op's sind sie nicht weg. nehme immer noch schmerzmittel wie tilidin u lyrica. am 10 .2 muss ich zum schmerztherapeut. soll ich mir von dem was schreiebn lassen fürs versorgungsamt?

gruss
parvus
Hallo, winke.gif

Ihr könnt Euch vom Amt den Nachweis geben lassen, was alles bewertet wurde und mit welchen Einzel-GdB.

Es werden immer Rubriken einzelner gesundheitlicher Störungen zusammengefasst, die dann einen Einzelgrad erreichen.
Erreichen sie keinen Einzelgrad von wenigstens 10, dann finden sie auch keine Beachtung.

Nur ein kleines Beispiel, hier ausschließlich betreffend die WS:

1) Funktionsbehinderung der WS
2) degenerative Veränderung der WS
3) Bandscheibenschaden
4) Nervenwurzelreizerscheinungen
5) Spinalkanalstenose
6) operierter Bandscheibenschaden
7) Versteifung von Wirbelsäulenabschnitten
8) Schulter-Arm-Syndrom

das alles wird mit einem Einzelgrad von 30 bewertet ... und wie ich ja oben geschrieben habe, egal ob noch eine OP dazu käme, oder weitere BSV, mehr gibt es bei uns auf WS-Leiden nicht.
Es ist nicht relevant, wie oft man operiert wurde und wie lang die Strecke ist oder ob es in zwei verschiedenen WS-Abschnitten liegt, so sagte man mir.

Insgesamt hat man mir ja 19 (ich dachte immer es wären 18, aber da kam noch die Heiserkeit dazu) anrechnungswürdige gesundheitliche Störungen anerkannt, die über Befunde ja nachweislich vorgelegt wurden.

So nun mal die Berrechnung insgesamt:

Für die 4 psychologischen Beschwerden bekam ich GdB 50
für die 8 WS-Beschwerden den GdB 30
für die 4 orthopädischen Schäden am rechten Fuß GdB 20
für die 2 Zahn-Problematiken GdB 10
für die Heiserkeit GdB 10

Der medikamentös gut eingestellte Bluthochdruck und auch der Grüne Star zum jetzigen Zeitpunkt, bekamen keinen Einzelgrad, wurden somit als Teiul-GdB nicht mitberechnet und aufgeführt.

Zusammen ergab das einen Gesamt GdB 70, den man nach zwei Jahren von Amts wegen überprüfte und mir nun als Dauerbescheid zusprach.

Das chronische Schmerzsyndrom fließt in der ganzen Krankengeschichte mit ein und findet keine Extrabewertung als Einzel-GdB, sollte aber natürlich von den Ärzten bei Befunden oder Arztabfragen durch die Ämter dokumentiert/hingewiesen werden, da dies bei der Beurteilung aber ausschlaggebend ist.

OK, könnt Ihr Euch das jetzt besser vorstellen?

Grüßle winke.gif parvus









Harro
Moin moin,
bei Schmerzen sagt die Rechtssprechung folgendes:

Zitat
Ein außergewöhnliches Schmerzsyndrom kann nur anerkannt werden, wenn z.B. aus der Medikation ersichtlich wird, dass ein besonders hoher Leidensdruck besteht. Dies ist dann der Fall, wenn hohe und höchste Dosierungen stärkster Schmerzmittel per Medikation verabreicht werden.

Da du die Pillekens regelmässig nehmen musst, so denk ich, müsste es Berücksichtigt werden.

Zitat
soll ich mir von dem was schreiebn lassen fürs versorgungsamt?

Aber sicher. biggrin.gif

LG Harro winke.gif
zikkchen 39
huhu

äh die pillikens nehme ich schon über 2 jahre. es waren aber nicht immer tilidin u lyrica. sondern quer durch. ich hoffe ja das der schmerztherapeut mich am donnerstag auf was anderes umstellt. weil die tilidin 150/12mg u d die lyrica 75 helfen nicht mehr richtig. sie unterdrücken etwas den schmerz , aber weg ist der nicht. ich weiss ja nicht was die mit mir vor haben. muss das erst mal dahin.

gruss
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter