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Komplette Version Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
kruemelchen
Hallo Ihr Lieben! wink.gif

Ich bin gerade etwas perplex.
War ja im Juni zur Reha und habe zwischenzeitlich auch meinen Rehabericht von meinem HA erhalten. Wurde arbeitsfähig entlassen (habe auch nichts Anderes gewollt), allerdings wurden Einschränkungen festgesetzt. Leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne Zwangshaltung und inhalative Belastungen seien mir möglich. Ständige Überkopfarbeit sei zu vermeiden, ebenso Arbeiten, wo Kraft in beiden Händen gefordert ist. So weit, so gut.
Heute erhalte ich nun einen Brief vom Rentenversicherer, in dem mir mitgeteilt wird, dass für mich Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben in Frage kommen.
Kann mich mal jemand aufklären, was das zu bedeuten hat?? Was käme da auf mich zu?

Verwirrte Grüssle
Iris smilie_kiss1.gif
Harro
Moin Iris,
eventuell ne Umschulung.
QUOTE
Teilnahme a. Arbeitsleben

Leistungen zur Teilnaheme am Arbeitsleben

Was beinhalten diese Leistungen?

Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

Die Leistungen umfassen insbesondere

    * Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen,
    * Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung,
    * berufliche Anpassung und Weiterbildung, auch soweit die Leistungen einen zur Teilnahme erforderlichen schulischen Abschluss erfordern,
    * berufliche Ausbildung.


Ruf doch einfach mal an bei denen.

Schwitzige Grüsse, Harro winke.gif
kruemelchen
Hallo zusammen! wink.gif

Hatte nun meinen Termin bei der DRV und bin ab dem nächsten Monat in einer Weiterbildung.
Ich werde also die nächsten sieben Monate wieder Vollzeit zur Schule gehen und einen EDV- Kurs besuchen. Vielleicht kapiere ich Computer ja dann endlich biggrin.gif ??
Wie es nach Abschluss dieser Weiterbildung aussieht? Keine Ahnung!

Habe mal nachgefragt, wieso bei mir so eine Massnahme durchgeführt wird, obwohl ich mich gar nicht darum bemüht habe. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass ich ja wissen müsse, dass meine Erwerbsfähigkeit stark eingeschränkt sei.
Hää, in meinem Rehabericht sind nur leichte Einschränkungen nachzulesen stirnklopf.gif .

Jetzt werde ich mal diesen Kurs mitnehmen und sehen wie es dann weitergeht.

Grüssle
Iris smilie_kiss1.gif

P.S.: Über den VdK habe ich heute mal Akteneinsicht bei der KK angefordert. Vielleicht wissen die ja mehr als ich??!!
Ralf
Huhu Iris,

denke negativ und man liegt meistens richtig! zwinker.gif Ich bin mir zwar da nicht sicher, aber da wird wohl der Berufsschutz elegant umgangen?

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter