Hallo Renate,
Dein Rehagutachten
sollte dabei zählen!
Aaaaber ich habe es anders kennengelernt.
Nach zweimaliger HWS-OP und zweimaliger AHB-Maßnahme (innerhalb 5 Monate bezahlt durch die DRV), musste ich nach Antragstellung nochmals zu zwei Gutachten!
Mein freundlicher Hinweis auf die AHB-Gutachten, in dem mir geraten wurde nach Scheitern der Wiedereingliederung (die ich unbedingt machen wollte, da ich nicht glaubte in meinem Leistungsvermögen, nach zweimaliger OP, nun eingeschränkt zu sein) eine Teil-EU zu beantragen, hatte man geflissentlich übersehen!!
Drei MDK-Gutachten lagen auch vor und auch diesen gab man keinerlei Beachtung.
Somit wurde ich zu zwei Gutachtern geschickt, die sich dem AHB-Bericht und der Meinung des MDK anschlossen, dass ich in meinem erlernten, und auch zuletzt ausgeübten Beruf, nur noch 3 bis unter 6 Std. tätig sein kann und das alles nur unter massiven Leistungseinschränkungen.
(Mittlerweile liegen der DRV neun Gutachten innerhalb eines Jahres vor

).
So, eine Ablehung wurde mir trotzalledem beschert, so dass ich nun in Widerspruch gehen musste, obwohl auch ich vor 1961 geborene bin und eigentlich der Berufsschutz (Vertrauensschutzregelung) greifen sollte, wenn die Ärzte einheitlich zur gleichen Meinung, wie oben beschrieben, kommen!
Was ich Dir unbedingt empfehlen möchte ist, dass Du Deinen Antrag von vornherein über den VDK oder einem SOVD einreichst!!
Ich wünsche Dir viel Glück und vor allem mehr Erfolg als er mir zunächst beschieden wurde.
Aber wir sind ja geduldige Menschen geworden und vor allem wissen wir zu kämpfen, auch wenn die Nerven mehr als blank liegen.

Grüßle parvus