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Komplette Version Renteneintrittsalter?

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
willybald2010
Hallo,
meine Frage lautet wann kann ich frühestens in die gesetzliche Rente gehen?
Mein Geburtsjahr ist 04/1962 und mein GDB beträgt z.Z. 60%.
Könnt ihr mir sagen wann ich ohne Abzüge frühstens gehen kann und wenn ich früher gehen möchte mit welchen Abzügen muss ich rechnen?
Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Uli
Harro
Moin moin Willibald,
du hast Glück du bist vor 1964 geboren und kannst ab da in Rente gehen, 61Jahre + 8 Monate

Regelung ab 2012
Im Zuge der Anhebung des Rentenalters beläuft sich das reguläre Rentenalter für schwerbehinderte Menschen ab 2012 auf 65 Jahre. Der frühestmögliche Zeitpunkt des Renteneintritts (vorzeitige Inanspruchnahme) wird dann das vollendete 62. Lebensjahr sein. Der Abschlag von 0,3 %, der bei einem früheren Renteneintritt angefallen ist, bleibt unverändert. Diese Zeiten gelten jedoch nur für Personen, die nach dem 1. Januar 1964 geboren wurden. Auch in diesem Fall gibt es Übergangszeiten aufgrund des Vertrauensschutzes. Für Personen, die zwischen dem 1. Januar 1952 und dem 1. Januar 1964 geboren sind, gelten die Zeiten, die in Tabelle 5 (Renteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen) angegeben sind. Der Vertrauensschutz gilt zudem für Personen, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbart hatten oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus erhalten haben. Allerdings muss die Anerkennung der Behinderung vor dem 1. Januar 2007 stattgefunden haben.

Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % zuerkannt wurde. Als Bestätigung gilt der Eintrag in den Behindertenausweis oder einen entsprechenden Bescheid der zuständigen Behörde oder der Berufsgenossenschaft. Nicht ausreichend ist eine bloße Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen. Bei einem Wegfall des Schwerbehindertenstatus bleibt der Rentenanspruch dennoch bestehen, solange dieser nicht wegen eines zu hohen Nebeneinkommens oder aus ähnlichen Gründen entzogen wird. Bei einem Neuantrag müsste die Anerkennung der Schwerbehinderung dann wieder vorliegen.


den kompletten Text hier klicken.

LG Harro winke.gif
Jürgen73
Hallo Willibald,

auf der DRV Seite gibt es einen Rentenbeginnrechner.
willybald2010
Hallo Harro,

erstmal vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich das richtig verstehe kann ich mit 61 J. und 8 M. in Rente gehen aufgrund meiner Schwerbehinderung.

Wenn ich vor 61+8 gehen würde, müßte ich pro Monat 0,3 % Abzug in Kauf nehmen,ist das OK?

LG.
Uli
Harro
Moin Willibald,
Zitat
müßte ich pro Monat 0,3 % Abzug in Kauf nehmen

da ich mich in diese Materie noch nicht reingearbeitet habe knn ich dir auch keine verbindliche Aussage geben.
Am besten du machst mal bei der DRV nen Termin zur Beratung was da genau auf dich zukommt.

LG Harro winke.gif
Inka
Hallo Willibald,

Du musst pro Monat 0,3 % Abzug in Kauf nehmen wenn Du vor dem regulären Rentenalter in Rente gehst. Mit Schwerbehinderung kannst Du früher in Rente gehen, in Deinem Fall eben mit 61 + 8 Monate, ABER eben mit Abzügen, die auf Lebenszeit bestehen bleiben.

An meinem Beispiel: Geboren 1956, 50% GdB, regulärer Rentenbeginn (also ohne Abzüge) mit Schwerbehinderung mit 63 + 10 Monate. Ich kann aber bereits mit 60 + 10 Monate in Rente gehen, wenn ich eben die Abzüge in Kauf nehme, die dann 10,8% betragen würden.

Liebe Grüße

winke.gif Inka
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