sqirm1
09 Okt 2010, 22:16
Hallo Zusammen,
was ist da dran besonders das mit dem:
"muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat"
Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat
Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999
B 11 AL 13/99 R
Ist das noch gültig oder kommt nach auslaufen des ALG1 Harz 4 und es kümmert sich keiner mehr ob du Krank bist und eine Maßnahme für dich in Frage kommt.
LG Ralf
Moin moin,
Zitat
Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerbsminderung positiv festgestellt hat
meines Wissens wird solange gezahlt (kann durchaus mehrere Jahre dauern) bis ein entgültiger Bescheid erteilt wird, das kann dann das Urteil eines Oberlandessozialgerichtes sein.
Wie der Bescheid im Endeffekt aussieht, ob positiv oder negativ ist da unerheblich.
Am besten ist es natürlich wenn eine Rente gewährt wird ansonste heisst es wirklich Hartz4.
Fallstricke dabei können allerdings vom Arbeitsamt selbst kommen, wenn die eigene Gutachter beauftragen.
LG Harro