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Komplette Version Teilerwerbsminderungsrente

Bandscheiben-Forum > Rentenversicherungsträger
rolfi63
Hallo,
habe mal wieder eine Frage?
Da ich nun wohl doch einen Rentenantrag stellen werde, habe ich dazu noch eine Frage:
Wenn ich "nur" eine Teilerwerbsminderungsrente, z. B. eine halbe Rente erhalten würde, müsste/dürfte ich noch dazuverdienen.
Ich gehe davon aus, dass die Rente wohl befristet sein würde, d. h. mein Arbeitsplatz bleibt erhalten. Muss ich dann bei meinem alten Arbeitgeber meinen Zuverdienst erarbeiten oder kann ich mir für die Zeit dann auch wo anders, siehe 400 € Basis, einen Job suchen?
Gruß,
Rolfi winke.gif
Elke
Hallo Rolfi,

wenn Du etwas hinzu verdienen möchtest, mußt Du es wohl nicht bei Deinem AG machen. Wäre doch aber schlauer es bei Deinem AG zu machen, da kennst Du alles und müßtest nicht suchen. Kannst wohl nur nicht in der selben Branche arbeiten.

Tschau wink.gif Elke
Bobbylein
Hallo Rolfi,

bei der vollen EU-Rente sind die Hinzuverdienstgrenzen bei 1/7 der monatlichen Bezugsgröße, bzw bei 354,-EUR (Stand bis 31.1205).

Soweit ich weiß, sind die Grenzen bei einer Teil-EU-Rente weggefallen. Du darfst auch nicht nur bei deinem AG arbeiten, sondern es ist dir freigstellt, wo du arbeitest. Sicher wäre es sinnvoller bei dem alten Ag zu arbeiten, da du dann keine Einarbeitungszeit brauchst und nicht ganz aus deinem Beruf fällst.

Bobby
Dickusch
Hallo Rolfi,
bei einer Teilerwerbsminderungsrente kannst du die individuellen Hinzuverdienstgrenzen aus deinem Rentenbescheid ersehen. Weil die Teilrente ist ja auf Hinzuverdienst ausgerichtet. Die Arbeitsaufnahme ist dem Rententräger zu melden.

Hoffe, ich konnte helfen.
Gruß Dickusch
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter