Eckhard
24 Nov 2009, 17:51
Moin Moin,
Was mich stutzig macht ist, nach mehreren Lesens von Beiträgen in diesem Unterforren, das es Probleme gibt wenn man ein bestimmtes alter erreicht hat.
Bin seit 02.09 Krankgeschrieben wurde im März an der HWS operiert und von C3 - C7 Cage Anlage, sowie
ein ABC Plattensystem eingesetzt.
Im August kam meine Krankenkasse auf mich zu und empfahl mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Das habe ich gemacht, dann wurden Gutachten vom MDK, meines Neurochirurgen, sowie meiner Hausärztin angefordert, habe dann weil es sich so hinzog, telefonisch nachgefragt, lapidare Antwort, es ist in Barbeitung.
Wie schon geschrieben, bin mal gespannt, ob man mit 53, noch eine Weiter, bzw. Umschulung bekommt, oder was sonst. so langsam macht man sich Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt.
Grüsse
Jürgen73
24 Nov 2009, 18:07
Hallo Eckhard,
eine Weiterbildung dürfte kein Problem für dich sein. Habe ich ja dieses Jahr auch noch bekommen.
Aber eine Umschulung wird es nicht mehr geben. Das rechnet sich nicht nicht mehr in unserem Alter.
Zudem kommt dann noch hinzu. Wer stellt dich mit 55 oder mehr Jahren als Berufsanfänger ein?
Gesucht werden heute sowieso nur noch 20 jährige die nichts kosten dürfen, aber alles können müssen.
murmel
24 Nov 2009, 19:19
Zitat (Eckhard @ )
Moin Moin,
Was Wie schon geschrieben, bin mal gespannt, ob man mit 53, noch eine Weiter, bzw. Umschulung bekommt, oder was sonst. so langsam macht man sich Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt.
Grüsse
Hallöchen Eckhard,
@Gedanken, da die finazielle Seite auch eine große Rolle spielt.
Ich glaube du wirst noch zusätzlich einen Rentenantrag stellen müssen! Dir rennt sonst die Zeit weg!
Außerdem klingeln dann die Glocken bei der DRV
Was kommt nach den 78 Wochen hier ein Kleiner Überblick
Nach 78 Wochen
Die Wiedereingliederung sprich Hamburger Model =2,9h, 5,9h, bei 6- 8h.Vollerwerbstätig
Bei Akuten Schmerzen wird die ganze Wiedereingliederung abgeblasen!
Weitere Krankschreibung!
Möglichkeiten
1. Nach 78 Wochen ohne MDK Untersuchung Aussteuerung-
1.1Antragstellung beim AA nach §125 III SGB wen vom Amtsarzt bestätigt
Gleichzeitiger Antrag auf EU-Rente bei der DRV
1.1.1 DanchALG1(solange einen zusteht)
1.1.2 Danach wen noch keine Rente ALG II/Harz4
2.Untersuchng durch das MDK der Krankenkassen in der Krankschreibung
2.1 Als Arbeitsfähig befunden! Ende der Krankschreibung!
2.2 Als Arbeitsunfähig befunden! = Weitere Krankschreibung bis höstens 78 Wochen!
Danach
2.3 Antragstellung beim AA nach §125 III SGB wen vom Amtsarzt bestätigt
Gleichzeitiger Antrag auf EU-Rente bei der DRV
2.3.1 DanchALG1(solange einen zusteht)
2.3.2 Danach wen noch keine Rente ALG II/Harz4
Aussteuerung erfolgt auch mit oder ohne OP nach 78 Wochen!
Noch ein kleiner Hinweis
Übergangsregelung
Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, behalten ihren Berufsschutz
und können auch nach dem 31.12.2000 weiterhin einen Anspruch auf
Teilrente wegen Berufsunfähigkeit erwerben. Sie erhalten eine halbe
Erwerbsminderungsrente auch dann, wenn sie in ihrem bisherigen oder
einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr 6 ( 5,9h) Stunden täglich arbeiten
können.(Stand: 01.01.2001)
...
Alles andere ist im SGB nachzulesen. Das mit dem zumutbaren Beruf ec. Ist schwammig
Ich weis nicht ob du mein Zitat nicht gelesen hast „begründet und nicht begründet abgelehnt!
Auch wen ich mich hier noch ein mahl wieder hole Die Gutachten sind Oft: Die Aussagen im Gutachten sind schwammig !Was ist damit gemeint? Keine Aussage wie lange (Stunden)Du überhaupt noch arbeitsfähig bist ! Das sind hier bei die springenden Punkte! Wie viel Beschwerden du hast ist dabei nicht der ausschlagende Punkt ! Auch wenn es nur der eine ist das du nicht mehr wie 2Stunden arbeiten kannst Dieses sollte dann in einem Gutachten deutlich hervorgehoben werden .bzw geprüft werden wie lange du es überhaupt noch geht
Ich weis wo von ich hier Rede.
Schaut doch mal ins SGB rein dann werdet ihr es verstehen.
geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 11:28 Uhr
Auch bei Anträgen klarrmachen das eure Abeitsfähikeit auf ...... gesunken ist!!!
und vom behandelnen Arzt bestätigen lassen Artest verlangen wie lange Arbeitsfähig
geschrieben am: Montag, 12.Dezember 2005, 17:34 Uhr
Die Krankenversicherungen verlangen Berichte in bestimmten Zeiträumen zu den Diagnosen ,Befunde und Therapien .(Was auch OK ist) Da wir die wir oft nicht nur eine Krankheit haben und Krankheiten oft im zusammen zusehen sind. Diese den Diagnosen ,Befunde und Therapien können teils mit /ohne Genehmigung eingesehen werden von der Rentenstelle ,vom Versorgungsamt und von den Sozialgerichten
Ich glaube den Reha - Ärzten ist die Beurteilung wie sie im § des SGB bekannt!
murmel