Ich bin gerade etwas perplex.
War ja im Juni zur Reha und habe zwischenzeitlich auch meinen Rehabericht von meinem HA erhalten. Wurde arbeitsfähig entlassen (habe auch nichts Anderes gewollt), allerdings wurden Einschränkungen festgesetzt. Leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ohne Zwangshaltung und inhalative Belastungen seien mir möglich. Ständige Überkopfarbeit sei zu vermeiden, ebenso Arbeiten, wo Kraft in beiden Händen gefordert ist. So weit, so gut.
Heute erhalte ich nun einen Brief vom Rentenversicherer, in dem mir mitgeteilt wird, dass für mich Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben in Frage kommen.
Kann mich mal jemand aufklären, was das zu bedeuten hat?? Was käme da auf mich zu?
Verwirrte Grüssle
Iris