Hallo Zusammen,
wollte mich hier nach langer "passiver" Mitgliedschaft auch mal zu Wort melden. Habe im Mai 2003 einen Bandscheibenvorfall L5/S1 erlitten und wurde im Juni 2003 operiert. Im Amschluss daran folgten ein weiterer Krankenhausaufenthalt und zwei Reha-Maßnahmen. Nachdem die ganzen Maßnahmen keinen Erfolg zeigten, entschloss ich mich im April 2005 einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, der prompt nach 4 Wochen abgelehnt wurde. Widerspruch legte ich über den VdK ein, welcher nach drei Gutachterterminen ebenfalls abgelehnt wurde. Seit Februar 2006 bin ich im Klageverfahren mit einem Rechtsanwalt ohne VDK. Hier nun meine Fragen:
Es wurde ein Gutachten beim Orthopäden, Neurologen und Augenarzt erstellt. Muss hier noch erwähnen, daß ich an einen Nystagmus an beiden Augen leide und diverse andere Augenleiden habe, die meine Sehkraft mit Brille auf 25 Prozent begrenzt. Das Augengutachten bescheinigt mir eine Arbeitszeit von 3 - 6 Stunden in meinem Beruf (genauer "Eine Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden wäre, mit regemäßigen Pausen, denkbar."). Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht keine Einschränkung (bin Jahrgang 1963). Hinzu kommt eine Depression.
Ich bin chronischer Schmerzpatient, lt. Schmerztherapeuten, und habe einen Opioidausweis. Ihr könnt Euch sicher vorstellen, das alles macht nicht so richtig Spaß.
Meine Frage ist, was muß ich explizit bei dem Klageverfahren beachten? Macht es Sinn ein eigenes Gutachten einzuholen oder sollte ich auf die Zustimmung des Gerichtes warten (Gesamtgutachten durch den RA wurde beantragt)?
Laut Rentenbüro müssen die Krankheiten (Gutachten) als Gesamtes gesehen werden, das bedeutet jede Krankheit für sich betrachtet, begründet keine Erwerbsminderung, aber als Gesamtes und in ihren Wechselwirkungen schon. Darauf begründet sich übrigens auch meine Klage!
Für wertvolle Tipps wäre ich Euch sehr dankbar. Möchte keine Fehler mehr machen.
Vielen Dank für das offene Ohr und ich wünsche Euch ein schmerzfreies und schönes Wochenende.
M.