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Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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aneliese
Hallole,
Es geht noch mal um die Ablehnung der Rente.
Also wie schon mal geschriebenhabe, hat der GA eine Begleitperson für erforderlich angekreuzt beim GA-Reisekostenerstattungs Formular.
Nun bin ich laut DRV vollschichtig einsetzbar.
Die Ablehnung war am 18.08. und einen Termin beim VDK habe ich am 14.9.
Eine zwischenzeitlich von mir angeforderte Kopie des GA kommt die DRV nur soweit nach, das ich in eine andere Stadt fahren muß zu einem med.Dienst und es mir dann angebl.ansehen darf.
Der VDK sagt das sie das GA erst anfordern wenn es vor das Gericht geht, da es teuer wäre es vorher anzu fordern.Wie wollen die dann eine Begründung machen?
Habe heute Widerspruch bei der DRV per Einschreiben Rückschein abgeschickt und noch dazu geschrieben, das die Begründung später erfolgt.
Habe nochmal um Kopie gebeten laut §25 SGB Absatz 5.
Ist es besser über die RV einen Fachanwalt für Rentenrecht zu nehmen oder soll ich den VDK nehmen.
Hab das letzte mal mit einem Anwalt verloren, machte zwar viel in Sachen Rente aber ein Fachanwalt wars nicht.
Da muß ich dann 60km fahren um einen zu finden.
Bin über jeden Ratschlag dankbar.
LG aneliese
vrori
Hallo Anneliese,

du hast Recht, wenn du fragst, wie will der VdK denn eine Wiederspruchsbegründung schreiben, wenn die sich das Gutachten nicht anfordern...
und warum das "viel zu teuer" sein sollte, so einen Brief aufzusetzen frage ich mich auch..

Ich bin zwar Mitglied im SOVD, so was ähnliches wie VdK, aber meinen Widerspruch in Sachen Rente lass ich durch einen Fachanwalt für Sozialrecht durchführen....
für den RA muß ich nicht 60km fahren, dafür aber zu etlichen Ärzten, die Gutachter für die DRV sind, aber gleichzeitig auch Gutachten für Privatpersonen und eben auch für diesen RA durchführen...
Die meisten Gutachten, die ich hinter mir habe, bestanden nur aus ein paar Fragen, die der Anwalt stellte....
Ich bin mitunter 120 - 200 km zu diesen Gutachtern gefahren...
Der Orthopäde hat 1500 Euro für seine Arbeit gefordert, die ich auch anstandslos bezahlt habe...

Der RA hat den Ruf, fast 90 % seiner Fälle zu gewinnen - eben weil er sich so gut vorbereitet? Keine Ahnung, ich hoffe nur, dass er bei mir dann ebenfalls gewinnt....50/50 Risiko ist immer gegeben.

also ich an deiner Stelle würde mich nicht scheuen, die 60km zu fahren - hast du denn eine Rechtsschutz? Auch die Gewerkschaften übernehmen solche Fälle - meine ich gehört zu haben...

Auf jeden Fall solltest du einen Fachanwalt nutzen, wenn du Rechtsschutz hast..

Ich drücke dir die Daumen

LG
Vrori
andreag
Hallo Aneliese! wink.gif

Ich kann mich da den Worten von Vrori nur anschließen, nimm Dir einen Rechtsanwalt. Ich habe bisher mit dem VdK nicht die besten Erfahrungen gemacht und würde immer eher einem Anwalt vertrauen.
An Deiner Stelle würde ich mich mal beim Anwaltsverein oder der Rechtsanwaltskammer nach einem guten Fachanwalt für Sozialrecht erkundigen. Die haben spezielle Listen, wo sie Dir einen Anwalt in Deiner Nähe heraussuchen können.
aneliese
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich werd mal nach nem Anwalt suchen. Wie Vrori schreibt mußte sie 1500 euro für das GA zahlen. Das kann ich finanziell nicht stemmen.
Und ob das alles der Rechtsschutz bezahlt, weiß ich nicht.
Das mit dem VDK ist echt ein bissel komisch.
Danke und LG aneliese wink.gif
vrori
Hallo Aneliese,

das ist ja nicht gesagt, dass jeder so ein Gutachten bereits zum Widerspruch besorgen muß...
mein Anwalt meinte allerdings, das es besser wäre....ich habe dem auch nur zugestimmt - weil ich mich unter zugzwang sah...
andererseits denke ich, ich hab den "besten" Anwalt erwischt...

Dieses Vorverfahren (bevor es zur Klage kommt) ist bei mir mit 400 Euro über die Rechtschutz abgesichert....also von der Rechnung die der RA mir erstellen wird (ohne Klageweg) zahlt die Rechtsschutz 400 und der Rest ist von mir aufzubringen - wenn es klappt mit der Rente, ist das ja auch in Ordnung...

überleg dir gut, ob dir das über den VDK reicht - allein schon die Aussage, ohne Kopie eines Gutachtens, Widerspruch einzulegen, macht mir Bauchschmerzen..

alles Gute
LG
Vrori
josie
Zitat
Ich werd mal nach nem Anwalt suchen. Wie Vrori schreibt mußte sie 1500 euro für das GA zahlen. Das kann ich finanziell nicht stemmen.
Und ob das alles der Rechtsschutz bezahlt, weiß ich nicht.


Hallo Anneliese!
Ich wurde in meiner Rentenangelegenheit komplett vom VdK unterstützt, es ist natürlich auch beim Vdk, als auch beim Rechtsanwalt, immer von der Person abhängig, die dort sitzt. Es gibt in beiden Fällen
Zitat
Nieten!


Zitat
Der VDK sagt das sie das GA erst anfordern wenn es vor das Gericht geht, da es teuer wäre es vorher anzu fordern.Wie wollen die dann eine Begründung machen?


Das ist auf alle Fälle kompletter Nonsens, natürlich müßen die das Gutachten anfordern, sonst können sie keinen Widerspruch formulieren, hast Du das mit dem Sozialrechtsreferenten telefoniert oder mit der Sekretärin?

Ich kann dir von mir nur erzählen, ich war zuerst bei einer Frau, da hat schlichtweg die "Chemie" nicht gestimmt, ich hatte einfach das Gefühl, daß sie mir meine Beschwerden und Einschränkungen nicht glaubt und ihre Schriftsätze haben sich auch so gelesen. Außerdem hat sie mir von Treffen zu Treffen etwas anderes erzählt.

GsD wurden dann die Bezirke neu eingeteilt und ich habe eine neue Betreuerin bekommen und von dem Tag an hat das einfach funktioniert, wenn wieder ein Gutachten negativ ausgefallen ist, da hat sie nicht gezögert und gesagt, vielleicht sollten wir jetzt aufhören, sondern hat es zerplückt und den Widerspruch formuliert.
Inwischen habe ich die unbefristete Rente, aber ich kann mich sehr gut in die Situation hineinfühlen.

Zitat
Ich werd mal nach nem Anwalt suchen. Wie Vrori schreibt mußte sie 1500 euro für das GA zahlen. Das kann ich finanziell nicht stemmen.
Und ob das alles der Rechtsschutz bezahlt, weiß ich nicht.

Wenn Du einen Rechtschutz inkl. Sozialrechtsschutz hast, dann wird das Gutachten bezahlt.
vrori
hallo

das Gutachten wird erst von der Rechtschutz übernommen, wenn das Gutachten vom Gericht angeordnet wurde - da mein Gutachten bereits im Klagevorverfahren angefertigt wurde, ist das von mir selber zu bezahlen...

Lg
vrori
josie
Zitat
das Gutachten wird erst von der Rechtschutz übernommen, wenn das Gutachten vom Gericht angeordnet wurde - da mein Gutachten bereits im Klagevorverfahren angefertigt wurde, ist das von mir selber zu bezahlen...

Hallo Vrori!
Deshalb kann ich in deinem Fall nicht ganz verstehen, warum das Gutachten schon so früh erstellt wurde? schulterzuck.gif
vrori
hallo Josie,

lach - ich ja auch nicht....ich hab dem RA ja gesagt...he, viel zu teuer - das kann ich nicht - er darauf: überlegen sie es sich gut....

je früher wir das Gutachten mit einbringen desto besser für Sie...

naja und ich bin ja eigentlich in seiner Hand...wenn der Widerspruch abgeschmettert wird oder die Klage erfolglos ist, dann hätte er immer noch zu mir sagen können: sehen Sie, hätten wir das Gutachten ....usw.usw...und da hätte ich ja nichts als Gegenargument gehabt...
und von daher habe ich dem Gutachten zugestimmt...

komischerweise ärgere ich mich auch nicht darüber - eigentlich habe ich ein gutes Gefühl dabei....

und dazu kommt, dass dieser RA in unserer Gegend dafür bekannt ist, zwischen 80 und 90 % aller Fälle zu gewinnen - also wird er wissen, wie er am besten mit so einem "Fall" umzugehen hat....

eins weiß ich allerdings auch, wenn meine Mutter nicht eben kurz mit 2000 Euro eingesprungen wäre, dann wäre das Gutachten für mich auch viel zu teuer gewesen...
sie gab mir das Geld - einfach so....

LG
Vrori

andreag
Zitat (vrori @ )
das Gutachten wird erst von der Rechtschutz übernommen, wenn das Gutachten vom Gericht angeordnet wurde - da mein Gutachten bereits im Klagevorverfahren angefertigt wurde, ist das von mir selber zu bezahlen...



Also meine Rchtsschutzversicherung zahlt auch das Vorverfahren, nicht erst ab Klage. Da müßte man dann mal in seinen Vertrag gucken. Ich habe da damals bei Abschluß des Verrages extra drauf geachtet, daß auch das Vorverfahren mit abgesichert ist.
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