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Komplette Version Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben - Berufliche

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
charles
Ich überlege mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben - Berufliche Rehabilitation zu stellen.

Möglichrweise habe ich auch schon konkrete Vorstellungen über ein Berufsbildungs-/Weiterbildungsziel.

Welchen Anspruch habe ich, bzw. wie wird dies gehandhabt, ein von mir als sinnvoll und notwendig
erachtete Weiterbildung bewilligt zu bekommen.

Kann die DRV Bund dem Antragsteller Vorschriften machen, welche berufliche Rehabilitation für ihn
in Frage kommt? Wenn ja, welche Vorschriften.


Viele Grüße - charles
chrissi40
Hallo charles,

na darüber haben wir doch schon gesprochen, die positiven und negativen Leistungsbilder geben den Ausschlag für die DRV, ich habe schon diverse Links hier eingestellt,

http://www.deutsche-rentenversicherung-rhe...s_gutachten.pdf
Zitat
2. Negatives Leistungsbild: Einschränkungen beziehen sich auf: (Art/Ausmaß müssen differenziert unter Ziff. 3 beschrieben werden)
geistig / psychische Belastbarkeit
(Zu beachten sind insbesondere Konzentrations-/Reaktionsvermögen, Umstellungs-, Anpassungsvermögen,
Verantwortung für Personen und Maschinen, Publikumsverkehr, Überwachung, Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge.)
Sinnesorgane
(Zu beachten sind insbesondere Seh-, Hör-, Sprach-, Sprech-, Tast- und Riechvermögen.)
Bewegungs-/ Haltungsapparat
(Zu beachten sind insbesondere Gebrauchsfähigkeit der Hände, häufiges Bücken, Ersteigen von Treppen,
Leitern und Gerüsten, Heben, Tragen und Bewegen von Lasten, Gang- und Standsicherheit, Zwangshaltungen.)
Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
(Zu beachten sind insbesondere Nässe, Zugluft, extrem schwankende Temperaturen, inhalative Belastungen, Allergene,


LG chrissi angel.gif
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