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Komplette Version Teilhabe an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
charles
Bei Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulungen, Weiterbildungen, berufsfördernde Maßnahmen)
erhält man Übergangsgeld.

Ich habe gelesen, dass dieses Übergangsgeld unter bestimmten???? Voraussetzungen auch zwischen einer
Rehamaßnahme und dem Beginn dieser Teilhabe gezahlt werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für den Bezug von Übergangsgeld zwischen
Reha und Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen?
Kann man auch nach Benndigung der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben noch
Übergangsgeld beziehen?
Ist dieses Übergangsgeld (wie Krankengeld) zeitlich limitiert?


Wer hat hier Erfahrungen?


Viele Grüße - charles
chrissi40
Hallo, charles,

also zwischen zwei Maßnahmen des Übergangsgeldes gibt es ein sogenanntes Anschlussübergangsgeld, max 3 Monate.

LG chrissi angel.gif
charles
Hallo chrissie40,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Kannst Du mir eine gesetzliche Grundlage für die Bezugsdauer und Höhe
des Anschlussübergangsgeldes nennen?

Was passiert denn, wenn ich länger als 3 Monate Anschlussübergangsgeld
benötige?

Z. B. ich beende eine Reha, in deren Anschluss wird mir eine Maßnahme zur
Teilhabe am Arbeitsleben / berufsfördernde Maßnahme bewilligt.

Der nächste mögliche Beginn dieser Maßnahme ist jedoch 5 Monate nach
Beendigung der REHA.


Viele Grüße - charles
chrissi40
Hallo charles,

im Sozialgesetzbuch verankert:
SGB 9 § 51 Weiterzahlung der Leistungen - R4 Weiterzahlung von Übergangsgeld im Anschluss an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 51 Abs. 4 SGB 9)

http://www.deutsche-rentenversicherung-reg...o?f=SGB9_51R4.9

mehr als 3 Monate gibts nicht, dann musst du dich arbeitslos melden.

LG chrissi angel.gif
charles
Hallo chrissi40,

vielen Dank für den Link. Dort ist jedoch nur das Anschlussübergangsgeld geregelt,
dass nach einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wird.

Wo finde ich Informationen zum Anschlussübergangsgeld, dass zwischen einer
stationären Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation und dem Beginn einer
Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wird?

Noch eine weitere Frage:Welche Auswirkungen hat der Bezug von Anschlussübergangsgeld auf den Krankengeld-
anspruch bei den gesetzlichen Krankenkassen?
Keine Auswirkungen?

Der Bezug von Übergangsgeld während einer medizinischen Reha wird auf die
78 Wochenfrist Krankengeld angerechnet, denn in dieser Zeit ruht die Zahlung
des Krankengeldes.

Beim Bezug von Anschlussübergangsgeld und auch bei dem Übergangsgeld, dass
während der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wird, besteht jedoch kein
Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld.

Und, wie ich die Sozialgesetzgebung verstanden habe, werden Zeiten, für die kein
Anspruch auf gesetzl. Krankengeld besteht, nicht auf die maximale Beugsdauer
von 78 Wochen Krankengeld angerechnet. § 48 Abs. 3 SGB V

Oder habe ich die Gesetzeslage falsch verstanden?


Viele Grüße - charles
chrissi40
Zitat
Kann man auch nach Beendigung der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben noch
Übergangsgeld beziehen?


Hallo charles,

ja das war deine Frage, und die habe ich beantwortet, eben das
Anschlussübergangsgeld,

ansonsten kann ich dir nur sagen, dass die Maßnahme Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben keinen Einfluss auf das Krankengeld hat, denn es wird immer am letzten Gehalt berechnet.

Und ansonsten,
zwischen Reha und LzTaA gibts kein Übergangsgeld!! Da hast du was falsch verstanden.
Denn, Anschluss heißt: im Anschluss an eine Maßnahme,
wenn du zum Beispiel wie ich eine Rehamaßnahme für eine berufliche Rehabilitation bekommen hast,
dann hast du Anrecht auf Anschlussübergangsgeld zwischen Rehamaßnahme und LzTaA!

Zwischen einer medizinischen reha und LzTaA hast du kein Anrecht darauf.

LG chrissi angel.gif
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