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Komplette Version BU-Rente= Antrag auf Teilhabe ?

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
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summsel
Hallo,

ich als Neuling komme gerade von meiner 3 wöchigen Kur. Dort habe ich mit einem Sozialberater gesprochen und er hat mir geraten einen Antrag auf Teilhabe zu stellen.
Ich dachte eigentlich das nennt sich Berufsunfähigkeitsrente? doch er hat mir erklärt das ich diese in meinem Alter zwar beantragen könnte, sie aber auf grund meiner "Jugend" niemals durchgesetzt bekomme.

Kann mich al jemand aufklären, ob ich irgendetwas falsch verstanden habe oder ob BU-Rente gleichzusetzten ist mit Teilhabe?

LG Summsel schulterzuck.gif
Topsy
Hallo sumsel,

herzlich willkommen hier im Forum.

Ich hab Dir hier mal einen Link von der DRV reingesetzt und will hoffen, dass Dir damit geholfen ist.

Leistungen zu Teilhabe

Liebe Grüße
Topsy
summsel
Danke........war sehr aufschlußreich
kruemelchen
Hallo Summsel,

war auch vor zwei Monaten zur Reha und habe kurze Zeit später von der DRV einen Antrag auf Massnahme zur Teilnahme am Arbeitsleben zugeschickt gekriegt.
Mit einem Sozialberater habe ich nie gesprochen, die Sache ging von der DRV aus.
Habe den Antrag ausgefüllt und fünf Tage zwinker.gif später den Bescheid gekriegt, dass ich für solche Massnahmen in Betracht komme.
Nächste Woche habe ich meinen Termin bei der zuständigen DRV- Stelle, mal abwarten was dabei herauskommt.
Dass diese Massnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben vergleichbar mit Berufsunfähigkeit sein könnten, ist mir noch nie in den Sinn gekommen sonst168.gif sonst168.gif .
Wünsche Dir alles Gute.

Grüssle
Iris smilie_kiss1.gif

summsel
Hallo Iris,

ich weiß eben nur das ich von der Ärztin in der Reha,für meinen Beruf als berufsunfähig geschrieben wurde. Also das heißt, nicht mehr als 5 kg tragen, nicht bücken, nicht länger sitztn,stehe oder laufen. Das heißt also als Krankenschwester ich kann den Beruf auf diese Art und Weise nicht mehr ausüben. Deshalb sollte ich einen Antrag auf Teilhabe stellen. Wenn nun aber das KH keine passende Stelle für mich findet, kann ich von der BFA finanziert eine Umschulung machen. Wenn man dann evtl. in dem anderen Beruf weniger Gehalt bekommt, zahlt die BFA den Ausgleich.
Und das kommt ja der Berufsunfähigkeitsrente gleich, oder sehe ich das falsch?

LG summsel
parvus
Hallole Summsel,

ja ich glaube schon, dass Du einiges falsch siehst kinnkratz.gif

Der Hinweis/die Einschränkungen, die Deine Rehaärztin gemacht hat, ist nicht gleichzusetzen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die Definition Berufsunfähigkeit kannst Du hier nachlesen

Hast Du den Rehabericht vorliegen?
Wenn ja, lies einmal wie die Ärztin Dein positives und negatives Leistungsbild auf der letzten Seite (Beiblatt 1a oder Schlussblatt) angibt!

Ich denke Du wirst uns dann mehr dazu schreiben können zwinker.gif Grüßle parvus
summsel
Hallo Parvus,

danke für den Tipp, leider liegt mir der Rehabericht noch nicht vor. Ich werde aber ganz gespannt darauf warten und wenn ich ihn habe hier auch drüber schreiben.

Leider läßt sich die Seite ncht aufrufen?
Kannst Du mir da nochmal helfen?

Danke Summsel
Inka
Hallo Summsel,


HIER der Link von Parvus nochmal, nun sollte er gehen.

winke.gif Inka
summsel
Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Ok ich habs glaube ich verstanden, der Punkt liegt auf dauernd!
Das hab ich natürlich nicht, denke ich zumindestens, hab ja den Bereicht noch nicht.

Danke Summsel
Inka
Hi Summsel,

bevor hier Mißverständnisse entstehen hier nochmal kurz die Definition von Berufsunfähigkeit.


Berufsunfähigkeit wird in der Regel angenommen, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig bleibt.

Und auch eine Berufsunfähigkeit kann zeitlich begrenzt sein.

Gruß

winke.gif Inka
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter