war ja vor ein paar Jahren schon mal sehr krank, hatte deshalb auch die Umschulung bekommen und bin nur aus Mangel an Arbeitsplätzen wieder in die Altenpflege zurückgegangen.
Ich habe nun noch zwei Gutachten zu Hause von der Reha-Klinik den Entlassbericht und vom separaten BfA Gutachter, dass ich meinen Beruf "Altenpfleger", nicht, bzw. nicht mehr langfristig ausüben kann.
D. h. unter 3 Stunden in beiden Gutachten, bzw Entlassbericht.
Werden diese Stellungnahmen eigentlich auch, für meinen jetztigen Rentenantrag bei der BfA berücksichtigt, oder ist das hinfällig?
Wie lange "gelten" solche Befunde eingentlich?
Gruß, Rolfi