Hallo zusammen!!

Hab vor einem Monat ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, das ich einen Antrag auf Rehabilitationsleistung oder Erwerbsmindertenrente stellen soll und haben mir einen Monat gegeben eines von beiden zu stellen.
Für mich ist die Teilhabe am Arbeitsleben eine Rehabilitationsl. aber war mir vor über einer Woche dann nicht mehr so Sicher und habe, beim AA angerufen nicht nur einmal sondern schon sehr oft, mein eigentlicher Sachbearbeiter konnte mir die Frage nicht beantworten ob die TaA von der RV auch beim Arbeitsamt zählt, darauf hin habe ich bei der RV angerufen, diese konnten mir die Frage auch nicht beantworten, wie auch die die Rehastelle vom AA.
Da mir die Zeit davon läuft habe ich mich entschlossen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus zu füllen, und habe mir gedacht, beim AA vor Ort müßte man mir ja eigentlich auskunft geben können, das hat dann auch nicht wirklich geklappt, und die eigentliche Stelle vom AA die mir darüber Auskunft geben könnte ( Leistungsabteilung ) ruft mich nicht zurück.

Jetzt habe ich den Antrag EU rente weg geschickt, aber trotzdem interessiert mich trotzdem die Frage ob diese Teilhabe am Arbeitsleben von der RV auch als Rehabilitationsleistung vom AA gilt, da das AA ja auch eine Rehamaßnahme anbietet in dem Sinne!!??

Schöne Grüße badfirst