Lisa59
07 Okt 2010, 15:44
Hallo,
ich bin neu hier und möchte mich erst einmal kurz vorstellen.
Bin Jahrgang 1959 und habe zwei Bandscheibenvorfälle (LWS + HWS).
Meine teilweise EM-Rente habe ich auf Dauer erhalten, also unbefristet.
Da ich arbeitslos bin bekomme ich die voller Erwerbsminderung auf Zeit (bis Januar 2012), also die Arbeitsmarktrente.
Eine Verlängerung der vollen Rente (Arbeitsmarktrente) ist vier Monate vor Ende der Befristung zu stellen und dazu habe ich einige Fragen.
Soll ich bei dem Verlängerungsantrag ein Attest von meinem Orthopäden mitschicken?
Werden Arbeitsmarktrenten bei der Verlängerung neu geprüft?? Mit Gutachter??? Oder ist es mehr oder weniger eine formale Sache???
Und falls die volle EM-Rente abgelehnt wird, tritt dann wieder die teilweise EM-Rente in Kraft.
Ich bin total unsicher!
Vielen Dank für Eure Antworten!
karin59
07 Okt 2010, 18:19
Hallo Lisa
erst mal willkommen.
Ich habe eine Frage. Wann hast Du die EM- Rente beantragt und wer hat Dich darauf aufmerksam gemacht?
Ich habe eine L5/S1 Versteifung hinter mir und eine Hüftdysplasie und deshalb auch sehr schlechte Aussichten auf dem AM.
Bin ebenfalls arbeitslos und Jahrgang 59.
Dank im Voraus
Weiterhin alles Gute Karin
Lisa59
07 Okt 2010, 18:42
Hallo Karin,
ich war in der Reha-Klinik, dort wurde mir geraden einen Rentenantrag auf teilw. EM-Rente zu stellen.
Dies habe ich getan, danach musste ich nochmals zu 2 Gutachtern und dann war die teilw. EM-Rente durch. Da ich jetzt arbeitslos bin habe ich die volle Rente für 3 Jahre genehmigt bekommen und muss deshalb einen Verlängerungsantrag 2011 stellen.
Warst Du schon auf Reha??
Wenn JA, was stand auf dem Entlassungsbericht?
Ich freue mich auf Deine Antwort!
Moin moin Lisa,
ich bin in der gleichen Lage hab schon eine Verlängerung ohne Probs durch.
Zitat
1.)Soll ich bei dem Verlängerungsantrag ein Attest von meinem Orthopäden mitschicken?
2.)Werden Arbeitsmarktrenten bei der Verlängerung neu geprüft?? Mit Gutachter??? Oder ist es mehr oder weniger eine formale Sache???
3.)Und falls die volle EM-Rente abgelehnt wird, tritt dann wieder die teilweise EM-Rente in Kraft.
1.)Attest ist nicht nötig, die erkundigen sich bei allen Ärzten bei denen man in Behandlung ist,
oder bei der Hausärztin wenn diese alles koordiniert.
2. Aber sicher, wie allerdings geprüft wird kommt immer auf den individuellen Fall an,
welche Prognosen für die Zukunft da sind oder waren.
3. Falls sie abgelehnt wird tritt natürlich die Teilrente in Kraft denn die wird in der Regel bis
normaler Renteneintritt ausgestellt.
Es sei denn du hattest eine plötzliche Wunderheilung die Nachweisbar ist, ist aber in der Regel äusserst selten.
LG Harro