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Komplette Version Rente oder Umschulung

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
kerstinking
Bin im Dezember an der Bandsxcheibe opriert worden, danach war ich 4 Monate krank, habe dann 4 wochen gearbeitet( bin Friseurin), wurde dann wieder krankgeschrieben weil ich durch das stehen starke Schmerzen bekam,( bekomme gerade krankengymnastik nun weiß ich nicht wie es weitergehen soll, merke das es einfach nicht geht. Ich kann nicht länger als 1 Stunde stehen oder laufen ohne das ich starke Schmerzen bekomme, was durch eine Narbenbildung und Instabilität kommt. Der Arzt hat nichts gesagt wie es weitergeht. Was soll ich tun. Wie sieht es mit einer Erwerbsminderungsrente aus, bestimmt der Arzt wann so etwas beantragt wird oder muß ich das einfach beantragen. Würde aber sehr gern eine Umschulung machen, weiß aber nicht wo ich die beantragen soll. Beantragt man beides gleichzeitig oder nacheinander , geht das vom Arzt aus , wie läuft so etwas ab, wer kann mir helfen ??
Ich mache mir nur so gedanken da ich schon 36 bin und mir die Zeit davonläuft.
Gruß kerstin
parvus
Hallo Kerstin,

hast Du nach der OP eine AHB/Reha gemacht?

Wenn nein, so beantrage eine bei der Rentenversicherung zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Diesen Antrag von Deinem Arzt ausfüllen lassen und darauf achten, dass er das Kreuzlein unten macht wo steht, dass er Dir die Reha nahegelegt hat!

Solltest Du dann zur Reha gehen dürfen, dann dort mit dem Arzt und auch mit der Rehaberatung sprechen, dass Du in Deinem Beruf große Probleme hast und ihn in dieser Form nicht mehr ausüben kannst. Es kann dann sein, dass man eine Empfehlung ausspricht entweder zur Umschulung oder aber zur Berentung.

Nur leider liest es sich alles leichter als es in Wirklichkeit ist, d.h. man muss ganz schön kämpfen, für das Eine wie für das Andere, denn eine Umschulung wird zunächst geprüft und eine Rente anerkannt zu bekommen, ist nicht wirklich leicht.

Sollten die Rehaärzte Dir aber gewogen sein, so sind die Chancen wohl besser, als wenn Du aus dem Ärmel heraus einen Rentenantrag stellen wolltest zwinker.gif
In der Regel heißt es dann eh, Reha vor Rente und vor allem von Gutachten zu Gutachten hüpfen roechel.gif

Wenn Du eine AHB/Reha bereits hattest, dann müsste im Rehabericht über Deinen weiteren Verbleib im Beruf eine Empfehlung stehen, also ob man Dir zumuten kann, dass Du den Beruf weiterhin so ausüben kannst, oder ob man eine zeitliche Begrenzung/Belastbarkeit festgestellt hat. Reha-Beiblatt 1a!

Viel Glück und vor allem aber alles Gute winke.gif parvus
Tinasonne
QUOTE (parvus @ 12.07.2006, 18:15)


Wenn nein, so beantrage eine bei der Rentenversicherung zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Diesen Antrag von Deinem Arzt ausfüllen lassen und darauf achten, dass er das Kreuzlein unten macht wo steht, dass er Dir die Reha nahegelegt hat!


Nur leider liest es sich alles leichter als es in Wirklichkeit ist, d.h. man muss ganz schön kämpfen, für das Eine wie für das Andere, denn eine Umschulung wird zunächst geprüft und eine Rente anerkannt zu bekommen, ist nicht wirklich leicht.


In der Regel heißt es dann eh, Reha vor Rente und vor allem von Gutachten zu Gutachten hüpfen



Hallo Kerstin,

Wie Parvus schon schrieb, alle Punkte genau durchlesen (von Parvus) und reagieren und bitte nicht zu lange warten smilie_up.gif

Stecke selber gerade seit fast 3 Jahren ,nach OP , in einem Umschulungsprozess.
Bin dann nächstes Jahr, so Gott will(die DRV) 44 Jahre und bekomme,dann............vielleicht die Umschulung schulterzuck.gif oder Rente , meinen alten Beruf darf ich nicht mehr ausüben.

@ Parvus kuss2.gif hätte mir mal einer das alles vor 3 Jahren gesagt, genau diese Punkte wie du schreibst,...wer wie wo was warum......

Naja, weisst ja ,wir sitzen im selben Boot...und warten und kämpfen.... und warten und kämpfen....

Liebe Grüße Tinasonne winke.gif ( die noch nichts weis, aber eins.......ich kämpfe weiter ph34r.gif )
parvus
Huhu Tina smilie_kiss1.gif

ja wir kämpfen, genau wie ganz viele hier im Forum ebenso. Aber wir unterstützen uns auch und helfen uns moralisch doch immer wieder hochzuziehen, und das ist ein Vorteil den wir gegenüber anderen Menschen, die in dem gleichen Kampf auch drinstecken, haben. streicheln.gif

Am Montag bin ich wieder unten! Vielleicht klappt es diesesmal mit einem Kaffee??

Grüßle parvus winke.gif
Tinasonne
QUOTE (parvus @ 13.07.2006, 18:41)

ja wir kämpfen, genau wie ganz viele hier im Forum ebenso. Aber wir unterstützen uns auch und helfen uns moralisch


Hallo Parvus wink.gif

ja , naklar helfen viele mit. Das meinte ich auch so smilie_up.gif Aber ab und an kann man auch in Eigenlob versinken smilie_lachttotal.gif smilie_lachttotal.gif
Weisch ja wie ichs mein!

Montag ... Hört sich gut an. Steht nichts im Kalender .

Liebe Grüße Tinasonne winke.gif

kerstinking
Danke für die Antworten, hatte schon im März eine Reha, da war aber noch nicht klar das ich eine Narbenbildung habe und dadurch nun die >Schmerzen nicht mehr los werde. Dort hat man meine Beschwerden nicht so richtig für voll genommen, hatte ja "nur einen Bandscheibenvorfall" und Rente bekommt man ja sowiso deswegen nicht. Als ich danach wieder beim Ortho. war wurde im MRT erst festgestellt das eine Entzündung vorliegt und Narbenbildung. Hatte auch schon Facettenblockade die nicht half , auf Spritzen reagiere ich Allergisch und Tabletten helfen nicht. Mein Ortho(leider ist es dort immer sehr voll und eine richtige Abfertigung). sagt er kann mir nicht mehr helfen, denn eine neue OP bringt vielleicht nur neue Narben. Bekomme im Moment gerade Physio und MTT . Aber er äußert sich nicht wie es beruflich weitergeht. Weiß nicht wie ich vorgehen soll, denn die Zeit läuft mir davon und ich habe gehört eine Umschulung wird nur bis 40 bezahlt. Gruß kerstin
Harro
Moin Kerstin,
es gibt keine Altersgrenze bei der Umschulung, aber:
QUOTE
Eine feste Altersgrenze gibt es hierbei nicht, vielmehr sind die besonderen Umstände des Einzelfalles, z. B. im Hinblick auf die späteren Vermittlungschancen im angestrebten Ausbildungsberuf, zu prüfen. Bei der Auswahl des Umschulungsberufes werden außerdem die Eignung, die Neigungen des Versicherten und natürlich arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte berücksichtigt.


Also eine reine Ermessenssache der DRV.
Wende dich am besten an eine Beratungsstelles der DRV, dann wirst du sehen was dabei rauskommt.

In diesem Sinne, Harro winke.gif
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