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Keine Kürzungen für Erwerbsminderungsrentner unter 60
Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind gesetz- und grundrechtswidrig. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 16. Mai 2006 im Klageverfahren eines SoVD-Mitglieds entschieden (AZ: B 4 RA 22/05 R). Die 45-jährige Klägerin aus Niedersachsen kann nun aufgrund dieses Urteils eine Nachzahlung in Höhe von über 2500 Euro und künftig eine monatlich um fast 70 Euro höhere Rente erwarten.
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Harro