Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Ambulante Reha

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
judith
winke.gif Hallo an alle die dieses lesen ! Letzte Woche habe ich eine vierwöchige ambulante Reha hinter mich gebracht. Leider hab ich jetzt mehr Schmerzen als vorher, auch die Schluckbeschwerden sind stärker geworden. War beim HNO Arzt der sagte für ihn sei ich gesund. Nehme an es ligt am B.S.V. Aus der Reha wurde ich mit Wiedereingliederungsplan entlassen. Möchte eimfach mal probieren ob es nicht doch geht u. meinen guten Willen zeigen. Allerdings arbeite ich im Krankenhaus und habe die Befürchtung daß ich der Belastung nicht gewachsen bin. Nun meine Frage, geht der Reha Bericht auch an mich oder muß ich ihn beantragen? Wüßte gern was die da so über mich schreiben. Habe auch Angst wenn ich die Wiedereigliederung nicht durchhalte leichter gekündigt werden zu können weil dann die Wiederherstellung nicht absehbar ist. Bin momentan ziemlich ratlos u. versuche mich bei der Arbeit irgendwie durchzubeißen. Hat vieleicht jemand ähnliche Erfahrungen? Liebe Grüße von Judith frage.gif
parvus
Hallo Judith,

den Rehabericht musst Du anfordern, wenn Du dies nicht bereits bei Deiner Entlassuntersuchung ver-/bemerkt hast.

Solltest Du auch Deinen HA oder eben einen Facharzt Deines Vertrauens mitangegeben haben, so würde wohl ja auch dorthin eine Kopie gesandt und Du könntest ihn Dir auch dort kopieren lassen.
Ansonsten bei der DRV in Berlin anfordern.

Alles Gute auch für die Wiedereingliederung winke.gif parvus
judith
Hallo, u. vielen Dank für die Antwort ! Hätte ich ja eigendlich auch selber drauf kommen können, so beschäftigt man Leute. Was mir nicht klar war ist ob ich generell das Recht zur Einsichtnahme in den Abschlußbericht des Rehaarztes habe, scheint wohl so zu sein! Bei der Aufnahmeuntersuchung meinte der Arzt er sähe nur eine minimale Cance daß durch die Reha Besserung eintritt, Wollte mich aber unbedingt wiedereingliedern! Jetzt soll nach zwei Wochen Wiedereingliederungszeit die volle Arbeitsfähigkeit absehbar sein?? Wollte aber auch selbst gegenüber der Klinik wo ich arbeite meinen guten Willen beweisen, merke aber jetzt schon daß es wohl nicht geht. Was kommt aber dann?? Kündigung Riskieren? ist sicher irgendwann Personenbedingt möglich, oder gleich lieber Rente einreichen? Bin momentan etwas ratlos. Liebe Grüße Judith .
Ralf
Hallo Judith,

das Akteneinsichtsrecht regelt der §25 SGB X

QUOTE
SGB X § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheimgehalten werden müssen.

(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.

(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.


Tja, eine Umschulung wirst Du Dir wohl abschminken müssen aufgrund Deines Alters. Die Behinderungen, die Du in Deinem Profil angegeben hast, dürften für eine Rente allein nicht reichen. Wie ist denn die Aussage der Ärzte bezüglich der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Deinen jetzigen Job?

Da Du vor dem 02.01.1961 geboren bist, hast Du noch das Privileg, eine BU-Rente evtl. zu bekommen, die vermutlich dann in eine volle EU-Rente umgewandelt würde, wenn denn die Eckdaten für eine generelle Rentenleistung stimmten.

Allerdings ist ein Rentenantrag nicht gerade von Erfolg gekrönt, wenn Du in Vollzeit arbeiten gehst. schulterzuck.gif Das heißt im Klartext für die DRV: "Sie geht ja arbeiten, also nicht krank" Und Gesunde bekommen halt keine EU-Rente.

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
judith
Hallo Ralf u. Parvus, winke.gif Habe jetzt nach einigem Hin u. Her den Rehabericht in Händen. Die Wiedereingliederung mußte ich heute abbrechen, weil die Schmerzen zu stark geworden sind, leider! In dem Bericht finde ich mich stellenweise überhaut nicht wieder, er ist auch sehr wiedersprüchlich! Sie schreiben z.b. Das Allgemeinbefinden sowie die Belastbarkeit konnte verbessert werden. Die Schmerzen konnten nicht gelindert werden,ebenfalls die Missempfindungen und Schluckstörungen konnten nicht gebessert werden. Insgesammt konnten die Therapieziele nur teilweise erreicht werden. Die reguläre Entlassung erfolgt arbeitsunfähig zur stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburer Modell, langfristig gesehen leistungsfähig für 6 Stunden und mehr in der letzten beruflichen Tätigkeit als Krankenschwester. Zumutbar sind mittelschwere Arbeiten, in allen Schichtdienstformen! frage.gif So, nun hab ich den salat !! An anderer Stelle steht " Belastungsabhängig habe sie mehr Schmerzen im Nacken mit Ausstrahlung in den rechten Arm gehabt, die Schluckstörung sei ebenfalls progredient, bei Belastung würde der re. Arn zeitweise zittern. Ich frage mich nun wieso bin ich langfristig voll leistungsfähig wenn es mir jetzt schlechter geht als vorher?? O. K. ich wollte den Arbeitsversuch ja auch aber diese Begründung ist doch überhaupt nicht logisch!! Frage : kann man gegen den Rehabericht evtl. Wiederspruch einlegen? Komme mir nämlich irgendwie verarscht vor. Liebe Grüße eure verunsicherte Judith rock.gif
judith
Nachtrag, hab noch was vergessen, am Do. soll ich auf Anregung der P.D.L. zum Betriebsarzt, kann ich ja machen, aber soll ich dem alle Berichte zeigen? Er hat wohl offiziell Schweigepficht , aber im Krankenhaus sind kurze Wege, das Büro der Pflegedienstleitung ist nur einen Stockwerk tiefer. Liebe Grüße Judith
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2025 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter