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Komplette Version Teilhabe am Arbeitsleben

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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Inka
Hallo Eckhard,

theoretisch wäre eine Rückstufung natürlich möglich, aber bei dem Krankheitsbild, das Du angibst, ist das praktisch nicht möglich.

Mit dem Widerspruch gegen den Bescheid bzgl Teilhabe am Arbeitsleben verhält es sich genauso, wie mit dem Widerspruch wegen dem GdB, Du kannst ihn stellen und entweder die Begründung etc nachreichen und abwarten, was dann kommt, oder Du kannst ihn wieder zurückziehen.

Mit 50+ wirst Du kaum mehr eine Umschulung bekommen, möglich wären höchstens Fortbildungen um Dir den Einstieg in deinen alten Beruf als Disponent zu erleichtern. Dafür wird aber wohl bei Dir dann die ARGE zuständig sein. Und im Endeffekt machen Dich solche Fortbildungen ja nicht jünger zwinker.gif

Ich denke, Du wirst morgen mit Deinem Sachbearbeiter der Arge darüber sprechen, was für Dich nun Sinn macht. Nur ist da halt auch immer darauf zu achten, dass die von der Arge natürlich höchstes Interesse daran haben, einen so schnell wie möglich "vom Tisch zu kriegen" - und ob dann die Ratschläge wirklich sinnvoll sind, das wage ich oft zu bezweifeln (sorry an alle hier, die dort evtl arbeiten und sich gegenüber ihren Klienten anders verhalten!).

Liebe Grüße

winke.gif Inka



Eckhard
Hallo Inka,

Habe soeben, per Fax, Wiederspruch gegen den Bescheid GDR eingelegt.
Werde morgen das Gespräch mit dem Sachbearbeiter abwarten und mich dann entscheiden, in Bezug, Teihabe am Arbeitsleben (Rententräger).

LG Eckhard
Eckhard
@murmel

Ich muß Inka aber recht geben, man wird doch von der Arge meist nur verwaltet. Es ist doch wirklich so, eagal von wem man zur Zeit verwaltet wird, Krankenkasse, Rentenbund oder Arge, jeder will dich so schnell wie möglich loswerden, ohne viel zu investieren, da man ja nur ein Kostenfaktor ist.

Gruß
Eckhard
schiko
Hallo Eckhard,

natürlich musst Du bei der RV wegen einem Antrag auf Rente dranbleiben. Ich bin auch über drei Etagen an der HWS operiert und habe im Büro am Computer gearbeitet. Bei mir ging da nichts mehr.
Bei mehrsegmentalen Spondylodesen an der HWS wird die Belastbarkeit abhängig von der Beweglichkeit und eventuell neurologischer Ausfälle beurteilt. Bei einer sehr schmerzhaft eingeschränkten Halswirbelsäulenbeweglichkeit ist das Leistungsvermögen sehr niedrig. Ich denke, da musst Du dran bleiben. Mit 53 Jahren und gesundheitlich angeschlagen, wirst Du keine Arbeit mehr bekommen.
Du hättest schon damals gegen das Gutachten Widerspruch einlegen müssen.

Ich vermute, auf der Arge wird man Dir nicht helfen können.

LG Schiko
murmel
Hallöchen Eckhard wink.gif

Ich selber hab das ganze Pogramm durchgemacht!
Aber ich hatte dir in der ganzen Zeit ein paar fragen gestellt!

Die du auch per PM antworten hättest können!
Einiges kann man eben nur so Antworten oder Fragen.
Bei uns auf Arbeit hatten wir einen Betriebsarzt!
Es steht doch bei dir im Raum wie lange kannst du überhaupt noch arbeiten!
Was sagt deine Ärzte zu Deiner Leistungsfähigkeit!!! (0-2,59h=Voll - EU/3-5,59h Teil – EU oder ab 6.00 Vollerwerbsfähig )Wenn diese da schon Mauern wird es doppelt so schwer!
Ich hatte damals eine BU- Rente bekommen (Übergangsgesetz bis Jahrgang glaub 1961) Das einer Teil -EU-Rente entspricht! Aber der Verlauf danach ist ein anderer Großer Roman!
Wen du Schmerzen hast so das deine Leistungsfähigkeit gesunken ist, bestehe auf eine erneute Untersuchung des MDK der Krankenkassen , das Gleiche bei AA und DRV-Bund!
Ich kann leider nicht raus lesen ob du mit deinem Schmerzpegel du deine Leistungsfähigkeit einschätzt!?
Wobei man sich klar sein sollte wo der Weg/die Reise hingeht!

@schiko wink.gif
Kann mich deiner Meinung nur anschließen!
Aber es ist sehr wichtig , eine erneute Untersuchung vom MDK der KK und des MDK des AA wen sich die Leistungsfähigkeit nicht mehr den anderen Untersuchungen davor entspricht!
Genauso kann sich nach der ambulanten Reha die HWS auch erheblich verschlechtert haben!
Aber das ganze muss eben Dokumentiert werden! Sollte es vor dem Sozialgericht gehen!
Dazu sei noch zu sagen die DRV Bund muss sich nicht den Ergebnissen vom MDK der KK und MDK des AA anschließen !


murmel smilie_bank.gif
Eckhard
Hallo,
Habe heute die Eingangsbestätigung, des Rentenbundes bekommen, mit dem Hinweis, für die weitere Bearbeitung bitten wir um Übersendung einer Begründung, habe bis zum 20.08.10 Zeit die Begründung zu liefern.

@urmel
Hatte meine ambulante Reha, am 22.03 abgeschlossen. In dem Entlassungsbericht, steht: in Kürze sollte mit dem Wiedererreichen der Leistungsfähigkeit für leichte Tätigkeiten wie im Leistungsbild beschrieben, für 6 Std und mehr zu rechnen sein. die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Schiffbauer ist nicht mehr leidensgerecht.

Diese Aussage deckt sich mit dem Gutachten des MDK, vom 19.08.2009.
Dort steht dazu: Im Rahmen des § 51 sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Das positive/negative Leistungsbild auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: leichte bis mittelschwere Tätigkeiten, ohne besondere Beanspruchung der rechten Hand, keine über Kopf Arbeiten, keine Arbeiten in Kälte und Nässe.

Mir geht es darum, dass ich vom Rentenbund, per Eingliederungsmaßnahmen unterstützt werde. Da durch mein Alter, die Chancen nicht besonders gut stehen.

Wie formuliere ich die Begründung ?

LG Eckhard
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter