Hallo ihr Lieben,
habe jetzt meinen Bescheid über die voll EMR bis Ende diesen Jahres bekommen. Dieser ist befristet rückwirkend ab 1.6.2010.
In dem Bescheid steht:
,,Die Rente endet mit dem 31.12.2011, ohne dass wir einen weiteren Bescheid erteilen. Die Rente kann auf Antrag weitergezahlt werden, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt. Der Rentenantrag ist zeitlich begrenzt, weil es nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle EMR behoben werden kann".
Jetzt ist es bei mir ja so, dass sich erst nach Antragstellung herausgestellt hat, dass bei mir eine Instabilit/Pseudarthrose der LWS 3 vorliegt. Ich habe mich ja zur Zeit gegen eine OP entschieden und hoffe auf eine ,,natürliche Versteifung". Das dies ein langer, harter Weg ist, weiß ich - möchte es aber probieren, da ja so eine Versteifungs-OP (von vorn und hinten) auch nicht ganz ohne ist.
Könnte es jetzt sein, dass die DRV sagt, wir verlängern ihren Antrag nicht, denn wenn ich micht nicht operieren lasse, ist es mein Problem - dass ich dann somit mit den massiven Schmerzen arbeiten müsste?
Bin seit 1 1/2 Jahren in schmerztherapeutischer und psychologischer Behandlung und habe jetzt einen GdB von 50 % unbefristet, und von der BG 40 befristet.
Welche Erfahrungen habt ihr so gemacht ?
Viele liebe Grüßlein
Hundi