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Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Renate47
winke.gif

Frage:

nach meinem 3-wöchigen Aufenthalt in der Akutklinik und anschliessender 4-wöchiger Reha wurde ich dort als arbeitsunfähig entlassen, soll noch ca. 10 - 12 Wochen krankgeschrieben sein, erhalte in dieser Zeit eine IRENA und bin dann laut Gutachten für 3-6 h arbeitsfähig.

Da ich selbständig bin, möchte ich dann die Teilrente beantragen. Ich bin vor 1961 geboren.

Muss ich dann wieder zu einem neuen Gutachter oder zählt das Rehagutachten? kinnkratz.gif
Habt Ihr da ein wenig Erfahrung?


LG

Renate

Inka
Hallo Renate,

das Rehagutachten alleine genügt 100% nicht für die Rente.

Zum Antrag musst Du natürlich alles, was Du an Gutachten hast in Kopie beilegen, aber zum Gutachter (oder auch zu mehreren) wirst Du danach von der Rentenversicherung trotzdem geschickt.

Lies Dir doch hier im Forum mal die Berichte der Bandis durch, die Rentenanträge gestellt haben, davon gibt es ne ganze Menge und Du kannst sehen, was da so alles los war. Und als Tip noch, die CD HIER enthält praktisch alles, was man da beachten und tun muss.

Liebe Grüße

winke.gif Inka
parvus
Hallo Renate,

Dein Rehagutachten sollte dabei zählen!

Aaaaber ich habe es anders kennengelernt.
Nach zweimaliger HWS-OP und zweimaliger AHB-Maßnahme (innerhalb 5 Monate bezahlt durch die DRV), musste ich nach Antragstellung nochmals zu zwei Gutachten!
Mein freundlicher Hinweis auf die AHB-Gutachten, in dem mir geraten wurde nach Scheitern der Wiedereingliederung (die ich unbedingt machen wollte, da ich nicht glaubte in meinem Leistungsvermögen, nach zweimaliger OP, nun eingeschränkt zu sein) eine Teil-EU zu beantragen, hatte man geflissentlich übersehen!! hammer.gif

Drei MDK-Gutachten lagen auch vor und auch diesen gab man keinerlei Beachtung.
Somit wurde ich zu zwei Gutachtern geschickt, die sich dem AHB-Bericht und der Meinung des MDK anschlossen, dass ich in meinem erlernten, und auch zuletzt ausgeübten Beruf, nur noch 3 bis unter 6 Std. tätig sein kann und das alles nur unter massiven Leistungseinschränkungen.
(Mittlerweile liegen der DRV neun Gutachten innerhalb eines Jahres vor stirnklopf.gif ).

So, eine Ablehung wurde mir trotzalledem beschert, so dass ich nun in Widerspruch gehen musste, obwohl auch ich vor 1961 geborene bin und eigentlich der Berufsschutz (Vertrauensschutzregelung) greifen sollte, wenn die Ärzte einheitlich zur gleichen Meinung, wie oben beschrieben, kommen!

Was ich Dir unbedingt empfehlen möchte ist, dass Du Deinen Antrag von vornherein über den VDK oder einem SOVD einreichst!!

Ich wünsche Dir viel Glück und vor allem mehr Erfolg als er mir zunächst beschieden wurde.
Aber wir sind ja geduldige Menschen geworden und vor allem wissen wir zu kämpfen, auch wenn die Nerven mehr als blank liegen.
winke.gif Grüßle parvus
Renate47
Hallo Inka und Parvus,

nun, Mitglied des VdK bin ich und werde auch über diese die Teil-Rente einreichen.
Die CDs habe ich mir auch zuschicken lassen, sie sind doch recht hilfreich.

Egal was kommt. Ich halte durch! Erst einmal "arbeite" ich die IRENA ab und dann folgt der nächste Schritt.


Danke für Eure Antworten!

smilie_kiss1.gif
LG
Renate
Elke
Hallo Renate,

bei mir hat das Rehagutachten für die Berentung ausgereicht. Hast Du bei Deinem Rehagutachten auch das Blatt 1a? Wenn nicht, dann las es Dir von der Rehaklinik zusenden. Wenn dort das Kreuz bei 3-6h gemacht wurde ist es OK. Leider stimmt es im Rehabricht mit der Leistungsbeurteilung und dem Blatt 1a nicht immer überein. Diese Blatt ist in der regel nie dabei, auch nicht für den Arzt. Es geht immer nur an den Leistungsträger DRV oder KK.

Tschau wink.gif Elke
Dickusch
Hallo Renate,
also ich hatte da wahrscheinlich einen mir sehr zugetanen angel.gif .War im Oktober 2003 zur Reha wegen BSV LWS 5/S1 und bin nach 4 Wochen nach hause mit Rentenempfehlung wegen HWS -Spinalstenose.Stand damals in Arbeit und bin arbeitsfähig hin. Beim Abschlussgespräch sagten mir die Ober -und Chefärztin, daß sie mich au entlassen müssen. Das wollte ich nicht und habe noch fast ein halbes Jahr gearbeitet, bis dann nichts mehr ging.(Die arbeitsfähige Entlassung auf meinen Wunsch hin, wurde von den Ärzten im Rehabericht dokumentiert.) War ab Ende April au und beantragte Ende September Erwerbsminderungsrente. Am 04.11.2004 ! erhielt ich meinen Rentenbescheid auf halbe EM auf Dauer(bis 65) und am 18.11.2004 folgte die volle Berentung auf 3 Jahre. Ich war nur baff, kein Gutachter, nicht mal eine Rückfrage an meinen behandelnden Doc. Die Sachbearbeiterin der BfA hatte bei mir telefonisch Unterlagen angefordert und als ich frug, wieso alles so "reibungslos" lief erklärte sie, wir stellen doch nicht die Gutachten unserer Reha -Ärzte in Frage. Ja, so kanns auch gehen. Vielleicht noch als Ergänzung, bin Baujahr 1949, vielleicht spielte das mit eine Rolle ? schulterzuck.gif
Dir jedenfalls viel Erfolg bei deinen Bemühungen.
Gruß Dickusch
Renate47
winke.gif

hallo Elke, hallo Dickusch

das Blatt 1a war bei meinem Entlassungsbericht dabei. Allerdings habe ich einen Fehler entdeckt und der gesamte Entlassungsbericht wurde dann noch einmal überarbeitet.
Das Kreuz wurde gemacht, dass ich vor der Reha nur 3-6 h arbeitsfähig war und nach der Irena voll berufsfähig bin. Die schriftliche Ausführung war aber ganz anders. Gut das ich es bemerkt habe und sofort ins Schreibbüro bin.

Ich habe diesen geänderten Bericht schriftlich für mich angefordert.

Ich warte ab. - Alles wird gut! -


LG
Renate
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