Nabuko 60
12 Dez 2010, 12:32
Hallo Bandis,
mir wurde jetzt nach 19 Monaten rückwirkend eine teilweise EMR wegen Berufsunfähigkeit genehmigt.
Meinem Widerspruch wurde stattgegeben, da ich wegen meiner Versteifung sowieso nur noch ein paar Stunden arbeiten kann.
Ich hoffe auf Grund meiner Arbeitslosigkeit auf eine Arbeitsmarktrente, da diese aber keine Pflichtrente ist, muss ich jetzt abwarten
bis alles berechnet bzw verrechnet ist und was dabei raus kommt. Hoffentlich noch vor Weihnachten!
Schönen Dritten Advent Euch allen
Gruß Peter
Dickusch
12 Dez 2010, 21:54
Hallo Peter,
habe mal kurz dein Profil angeschaut. Du müßtest ja noch den Berufsschutz haben, da du vor 1961 geboren bist. Allerdings gibt es bei einer BU Rente meines Wissens keine Arbeitsmarktrente. Was steht denn in deinem so genannten Leistungsbild der DRV? Sicher in deinem Beruf nur noch 3-unter 6 Stunden erwerbsfähig, auf dem allgemeinen AM sicherlich vollschichtig erwerbsfähig? Eine BU- Rente ist nämlich generell auf Hinzuverdienst ausgerichtet, desen Höhe du im Rentenbescheid nachlesen kannst. Lasse das mal prüfen mit dem verschlossenen Arbeitsmarkt. Würde mich mal interessieren, wie es bei dir weiter geht.
LG Dickusch
Nabuko 60
15 Dez 2010, 11:07
Hallo Dickusch,
vielen Dank für deine Antwort. Ich dachte es kennt sich noch irgendjemand mit der Arbeitsmarktrente aus.
In meinem Leistungsbild steht 3-6 Stunden arbeitsfähig, es gibt hier aber keine Teilzeitstellen.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die DRV mit der Arge zusammen einen Arbeitsplatz suchen bzw nachweisen muss.
Ansonsten müssen sie die volle EU- Rente zahlen. Naja mal sehen, was dabei raus kommt, der Rentenbescheid müsste
ja bald kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Moin moin
Zitat
Allerdings gibt es bei einer BU Rente meines Wissens keine Arbeitsmarktrente
laut Auskunft eines Anwaltes steht ihm aber eventuell doch ein volle EM zu.
Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten ab dem 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen.
Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
Außerdem wird auch für diese Personen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Empfänger einer halben Erwerbsminderungsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeit-Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
erhalten unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente.
Würde mich mal genauer bei der DRV erkundigen.
LG Harro