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Komplette Version Und noch ´ne Frage zu BfA Gutachten

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
rolfi63
[COLOR=blue][COLOR=blue][COLOR=blue]Hallo,

war ja vor ein paar Jahren schon mal sehr krank, hatte deshalb auch die Umschulung bekommen und bin nur aus Mangel an Arbeitsplätzen wieder in die Altenpflege zurückgegangen.

Ich habe nun noch zwei Gutachten zu Hause von der Reha-Klinik den Entlassbericht und vom separaten BfA Gutachter, dass ich meinen Beruf "Altenpfleger", nicht, bzw. nicht mehr langfristig ausüben kann.
D. h. unter 3 Stunden in beiden Gutachten, bzw Entlassbericht.

Werden diese Stellungnahmen eigentlich auch, für meinen jetztigen Rentenantrag bei der BfA berücksichtigt, oder ist das hinfällig?
Wie lange "gelten" solche Befunde eingentlich?
Gruß, Rolfi winke.gif
Christl
Hallo Rolfi,

wenn die Gutachten noch von "vor ein paar Jahren" stammen, wirst du wieder neu begutachtet, bzw in eine Rehaklinik geschickt. Dein Gesundheitszustand kann sich ja verbessert oder verschlechtert haben.
Wenn sie aktuell sind, werden sie berücksichtigt.

Was du aber machen kannst, die alten Gutachten mitnehmen, so daß der neue Gutachter sieht, was damals geschrieben wurde.
Die sollen zwar eigentlich unabhängig von anderen Gutachten ein eigenes erstellen, aber bei meiner jetzigen Begutachtung hat der Neurologe die trotzdem gelesen ( Habe aber nur die mitgenommen, die ich für gut befunden hatte tongue.gif )

Und so ganz ging das am Gutachter dann nicht vorbei, der hat sich da allerhand raus notiert.

Viel Glück

Christl wink.gif
parvus
Hallole winke.gif

Meine persönliche Nachfrage bei der DRV ergab, dass lediglich Gutachten innerhalb des letzten Jahres Berücksichtigung finden!

Aber auch das will nichts heißen, denn auch diese können gerne vom medizinischen Dienst überlesen werden hammer.gif und Du wirst unverzüglich zu bestellten Gutachtern der DRV geschickt!

Ja, ja, es wird gespart, koste es was es will biggrin.gif

Sarkastische Grüßle von parvus
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter