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Komplette Version Keine Kürzungen für Erwerbsminderungsrentner

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
Harro
Moin moin Bandis,
zur Info für unsere Rentner :-))

Keine Kürzungen für Erwerbsminderungsrentner unter 60

Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind gesetz- und grundrechtswidrig. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 16. Mai 2006 im Klageverfahren eines SoVD-Mitglieds entschieden (AZ: B 4 RA 22/05 R). Die 45-jährige Klägerin aus Niedersachsen kann nun aufgrund dieses Urteils eine Nachzahlung in Höhe von über 2500 Euro und künftig eine monatlich um fast 70 Euro höhere Rente erwarten.

Die ganze Info >>> hier klicken<<<

Harro winke.gif
Dickusch
Hallo Harro,
ich habe diesen Überprüfungsantrag bereits gestellt und von der DRV bereits eine Mitteilung, daß ich mich gedulden soll bis zur schriftlichen Urteilsbegründung. Wollte das Problem schon selbst im Forum ansprechen, wußte aber nicht, ob ich dazu berechtigt bin. Für unsere "Bandirentner" wäre vielleicht auch das Expertenforum von www.ihre-vorsorge.de zu empfehelen. Außerdem die Seite vom VdK www.vdk.de Dort sind übrigens Musterbriefe für einen Widerspruch bei gekürzten EM Renten und auch ein Muster für die Überprüfung zum Runterladen.
Liebe Grüße Dickusch
Tjorben
winke.gif
Hallo Harro,
Danke. Ich habe es mir gleich ausgedruckt.
Kann man immer gebrauchen.
Lieben Gruss Anke
Harro
Freud mich biggrin.gif

hab dann auch schon mal gleich die Links zum Download gesucht.

Muster für Überprüfungsantrag

Muster für Widerspruch

Harro winke.gif
Caro
Hallo Harro,

Danke.

Hab mir den Widerspruch gleich Kopiert und werd ihn heute noch abschicken.

Gruß

Caro
rolfi63
Hallo,
stelle jetzt am Montag einen EU-Antrag, wird das Urteil bei den neuen Anträgen gleich berücksichtigt, bzw. kann ich von der BfA Mitarbeiterin verlangen, dass sie mir meine vorraussichtliche Rente gleich so berechnet?
Bin ´63 geboren, gilt dieses Urteil für alle, oder nur für die Leute, die vor ´61 geboren sind?
Gruß, Rolfi winke.gif
Harro
Moin Rolfi,
ob das sofort berücksichtigt wird kann ich dir nicht sagen, denn das schriftliche Urteil steht noch aus.

Zu den Altersbeschränkungen, ich denke das gilt für alle, die Klägerin war ja erst 45 Jahre alt.

In diesem Sinne viel Glück beim Antrag und Bewilligung.

Harro winke.gif
Ralf
Huhu Ihr,

ich sehe dieses Urteil etwas kritischer. In der Tat wurden bei den EU-Renten ab 2001 bis Ende 2003 jeweils 0,3% pro Monat die Rente gekürzt. Allerdings wurde das Berechnungs-Rentenalter im gleichen Atemzuge von 55 auf 60 Jahre erhöht, was wiederum eine Erhöhung der Rente zur Folge hatte.

Ich gehe mal davon aus, daß nun die Berechnung wieder auf 55 Jahre zurückgeschraubt wird, sofern das BGH-Urteil tragfähig wird.

Unterm Strich dürfte sich der finanzielle Gewinn nur minimal auswirken, wenn es denn so kommt, wie oben angedacht.

Dennoch sollte man eine Überprüfung oder gar Widerspruch vorsorglich einreichen.

Übrigens, wer ab 2004 eine EU-Rente bezieht, hat den maximalen Abschlag von 10,8 % bereits bekommen.

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
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