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Komplette Version EM Rente

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Andreas 2
Guten Morgen zusammen,

ich habe da eine Frage die wir gestern im Bekanntenkreis hatten ggf. auch Interessant für

Foren-Mitglieder etc.

Ich habe z.B. eine unbefristete EM Rente bis zum Eintritt in gesetzl.Rentenalter 2016.

Ich habe einen GdB von 50 % wo meine Spondi der LWS noch nicht mitenthalten ist.(weiteres siehe mein Profil ).

Ich hatte diesbezüglich schon mal eine Frage gestellt zwecks Erhöhung des GdB s'.Der VdK sagte mir damals ich soll es nicht machen,

denn ich hätte dadurch keine Vorteile da ich sowieso den Ausweis habe der bis 06/2011 läuft und ich verlängern muss.

Hier meine eigentliche Frage:

Da ich mit erreichen des 60 Lebensjahr die Altersrente bekomme sagte mir ein Bekannter ich muss die

EM Rente in die Altersrente umstellen lassen, denn da kann ich in Altersrente gehen.

Stimmt das und hätte das Sinn ?

Gruß

Andreas

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Föschber
Hallo Andreas,

bevor du in deine Altersrente wechselst, mußt du ein halbes
Jahr vorher einen Umwandluns-Antrag stellen.
Diese Info habe ich vorige Woche vom VDK bekommen..
2016 bin ich in der gleichen Situation.

Gruß
Bruno
Silver
Hallo,

wenn Du jetzt eine Vollrente wegen EM beziehst, musst Du nicht in eine x-beliebige Altersrente wechseln. Du kannst bis zur Regelaltersrente warten. Die EM-Rente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (bisher 65. Lebensjahr - wird aber für Jahrgänge über 1947 stufenweise angehoben) gezahlt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss umgestellt werden. Bei anderen vorgezogenen Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr kannst Du aber prüfen lassen, ob sie für Dich eventuell günstiger sind als die EM-Rente.
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter