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Komplette Version EM-Rente Widerspruch zurückgewesen gem. §240SGB VI

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Seiten: 1, 2
jimena
Hallo an alle Bandis

Ich habe drei Bandscheibenvorfälle (LWS + HWS), WS-Schaden, Gonarthrose und andere Krankheiten.
Ich habe wegen Arbeitslosigkeit und meiner Unfähigkeit ein normales Arbeitsleben zu führen Erwerbsminderungsrente beantragt.

Deutsche Rentenversicherung wies meine EM-Rentenantrag und Widerspruch zurück. Ich plane eine Klage bei Sozialgericht.

Mir wurde gesagt, dass ich bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, aber, weil ich nach 1961 geboren bin, werde ich nicht zu einer Teil EM-Rente berechtigt (Regelung des § 240 SGB VI)!!

Wenn ich vor 1961 geboren wurde, würde ich zu einer halben EM-Rente berechtigt, eventuell volle EM-Rente wegen Arbeitslosigkeit!!

Ich plane eine Klage bei Sozialgericht. Hab ich ein Chance? Wie sollte ich meine Klage schreiben? Was sollte ich als Klage Begründung geben?

Hier sind einige Zitate von DRV Widerspruchsbescheid:

"Teilweise erwerbsgemindert ist auch, wer nach § 240 SGB VI berufsunfähig ist. Berufsunfähig sind Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geborn sind und deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig oder seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist........

Unabhängig von der jeweiligen Arbeitmarktanlege ist nicht berufsunfähig, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann (§ 240 SGB VI).

Sie sind nicht vor dem 2. januar 1961 geboren; die Regelung des § 240 SGB VI ist insofern in ihrem Fall nicht anwendbar."
Harro
Moin moin jimena

Zitat
Wie sollte ich meine Klage schreiben?

auf jeden Fall nicht alleine, mindestens VDK, Sozialverband oder besser noch ein Anwalt sollten sich der Sache annehmen,
ohne diese Helfer schaffst du das nicht.

Schau mal unter Interessantes nach dort sind die einzelnen Verbände aufgelistet,
http://www.diebandscheibe.de/interessantes.html

Zitat
Hab ich ein Chance?

Die Aussichten auf Erfolg der Klage kann von uns keiner genau beurteilen, da man den genauen Sachverhalt nicht kennt.

LG Harro winke.gif
jimena
Zitat (Harro @ )
Moin moin jimena

Zitat
Wie sollte ich meine Klage schreiben?

auf jeden Fall nicht alleine, mindestens VDK, Sozialverband oder besser noch ein Anwalt sollten sich der Sache annehmen,
ohne diese Helfer schaffst du das nicht.

Schau mal unter Interessantes nach dort sind die einzelnen Verbände aufgelistet,
http://www.diebandscheibe.de/interessantes.html

Zitat
Hab ich ein Chance?

Die Aussichten auf Erfolg der Klage kann von uns keiner genau beurteilen, da man den genauen Sachverhalt nicht kennt.

LG Harro winke.gif

Dankeschön für die Tipps rolleyes.gif

Meinen Sie, dass ein Rechtsanwalt besser als eine der Sozialenverbande bzw. VDK ist? Wenn das der Fall ist, sende ich meine Klage mit der sage, Begründung folgt.
zum Beispiel: Hiermit erhebe ich Klage gegen den DRV, Akztenzeichen xxxxxx, Begründung folgt. Ich beantrage Prozess Kosten Hilfe.

In der zwischen zeit bewerbe ich mich um Sozialgerichts Rechtshilfe und dann sende ich den schriftlichen Begründung mit Hilfe von einem Rechtsanwalt.
Ich bin arbeitslos, ich hab Anspruch auf Sozialgerichts Rechtshilfe.

Ich dachte daran, zu einem Sozialenverbande bzw. VDK zu gehen, aber jetzt sehe ich, dass ein richtiger Rechtsanwalt vielleicht besser ist. Ich muss gerade eins finden, die sich auf den Fall spezialisiert.
rino
Hallo jimena,

bei den Sozialverbänden sind "richtige" Rechtsanwälte tätig.

Viel Erfolg
rino
Harro
Moin moin,
Kosten im Verfahren vor dem Sozialgericht
Zitat
Gerichtskosten: Grundsätzlich werden keine Gerichtskosten vom Kläger verlangt, wenn er Versicherter, Leistungsempfänger und/oder Behinderter ist (§ 183 SGG).
.....
Rechtsanwaltskosten: Außergerichtliche Kosten, wie Rechtsanwaltsgebühren, muss jeder Verfahrensbeteiligte grundsätzlich selbst tragen. Das Gericht entscheidet nach Beendigung des Prozesses, ob und in welcher Höhe der Gegner diese Kosten zu tragen hat, § 193 SGG. Prozesskostenhilfe nach der ZPO ist möglich, § 73 a SGG i.V.m. § 114 ZPO.


Kompletter Text hier klicken.

Wünsch dir alles Gute bei der Klage, Harro winke.gif


PS. Hier im Forum wird nicht "gesiezt" hier heists einfach du. biggrin.gif
jimena
denken Sie, dass ich das VDK oder einen Rechtsanwalt benutzen sollte?

Ich habe in Internet ein Rechtsanwalt spezialisiert auf DRV-Fälle gefunden und VDK gibt auch in der Nähe.

VDK verlangt €45 für ein Sozialgericht Klage, kommen mehr kosten später dazu?

Sozialgericht ist kostenlos und Prozesskostenhilfe berechtigt mich zu Rechtsanwaltskosten. Das wäre vielleicht günstiger / besser als ein Sozialverband bzw. VDK...
Harro
Moin moin jimena,
Zitat
€45 für ein Sozialgericht Klage, kommen mehr kosten später dazu?

das eine Klage vor dem Sozialgericht etwas kostet ist mir neu rolleyes.gif
beim DGB war alles im Mitgliedsbeitrag enthalten auch die Rechtsberatung und der Anwalt.

Zitat
dass ich das VDK oder einen Rechtsanwalt benutzen sollte

Das kann ich von hier aus nicht beantworten weil ich keinen der Beteiligten kenne,
so etwas ist auch Vetrauenssache, tut mir leid.
Es gibt nun mal Entscheidungen die kann man nur selber treffen.

LG Harro winke.gif
jimena
Zitat (Harro @ )
Moin moin jimena,
das eine Klage vor dem Sozialgericht etwas kostet ist mir neu  rolleyes.gif
beim DGB war alles im Mitgliedsbeitrag enthalten auch die Rechtsberatung und der Anwalt....
LG Harro  winke.gif

die vdk berechnen selbst €25 für ein Widerspruch und €45 für ein Klage...
Tina-Gögä
Hallo jimena,
bist du in einer Gewerkschaft ( DGB )?
Da bekommst du Rechtsauskunft bzw einen Anwalt und die Gerichtskosten, falls welche anfallen werden auch übernommen.
Heiko60
hallo jimena wink.gif
du must da eintreten in den VDK der beitrag im jahr ist 65 euro und ein mal 100euro für anwalt,
er macht dann alles für dich

LG heiko 60
Seiten: 1, 2
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