Hallo an alle Bandis
Ich habe drei Bandscheibenvorfälle (LWS + HWS), WS-Schaden, Gonarthrose und andere Krankheiten.
Ich habe wegen Arbeitslosigkeit und meiner Unfähigkeit ein normales Arbeitsleben zu führen Erwerbsminderungsrente beantragt.
Deutsche Rentenversicherung wies meine EM-Rentenantrag und Widerspruch zurück. Ich plane eine Klage bei Sozialgericht.
Mir wurde gesagt, dass ich bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, aber, weil ich nach 1961 geboren bin, werde ich nicht zu einer Teil EM-Rente berechtigt (Regelung des § 240 SGB VI)!!
Wenn ich vor 1961 geboren wurde, würde ich zu einer halben EM-Rente berechtigt, eventuell volle EM-Rente wegen Arbeitslosigkeit!!
Ich plane eine Klage bei Sozialgericht. Hab ich ein Chance? Wie sollte ich meine Klage schreiben? Was sollte ich als Klage Begründung geben?
Hier sind einige Zitate von DRV Widerspruchsbescheid:
"Teilweise erwerbsgemindert ist auch, wer nach § 240 SGB VI berufsunfähig ist. Berufsunfähig sind Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geborn sind und deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig oder seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist........
Unabhängig von der jeweiligen Arbeitmarktanlege ist nicht berufsunfähig, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann (§ 240 SGB VI).
Sie sind nicht vor dem 2. januar 1961 geboren; die Regelung des § 240 SGB VI ist insofern in ihrem Fall nicht anwendbar."