theoretisch wäre eine Rückstufung natürlich möglich, aber bei dem Krankheitsbild, das Du angibst, ist das praktisch nicht möglich.
Mit dem Widerspruch gegen den Bescheid bzgl Teilhabe am Arbeitsleben verhält es sich genauso, wie mit dem Widerspruch wegen dem GdB, Du kannst ihn stellen und entweder die Begründung etc nachreichen und abwarten, was dann kommt, oder Du kannst ihn wieder zurückziehen.
Mit 50+ wirst Du kaum mehr eine Umschulung bekommen, möglich wären höchstens Fortbildungen um Dir den Einstieg in deinen alten Beruf als Disponent zu erleichtern. Dafür wird aber wohl bei Dir dann die ARGE zuständig sein. Und im Endeffekt machen Dich solche Fortbildungen ja nicht jünger
Ich denke, Du wirst morgen mit Deinem Sachbearbeiter der Arge darüber sprechen, was für Dich nun Sinn macht. Nur ist da halt auch immer darauf zu achten, dass die von der Arge natürlich höchstes Interesse daran haben, einen so schnell wie möglich "vom Tisch zu kriegen" - und ob dann die Ratschläge wirklich sinnvoll sind, das wage ich oft zu bezweifeln (sorry an alle hier, die dort evtl arbeiten und sich gegenüber ihren Klienten anders verhalten!).
Liebe Grüße