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Komplette Version Erwerbsunfähigkeitsrente erst ab Februar 2011

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
muehle
Hallo an alle wink.gif

ich bin völlig ratlos und verzweifelt.

Vor einer Woche erhielt ich die Nachricht, dass die Bearbeitung meines Rentenantrags abgeschlossen ist. Da keine weitere Information in dem Schreiben enthalten war, fragte ich telefonisch bei der DRV nach. Ich bekam die Auskunft, dass über meinen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente positiv entschieden wurde und der offizielle Rentenbeginn am 01.02.2011 ist. Darüber war ich natürlich sehr erleichtert.

Doch nun bekam ich heute Post von der Agentur für Arbeit, da ich von dort nach Ablauf des Krankengeldanspruchs, Arbeitslosengeld 1 beziehe, das sie die Leistung aufheben.

Sie erhielten von der DRV die Mitteilung, dass bei mir eine volle Erwerbsminderung vorliegt und ich somit nur weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten könne. Eine Verfügbarkeit liegt somit nicht mehr vor. Für diese Entscheidung wäre der tatsächliche Beginn der Rente unerheblich.

Die wussten doch, dass ich einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt habe.

Was soll ich denn nun Machen? Ab 18.10.10 bekomme ich somit kein Geld mehr. Ich bin völlig fertig, kann mir jemand einen Rat geben. sad.gif

Liebe Grüße
muehle
jimena
vielleicht hilft dies:
Zitat
"muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat"

Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 R


http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php...ingle&p=3813482
vl
muehle
Hallo wink.gif

Ich habe meinen Antrag auf EM-Rente im Mai 2010 gestellt, warum Sie erst im Februar 2011 zahlen wollen, hinterlässt bei mir auch große frage.gif

Die Dame bei der Rentenversicherung wusste gar nicht das ich ALG1 beziehe und bat mich ihr den Bescheid über das Arbeitslosengeld zuzusenden und nun das.

Klar ist, das kein schriftlicher Bescheid über die EM-Rente an das Arbeitsamt verschickt wurde.

Im Aufhebungsbescheid beruft sich das Arbeitsamt auf den §119 Absatz 1 Nr.3 sowie Nr.5 des Dritten SGB in Verbindung mit § 48 Absatz 1 des Zehnten Sozialgesetzbuch.

Meine Sachbearbeiterin der DRV hier vor Ort, sagt nun ich soll Wiederspruch einlegen und mich auf den §125 SGB III Nahtlosigkeitsregelung berufen.

Ab welchen Zeitpunkt werden denn die 7 Monate bis zum Rentenbeginn gezählt, Antragstellung oder ärztliches Gutachten?

Da ich ja nun ab 18.10.10 kein Geld mehr erhalte, wie ist es dann mit der Versicherung, Krankenkasse…..

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? schulterzuck.gif Die vom Sozialverband sagte mir am Telefon Pech gehabt, wozu bin ich da eigentlich Mitglied.

Hatte einer schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht.

Gruß muehle
vrori
Hallo,

erst einmal den Widerspruch einlegen und auch am gleichen Tag noch zur KK - und die Weiterversicherung beantragen...

hast du Anspruch auf Familienversicherung? Dann wärest du erst einmal dort versichert - ansonsten zum niedrigsten Beitrag bei der KK...

Hast du mal ins Form "krank-ohne-Rente" geschaut? Da sind auch viele Fälle aufgeführt und etliche Fachkommentare...
vielleicht dort einfach noch mal fragen
oder hier: im Krankenkassenforum

http://www.krankenkassenforum.de/gesetzlic...assen-vf12.html

einfach dort mal die Frage stellen...

und vergiss den Widerspruch nicht beim AfA einzureichen...

viel Erfolg
LG
Vrori
vrori
Hallo,



Befristete Renten beginnen am Ersten des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung,
sofern der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von sieben Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger eingeht. Wird der Rentenantrag nach Ablauf der sieben Kalendermonate gestellt, beginnt die Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/...entipps/em.html

Dann hast du "zu früh" deinen Rentenantrag gestellt...also vor Beginn des 7. Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung..

Evtl. wäre noch die Möglichkeit zu prüfen, ob du mit deinem Restleistungsvermögen dich der Afa zur Verfügung stellen könntest....
dann bekommst du womöglich nur Mini-ALG...aber bist krankenversichert...

Auf jeden Fall ziehe einen Fachanwalt für Sozialrecht dazu...


Wie sahen denn die ärztlichen Berichte aus? Welches Datum ist dort angegeben als "Eintrittsdatum der Erwerbsminderung"?

alles Gute
Vrori






muehle
Hallo,

[QUOTE]Wie sahen denn die ärztlichen Berichte aus? Welches Datum ist dort angegeben als "Eintrittsdatum der Erwerbsminderung"?

Das kann ich nicht sagen, denn ein Bescheid über die EM-Rente ( in welchem Umfang, voll oder teil) habe ich noch nicht bekommen, scheinbar haben sie sich auf das ärztliche Gutachten im Juli bezogen.

Ich wollte den Wiederspruch beim Arbeitsamt hiermit begründen:

Arbeitslose, die nach längerer Krankheit kein Krankengeld mehr erhalten, können gemäß § 125 SGB III im Wege der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie zwar nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, aber prinzipiell noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten wollen und bereit sind, sich amtsärztlich begutachten zu lassen. Dies gilt, wenn sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben. Und zwar solange, bis über den Antrag Betroffener auf Erwerbsminderungsrente endgültig rechtskräftig entschieden worden ist.

Der Zweck der Regelung in § 125 SGB III bestehe darin, gesundheitlich dauerhaft eingeschränkten Arbeitslosen, die wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkung eigentlich nicht arbeitsfähig seien, daher eigentlich nicht der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen würden und somit auch im Sinne der §§ 118 und 119 SGB III nicht arbeitslos seien, dennoch den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen. Denn es solle verhindert werden, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen der Rentenversicherung und der Arbeitsagentur über den Umfang des Leistungsvermögens von Kranken auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Daher fingiere die Nahtlosigkeitsregelung in § 125 SGB III die Arbeitsfähigkeit zugunsten der Betroffenen.

Gruß muehle
Tina-Gögä
wink.gif
wenn du nicht verheiratet oder dein Partner kein Geld verdient würde ich umgehend zur ARGE gehen und ALGII beantragen.
Warst du vor Antragstellung arbeitslos bekommst du einen erhöhten Satz und bist weiter versichert.
Außerdem bist du auch so 2 Monate bei der KK weiter versichert.

vrori
hallo Muehle,

deine Begründung ist gar nicht so verkehrt.....denn es muß ja rechtskräftig über die Erwerbsminderung entschieden worden sein und Rechtskraft erlangt ein Bescheid ja erst, wenn er zugestellt wurde und kein Widerspruch dagegen erhoben wurde...
der Bescheid der DRV wurde dir ja noch gar nicht zugestellt...also ist der noch nicht rechtskräftig...

ganz viel Erfolg...

wenn der ärztliche Bericht vom Juli 2010 ist.....dann ist der 1. des 7. Monats....der 1.2.2011.....passt....

der Arzt soll doch ggf. noch einmal einen Bericht hinterherschieben, auf dem er festhält, ab wann die Erkrankung eingetreten ist und wann seiner Meinung nach daraus ein Erwerbsminderung resultiert....

LG
Vrori


bei der Kk ist man nicht automatisch 2 Monate weiterversichert......höchstens im Leistungsfall abgesichert - das nennt sich dann "nachgehender Anspruch" und beläuft sich auf 1 Monat......ist aber eine komplizierte Geschichte, die hier jetzt vereinfacht dargestellt ist...
muehle
Hallo,

ich werde morgen auf jedenfall zum Arbeitsamt gehen und meinen Wiederspruch einlegen. Schließlich müssen auch sie sich an Gesetze halten.

werde Euch aber auf dem laufenden halten, wie es weiter geht und was bei raus kommt.

Gruß und Danke

muehle
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