Hallo Chrissi,
danke dir, habe mich jetzt auch nch mal beim Rententräger erkundigt wenn ich jetzt am 21 den Rvl beende und am 24.01 die Umschulung beginne brauche ich mich nicht beim Amt zu melden. wäre genauso als wenn ich sagen wir mal Freitag bei Arbeitgeber A aufhöre und Montags dann beimArbeitgeber B anfange. Also gehüpft wie gesprungen.
Bis jetzt bin ich ja auch noch nicht gekündigt bei meinem alten AG vielleicht bekomme ich es ja auch noch so hin, dass mein Arbeitsvertrag zum ruhen kommt. Denn sie würden mich "vielleicht" nach den 2 Jahren Umschulung in dem neuen Beruf wieder einstellen. Na mal sehen. Wenn muss wohl doch nen Aufhebungsvertrag her oder eine Eigenkündigung mit Attest vom Arzt und Schreiben vom AG das sie mir keinen leistungsgerechten Job im Unternehmen anbieten können. Das dann keine Sperrzeit vom Amt am ende eintritt.
Ein riesen Tobabo in diesem Rechtsstaat. Für jede Kleinigkeit ein Schriftstück ausfüllen.
Muss man durch.
Bin aber erst mal glücklich das mir die Umschulung genehmigt wurde, so brauch man sich nicht mehr solche Gedanken machen.
Liebe Grüße
Lauryn